Sehr geehrte Frau Dr. Johannsen,
wir möchten eine Reihe von Fragen zu den Feststellungen der OFD im Prüfvermerk vom 27.5.2011, aber auch verschiedene grundsätzliche Fragen, wie z.B. die bereits früher besprochene Einreichung eines Änderungsantrages für die Teilmaßnahme "Ausbau SLB Ostumfahrung" und den in diesem Zusammenhang angestrebten Einsatz von erzielten Einsparungen (durch Kostenreduzierungen oder Umschichtung von Maßnahmen) besprechen und einer Klärung zuführen.
In der Anlage haben wir die Themenkreise kurz angerissen... gez. Steegemann gez. Loof
Anlage
Alternativvorschläge:
a) Die Positionen, die aus Sicht der NBank für eine Zuschuß-Förderung nicht in Betracht kommen, werden gestrichen.
Gleichzeitig billigt die NBank jedoch für das gesamte Förderprojekt einen höheren prozentualen Fördersatz als bisher zu (bisher: 40% für Gewerbeerschließung; 50,92% für SLB-Ausbau/Ostumfahrung).
Der neue erhöhte Fördersatz muss sicherstellen, dass der im Ursprungsbescheid bewilligte Zuschußbetrag von knapp 18,7 Mio.€ abgerufen werden kann.
Nach den Vorschriften des GRW-Rahmenplanes ist in besonderen Ausnahmefällen eine Förderung für Infrastrukturmaßnahmen bis zu 90% möglich. Eine nachträgliche Änderung des Fördersatzes ist zwar nicht vorgesehen, müßte daher "politisch" entschieden werden.
b) die NBank streicht die Positionen, die aus ihrer Sicht für eine Zuschußförderung nicht in Betracht kommen und erteilt gleichzeitig die Zustimmung zur Durchführung der neuen Maßnahme "Herstellung von RESA-Flächen" mit einem Kostenvolumen von knapp 2 Mio.€.
Diese Maßnahme ist bislang nicht Teil des Förderprojektes und nicht Bestandteil der Planfeststellung der Verlängerung der Start- und Landebahn und liegt am anderen, westlichen Ende des Flughafengeländes...
(Quelle: Brief der Strukturfördergesellschaft vom 20.6.2011 an die NBank)
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Das was du glaube ich zeichnest ist ein "Ramschladen" oder "1 Euro Laden":
Reisetip zu Türkischer Basar in Berlin:
"Wer Gemüse, Textilien und Lebensmittel kaufen will, sollte sich dienstags und freitags zum Maybachufer auf den Türkischen Markt begeben. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist meiner Erfahrung nach nicht zu toppen. Übrigens ist der türkische Markt auch für Berlin-Besucher, die nichts kaufen wollen ein absolutes Erlebnis. Die Stimmung ist zwar oft hektisch, aber auch bunt und multikulturell und interessant. Hier gibt es immer was zu gucken..."
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Wer sich nicht an die Vereinbarten Konditionen hält verliert seine Ehre und Ansehen und kann sein Geschäft zu machen.
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Wie viel Flugbewegungen gibt es in Waggum?
Kommentar zum Artikel in regionalBraunschweig.de vom 9.5.2016
Flughafenausbau für VW
Flughafenchef Gelfert meint: „Die Bahn sei ausgebaut worden, weil es einen Verkehrsbedarf gegeben hätte“ und verschweigt, dass die Verlängerung der Start- und Landebahn des Braunschweiger Flughafens auf Betreiben der Volkswagen AG erfolgte. Dazu der ehemalige Nds. Ministerpräsident Wulff, damals zugleich Aufsichtsratsmitglied bei VW, in einer Presseerklärung vom 31.03.2009: „VW ist Hauptnutzer des Flughafens“. Da der Ausbau eines Flughafens für eine private Gesellschaft mit Steuermitteln jedoch nicht durchsetzbar war, musste ein öffentliches Interesse an diesem Flughafenausbau hergestellt werden.
DLR bestätigt öffentliches Interesse am Flughafenausbau
Das von institutioneller staatlicher Förderung abhängige Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) sprang ein und stellte das benötigte öffentliche Interesse an einem Flughafenausbau mit der Behauptung her, seinen Airbus A320 als „fliegenden Simulator“ ausbauen und mit dem Flugzeug Versuche zum Hochauftrieb durchführen zu wollen. Dazu benötige man eine längere Piste. Der fliegende Simulator wurde jedoch nie gebaut und Versuche mit dem A320 zum Hochauftrieb fanden bei Magdeburg statt.
Dubiose Finanzierung des Flughafenausbaus
Der Ausbau des Braunschweiger Flughafens wurde mit Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) in Höhe von 18,3 Mio. Euro gefördert. Dazu teilte das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie am 15.10.2010 mit: „Ob die Zahlung den GRW- und beihilferechtlichen Vorgaben entspricht, muss im Einzelfall vom Land Niedersachsen in alleiniger Verantwortung geprüft werden. Der Bund hatte bei der Förderung des Flughafens Braunschweig das Land Niedersachsen auf die Vorgabe des Koordinierungsrahmens hingewiesen, dass im Fall der Förderung der gewerbenahen Infrastruktur Betreiber und Nutzer weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell verflochten sein dürfen." Die Volkswagen AG ist bis heute mit der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH u.a. durch finanzielle Zuschüsse an die GmbH (2016: 978 T€) und durch einen Erbbaurechtsvertrag mit der Flughafengesellschaft eng verflochten.
Fazit
Die Volkswagen AG hat den angestrebten Flughafenausbau aus Steuermitteln erhalten und kann seither im eigenen Interesse weit entfernte Flugziele non-stop erreichen. Der Norden Braunschweigs wurde durch die rechtswidrige Kappung der Grasseler Straße abgeschnitten und in eine Hinterhoflage gedrängt. Die Bürgerinnen und Bürger wurden mit den dadurch verursachten Verkehrsproblemen bis heute allein gelassen. Dazu Ratsherr Wendroth (CDU): „Der Verkehr wird sich schon zurecht ruckeln“.
Dipl.-Ing. Ralf Beyer
Opferkamp 14
38110 Braunschweig
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