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Neues von Radio38

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12 Jahre 7 Monate her #8969 von Daniel
** This thread discusses the content article: Neues von Radio38 **

Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig schon am 30.8.2012 beschlossen, dass die Klage eines unterlegenen Bewerbers für die Zuteilung einer UKW-Frequenz durch die NLM aufschiebende Wirkung hat.

Das Gericht befand, dass der Zuweisungsbescheid der NLM vom 13.7.2012 sich im Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach als rechtswidrig erweisen wird.

Grund:
Die NLM hat bei der Zuweisung das Auswahlkriterium der Anbietervielfalt nicht zutreffend erfasst.


Für nicht Eingeweihte:
Es geht hauptsächlich um die "Braunschweiger Zeitung", die 43% Anteile an "Radio38" gehabt hätte und schon im Printbereich eine marktbeherrschende Stellung in Braunschweig hat.

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  • Nachtschatten
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12 Jahre 7 Monate her #8970 von Nachtschatten
Kannst du das näher erläutern?

Ich, z.B. habe leider keine Ahnung was Radio 38 ist :blush: .

Meinst du vielleicht Radio Okerwelle?


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12 Jahre 7 Monate her #8971 von Holzbock
Einmal bei einer Suchmaschine den Begriff Radio 38 eingeben und schon wirst Du sehen, dass das absolut nichts mit Okerwelle zu tun hat.
Wäre einfacher gewesen als die Zeilen mit Deiner Frage zu tippen
;)

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12 Jahre 7 Monate her - 12 Jahre 7 Monate her #8976 von Nachtschatten
@ Holzbock und andere Forenmitschreiber/leser,

Holzbock schrieb:

Einmal bei einer Suchmaschine den Begriff Radio 38 eingeben und schon wirst Du sehen, dass das absolut nichts mit Okerwelle zu tun hat.
Wäre einfacher gewesen als die Zeilen mit Deiner Frage zu tippen.

Danke dir für deinen „Tipp “, aber dieses wusste ich, während ich diese Fragen schrieb auch -ich bin nicht blond ;-) .

Ich habe es bewußt, als Frage gestellt, weil ich denke das Thema, könnte noch andere interessieren und das sie hier vielleicht auch ein paar Links dazu haben möchten.

Außerdem ist es Spannend was von Menschen zu lesen, die schon in der Materie sind und vielleicht zu den Fakten persönliche Erfahrung damit zustellen – oder?


Ist das nicht der Vorteil eines echten Information Austausches in einem Forum?

Oder siehst du, Ulenspiegels, meine und einige andere, die hier gleich Links setzten und eigene Erfahrungen/Kommentare zu Links rein setzen, als Zeitverschendung an?


Nun denn, habe ich folgende herausgefunden und für alle die noch nicht in dem Thema sind - vielleicht interessiert es ja jemanden hier?

So richtig schlau bin ich trotzdem nicht geworden:
Sie haben auf der Homepage veraltete Einwohnerzahlen von Braunschweig und sie haben den Anspruch haben ein Radio zu sein, was die Medienlandschaft bereichern soll.

Dazu werden wohl Menschen gesucht die das Radio mit aufbauen wollen?

Nun habe doch gleich wieder neue Fragen:

Wieso ist es wichtig, noch einen lokalen Radiosender zu haben?
Wir haben doch Radio Okerwelle!
Die meiner Meinung nach, wirklich gute Radioarbeit machen!

Wozu also noch einen Radiosender?


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Letzte Änderung: 12 Jahre 7 Monate her von Nachtschatten.

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  • Daniel
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12 Jahre 7 Monate her #9018 von Daniel
Der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 1. März 2013 - 10 ME 101/12 - eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 30. August 2012 - 4 B 100/12 - im Ergebnis bestätigt, mit der die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine Auswahlentscheidung der Landesmedienanstalt Niedersachsen zur Vergabe von UKW-Rundfunkfrequenzen angeordnet wurde.

Im Bereich Braunschweig/Wolfsburg konkurrieren zwei Betreiber um eine im Januar 2012 von der Landesmedienanstalt ausgeschriebene UKW-Übertragungskapazität. Die Antragstellerin ist bereits seit März 2011 für das Veranstalten von Rundfunk zugelassen und bot zunächst Internetradio an. Die Beigeladene, die von der Landesmedienanstalt den Zuschlag erhielt, beantragte ihre Zulassung als regionale Rundfunkveranstalterin erst mit der Bewerbung auf die UKW-Übertragungskapazität. Die unter Berücksichtigung des Gebots der Meinungs-, Angebots- und Anbietervielfalt zu treffende Auswahlentscheidung wurde vom Verwaltungsgericht als fehlerhaft beanstandet, weil der Landesmedienanstalt zwar ein Beurteilungsspielraum eingeräumt sei, sie aber von einem unvollständigen Sachverhalt ausgegangen sei und zudem das Merkmal der Anbietervielfalt inhaltlich nicht zutreffend erfasst habe.

Die dagegen gerichteten Beschwerden der Landesmedienanstalt und der Beigeladenen sind im Ergebnis erfolglos geblieben. Die Übertragungskapazität durfte der Beigeladenen u. a. schon deshalb nicht zugewiesen werden, weil sie im Zeitpunkt der Zuweisungsentscheidung nicht wirksam als Rundfunkveranstalterin zugelassen war. Zwar hat die Landesmedienanstalt zeitgleich mit der Zuschlagsentscheidung eine solche Zulassung ausgesprochen. Allerdings fehlte dieser aufgrund einer zunächst nicht erfüllten aufschiebenden Bedingung die innere Wirksamkeit. Die Zulassungsentscheidung war nämlich mit der Bedingung verknüpft, dass die Beigeladene eine Vorkehrung zur Verhinderung des Entstehens vorherrschender Meinungsmacht trifft, was die Einrichtung eines Programmbeirats erfordert, den sie aber noch nicht eingerichtet hatte.
Der Beschluss des Senats im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist unanfechtbar.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen

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