Was unter anderem, gegen Schacht KONRAD als "End"-lager spricht:
"...Von Anfang an dominierten im KONRAD-Verfahren die politische Motive der Akteure. Dies setzte sich bei der Genehmigung fort. Im Jahr 2002 wurde Salzgitter im Atomkonsens zwischen der rot-grünen Bundesregierung und der Atomwirtschaft geopfert. Es wurde vereinbart das Atommülllager zu genehmigen. Zur Gesichtswahrung der Regierung wurde der Antrag auf Sofortvollzug zurückgenommen und die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, die strittigen Fragen in einem Klageverfahren klären zu lassen. 2002 wurde diese Vereinbarung von dem niedersächsischen Umweltminister Jüttner unter dem Ministerpräsidenten Sigmar Gabriel vollzogen.
Das Klageverfahren geriet zu Farce.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) interpretierte das Atomrecht neu und sehr frei zugunsten der Atomwirtschaft. Aus einem Planfeststellungsverfahren wurde kurzerhand eine "gebundene Genehmigung" die keine Abwägung mehr erlauben sollte, ob es nicht bessere Lösungen gäbe. Die Klagerechte der Landwirtsfamilie schränkte das Gericht stark ein, so gäbe es beispielsweise kein Recht auf "Nachweltschutz". Den Kommunen sprach das OVG das Klagerecht gleich ganz ab. Obwohl dieses Verfahren ein wegweisender Präzidenzfall und prägend für die künftige Rechtsprechung ist, ließ das OVG keine Revision zu und wurde darin vom Bundesverwaltungsgericht sogar bestätigt. Die Bürgerinnen und Bürger wurden von der Politik erst im Stich gelassen und dann in die Irre geführt.
Kritik und Widerstand
Kritik und Widerstand hat es in der Region von Beginn an gegeben. Analog zur bundesweiten Auseinandersetzung gab es in den 70er und 80er Jahren eine starke BI-Bewegung in der Region und eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Aktionen und Demonstrationen. Die bis heute größte und umstrittenste („Schlacht am Schacht”) fand am 30. Oktober 1982 mit rd. 12.000 TeilnehmerInnen als Antwort auf die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens statt. Allerdings haben in der Auseinandersetzung um KONRAD von Beginn an die etablierten gesellschaftlichen Strukturen und Kräfte eine andere Rolle gespielt, als an anderen Stanorten. Die Kommunen, allen voran die Standortkommune Salzgitter, haben das Projekt frühzeitig thematisiert und die kritische wissenschaftliche Auseinandersetzung darüber finanziert. Die Gründung der regionalen Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD 1987, in der heute ca. 40 Kommunen, Organisationen, Verbände und Gruppen Mitglied sind und die Arbeit des örtlichen Bündnis Salzgitter gegen Konrad, stehen für diese Besonderheit des Standortes. Hierzu gehört auch die starke Position gewerkschaftlicher und betrieblicher Interessen, die mit einer einstündigen Arbeitsniederlegung von 5000 MetallerInnen am 31. Mai 2000 besonders eindrucksvoll zum Ausdruck kam.
Langzeitsicherheit
Der Langzeitsicherheitsnachweis in den Antragsunterlagen entspricht nicht den heutigem Stand von Wissenschaft und Forschung. Dies betrifft z.B. bei der Berechnung der Radionuklidausbreitung benutzte Programme sowie das Fehlen einer Abschätzung der Unsicherheit der gewonnenen Ergebnisse. Die den Berechnungen zugrunde liegenden Daten sind, wie im Erörterungstermin vielfältig nachgewiesen, unzureichend und lückenhaft.
Grundwasserbelastung
Das Nds. Wassererrecht verlangt vom Betreiber den Nachweis, dass durch den Betrieb der Anlage keinerlei Eintragung von radioaktiven Stoffen in das Grund- und Tiefenwasser erfolgt. Dieser Nachweis ist nicht erbracht worden. Auch im Bereich des Abwassers ist keine zulässige Lösung durch den Antragsteller beantragt worden. Die Gemeinde Vechelde hat durch ihr Gutachten zur Belastung der Aue als Entwässerungsträger des Schachtes Konrad vielmehr ein erhebliches Gefahrenpotential für den Wasserpfad nachgewiesen, der auch Auswirkungen auf das Grundwasser haben kann.
