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Erneute Mauscheleien um Kernbrennstoffe in Thune?

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12 Jahre 11 Monate her #8095 von Rosenbaum
Rosenbaum schrieb:

Auf der Bürgermeister-Sprechstunde am Donnerstag, 17.10.2012, in Wenden kam neben einem erneuten seitens EZAG gestellten Ausnahmeantrag (um trickreich doch noch den Hallenbau an der Veränderungssperre vorbeizumanovrieren) auch die Planfeststellung zur Sprache.

Zuarbeit zum neuen Bebauungsplan

Ob man denn seitens der BISS nicht enger zusammenarbeiten und zuarbeiten könne?
Das wehrten die Bauamtsleute mit dem Hinweis ab, die BISS könne ja ihre Vorschläge reinreichen.

Es geht aber auch anders...

Den Bürgerverein "Wallringforum" hat die Verwaltung ganz anders hofiert. Seit zwei Jahren existiert zwischen Stadt BS und der Bürgerverein Wallring sogar eine vertragliche Vereinbarung, in welcher steht:
"Ziel der Vereinbarung ist die Bildung einer Arbeitsgruppe (AG) die bei der Aufstellung von Bebauungsplänen entlang des Wallrings maßgeblich mitarbeitet".

So wurden in fast monatlichen Arbeitstreffen die Bebauungspläne Wallring Nord, Wallring Ost und Wallring West ausgearbeitet.
Der Bürgerverein entsendet dabei jeweils drei Mitglieder sowie weitere Fachkundige für Spezialthemen, während für die Stadt dort den Stadtbaurat, sowie den Fachbereichsleiter Stadtplanung und zwei weitere Sachbearbeiter aus der Bauleitplanung sitzen hat.

Aus den Protokollen der Planungsgruppe gehen sehr weitgehende Befugnisse des Wallringforums hervor, bis hin zur "Abstimmung" von inzwischen 25 Bauanträgen im Wallringbereich zwischen Bürgerverein und Verwaltung.

Ungleichbehandlung von Bürgergruppen je nach Gusto der Ob´rigkeit?

Die einen dagradiert man zu Bittstellern, den anderen rollt man den roten Teppich aus?
Geht alles, sofern die einen nichts von den anderen ahnen.

Wer Näheres dazu wissen möchte oder z.B. das vertragliche Muster dazu haben möchte, melde sich bei mir.

Vertöße gegen Bauleitplanung bereits in der Vergangenheit

auf die Vorhaltung anwesender Bürger, man habe ein Mehrfamilien-Wohnhaus Buchlers im Industriebereich errichte lassen,
oder einen Parkplatz im Mischgebiet, wich die Verwaltung mit dem Hinweis, das sei zu lange her, aus.


Hier dazu noch aus dem § 4 der Vereinbarung mit dem Bürgerverein Wallring

"Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden in die Bebauungsplan-Entwürfe aufgenommen. Nach Fertigstellung der jeweiligen Vorlagen zur öffentlichen Auslegung gem. § 3(2) BauGB können keine Änderungen mehr eingearbeitet werden."


Während also bei den Wallring-Bebauungsplänen dem Bürgerverein die inhaltliche Gestaltung weit vor der öffentl. Auslegung möglich gemacht wurde, will man die BISS dann (bis auf Einreichung von Vorschlägen) auf die öffentliche Beteiligung vertrösten.

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12 Jahre 11 Monate her #8114 von Rosenbaum
Rosenbaum schrieb:

Auf der Bürgermeister-Sprechstunde am Donnerstag, 17.10.2012, in Wenden kam neben einem erneuten seitens EZAG gestellten Ausnahmeantrag (um trickreich doch noch den Hallenbau an der Veränderungssperre vorbeizumanovrieren) auch die Planfeststellung zur Sprache.

Zuarbeit zum neuen Bebauungsplan

Ob man denn seitens der BISS nicht enger zusammenarbeiten und zuarbeiten könne?
Das wehrten die Bauamtsleute mit dem Hinweis ab, die BISS könne ja ihre Vorschläge reinreichen.

Es geht aber auch anders...

Den Bürgerverein "Wallringforum" hat die Verwaltung ganz anders hofiert. Seit zwei Jahren existiert zwischen Stadt BS und der Bürgerverein Wallring sogar eine vertragliche Vereinbarung, in welcher steht:
"Ziel der Vereinbarung ist die Bildung einer Arbeitsgruppe (AG) die bei der Aufstellung von Bebauungsplänen entlang des Wallrings maßgeblich mitarbeitet".


Der Ausnahmeantrag soll nicht positiv beschieden werden, so steht es nun in der Vorlage der Verwaltung zur Bez.ratssitzung am 1.11.2012.

Desweiteren beantragt die BIBS, gemäß anzustrebender Gleichbehandlung von Bürgergruppen, der BISS die gleichen Rechte beim Aufstellen des Bebauungsplanes einzuräumen, wie es mit dem Wallringforum längst gang und gäbe ist.

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