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Angriffe auf Demonstrationsrecht und Versammlungsfreiheit

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14 Jahre 10 Monate her - 14 Jahre 10 Monate her #3554 von Luziefer-bs1
Was sagt eugentlich das EMRK dazu?
Hier vielleicht mal der Artikel 11 EMRK.
Versamlung und Vereinsfreiheit.

(1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen, einschließlich des Rechts, zum Schutze ihrer Interessen Gewerkschaften zu bilden und diesen beizutreten.

(2) Die Ausübung dieser Rechte darf keinen anderen Einschränkungen unterworfen werden als den vom Gesetz vorgesehenen, die in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der äußeren und inneren Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und zur Verbrechensverhütung, zum Schutze der Gesundheit und der Moral oder zum Schutze der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind. Dieser Artikel verbietet nicht, daß die Ausübung dieser Rechte für Mitglieder der Streitkräfte, der Polizei oder der Staatsverwaltung gesetzlichen Einschränkungen unterworfen wird.

Quelle hierzu:

www.internet4jurists.at/gesetze/emrk.htm#Artikel_1 .

Hiermit dürfte wohl ein klarer Fall vorliegen, dass über das Versammlungsgesetz bzw. die Bschneidung, Straftaten vereitelt statt verhütet werden sollten.
Der Ausschluss eines Ratsherren als Versammlungsleiter, der bekanntlich gewählt wurde,um eine Kontrolle der Verwaltung vorzunehmen, ist damit ein grober verstoß gegen Artikel 11 EMRK und eine Verletzung und Missachtung des EMRK, da dieser nicht der Staatsverwaltung,sondern der Staatkontrolle angehört.
Hierbei hönnte man noch tiefer ins Detail gehen,was ich aber momentan nicht möchte.
Dies nur mal als Hintergrundinformaton.

;)
Letzte Änderung: 14 Jahre 10 Monate her von Luziefer-bs1.

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14 Jahre 6 Monate her #4356 von Frau Mundvoll
Stärkung des Demonstrationsrechts

„Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit kann nach dem
Bundesverfassungsgericht auch Sitzblockaden einschließen. Sitzblockaden sind nicht automatisch strafbar. Das ist das Resümee einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März…“ Artikel von Peter Nowak in
telepolis vom 31.03.2011
www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34462/1.html

Siehe dazu auch: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen
strafgerichtliche Verurteilung wegen Nötigung durch Sitzblockade auf einer befahrenen Straße

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 2011 zum
Beschluss vom 7. März 2011 (1 BvR 388/05)
www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-025.html

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