Keine ausreichende Produktkontrolle
Die Genehmigung sieht kein verlässliches System der Produktkontrolle vor. In der Anlage selber soll durch Wiegen der Gebinde und Messung der Oberflächenstrahlung lediglich die Plausibilität der Begleitpapiere überprüft werden. Nur einzelne Gebinde sollen zu einer genaueren Überprüfung nach Jülich verbracht werden. Dieses System eröffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Die Erfahrungen von den Mol-Fässern über die Kontaminationen an Transport-Behältern (Castor-Skandal) bis zu den gefälschten Papieren der MOX-Brenelemente aus Sellafield haben hinlänglich bewiesen, dass derartige Überprüfungslücken zum Missbrauch von Genehmigungen führen.
Es ist davon auszugehen, daß es bei einer derart lückenhaften Produktkontrolle zu immer stärkeren Abweichungen zwischen dem für KONRAD angenommenen und dem tatsächlich eingelagerten Inventar kommt (siehe Ergebnis der Überprüfung der Mol-Fässer in Jülich). Dies hätte nicht erst für die Langzeitsicherheit unabsehbare Folgen, sondern bereits im Zusammenhang mit dem Einlagerungsbetrieb und Unfällen bei Transport und Einlagerung.
Erhebliche Risiken im Einlagerungsbetrieb
Der geplante Einlagerungsbetrieb ist an sich schon mit erheblichen Risiken verbunden, die jedoch durch die örtliche Lage im Umfeld des Endlagers, aber auch im direkten Einlagerungsbereich erheblich verschärft werden. Da sich der Einlagerungsbereich im direkten Umfeld des Stahlwerkes mit seinen spezifischen betrieblichen Abläufen befindet, ergeben sich aus diesem Zusammentreffen von hochfrequentierten industriellen Prozessen erhebliche Risiken für Unfälle im Einlagerungsbetrieb. Diese Risiken sind an einem Standort mit verdichteter Industrieproduktion nicht vermeidbar. Insofern fehlt nicht nur für die geologische Beschaffenheit, sondern auch für die spezifischen Betriebsrisiken die Abwägung von Standortalternativen.
Bei Unfällen während des Einlagerungsbetriebes, dies gilt ganz besonders für den untertägigen Betrieb, ergeben sich erhebliche Risiken hinsichtlich der Freisetzung von radioaktiven Stoffen und deren Ausbreitung. Die Bewetterung des Bergwerkes führt zwangsläufig zu einer unkontrollierbaren Abgabe der radioaktiven Freisetzung in die Umgebung. Je nach Wetterlage erfolgt dabei eine mehr oder minder starke Verdünnung. Grundsätzlich gilt aber, dass die in der Hauptwindrichtung in direkter Nachbarschaft gelegenen Industriebetriebe, wie das VW Werk, der größten Gefährdung ausgesetzt sind. Bei untertägigen Unfällen (z.B. Zusammenstoß zweier Fahrzeuge) und mehr noch bei großen Katastrophen (Flugzeugabsturz auf den Einlagerungsbereich) muß mit der Verstrahlung größerer Areale ausgegangen werden, die für die Betroffenen mit gesundheitlichen Gefahren und weitreichenden sozialen Einschnitten (Stillegungs- und Umsiedlungsmaßnahmen, Verlust von Arbeitsplätzen) verbunden sind. Dieses Risiko ist nicht hinnehmbar.
Transportrisiken weiterhin ungeklärt
Bereits in der Frühphase des Verfahrens wurde seitens betroffener Kommunen und Anderer darauf hingewiesen, daß der Betrieb von KONRAD zwingend zu einer Kummulation von Atomtransporten führt und gutachterlich nachgewiesen, daß hieraus spezifische Risiken erwachsen, deren Gefahrenpotenzial mit denen von Betriebsunfällen vergleichbar ist. Die Forderung, die Transporte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als Teil des Betriebes zu behandeln, stellt also nicht auf die Erteilung der einzelnen Transportgenehmigung und die Prüfung ihrer Voraussetzungen ab, die gesondert geregelt sind, sondern auf die spezifischen Risiken, die sich aus dieser Anhäufung ergeben. Hierbei sind die besonderen Verhältnisse in der Standortregion Salzgitter / Peine / Braunschweig, die verdichtete Siedlungsstruktur, die hohen Transportfrequenzen durch die Industriebetriebe, aber die massiv gewachsenen nationalen und internationalen Verkehrsströmen nach der deutschen Einheit und der Öffnung der Ostgrenzen zu berücksichtigen. Die Transportfrage ist auf Weisung des Bundes jedoch nie im Rahmen des Planfeststellungsverfahres behandelt worden...."
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test.ag-schacht-konrad.de/index.php?option=com_content&task=view&id=8&Itemid=41