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Transporte und Zwischenlagerung von Atommüll auf Braunschweiger Stadtgebiet

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12 Jahre 6 Monate her - 12 Jahre 6 Monate her #9050 von Rosenbaum
** This thread discusses the content article: Transporte und Zwischenlagerung von Atommüll auf Braunschweiger Stadtgebiet **

...im Stadtbezirk 222 (Geitelde/Timmerlah). Hier soll der herangekarrte Atommüll auf die Gleisanlagen nach Schacht Konrad umverladen werden, wenn... ja wenn Schacht Konrad als Endlager bereitstünde.

Zwischenlager in Wenden/Thune

Und was passiert, wenn Konrad nicht 2019 oder 2021 oder überhaupt nicht zum Endlager wird?

Bei Eckert&Ziegler/Buchler spekuliert man mit Schacht Konrad und hat dafür nicht nur die für die Stollen passende Behälter - sog. "Konrad-Container" - und überregionale Transportgenehmigungen gesichert. Solange Schacht Konrad nicht bereitstehe, lagere man eben die Atomabfälle zwischen.

Ganz offen wird da schon mal von Eckert&Ziegler im Geschäftsbericht 2012  gegenüber Kapitalanlegern mit dem eigenen Zugriff auf ein Endlager geprotzt: Bis es soweit sei, besitze man bereits Genehmigungen für die Zwischenlagerung solcher Abfälle.


Anfrage zur Ratssitzung

Die BIBS-Fraktion hat zur Ratssitzung am 23.04.2013 eine Anfrage gestellt zum Thema:

"Transporte und Zwischenlagerung von Atommüll auf Braunschweiger Stadtgebiet" (RatsDrucksache 2170/13)

siehe dazu auch im Thread:

EZAG protzt ganz offen mit Zwischenlager...
Letzte Änderung: 12 Jahre 6 Monate her von Rosenbaum.

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12 Jahre 5 Monate her #9060 von Rosenbaum
Die Stadt Salzgitter fordert nun "im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung" offiziell auf ihrer Homepage die Neuordnung der Transportwege bezüglich Schacht Konrad.

Transportstudie Konrad

Atommüll: Transportstudie muss neu erstellt werden

Der Rat und der Oberbürgermeister fordern im Interesse der maximalen Sicherheit der Bevölkerung der Stadt Salzgitter das Bundesumweltministerium auf, die "Transportstudie Schacht Konrad" neu erstellen zu lassen.
Schacht Konrad bei Salzgitter-Bleckenstedt. Großbildansicht

Dies diene dem Ziel der maximalen Sicherheit der durch den Transport der radioaktiven Abfälle betroffenen Bevölkerung und versetze die Stadt in die Lage, realistischere und wirksamere Notfallplanungen durchführen zu können. Ein gemeinsamer Antrag wurde heute, Mittwoch, 17. April, einstimmig durch das Gremium beschlossen.

Hintergrund:
www.salzgitter.de/rathaus/presse_news/2013/126010100000069994.php


Und was ist mit Braunschweig, über deren Gebiet ja nun nicht nur die Gleisverbindungen gehen, sondern auch noch der Verschiebe/Umladebahnhof liegt?

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12 Jahre 5 Monate her #9086 von Rosenbaum
So wie in Salzgitter einmütig von Rat und Verwaltung beschlossen, hat die BIBS-Fraktion einen entsprechenden Vorstoß für die Braunschweiger Rats-Gremien unternommen

www.braunschweig-spiegel.de/index.php/politik/-umwelt/3845-bibs-pm-ratsantrag-zum-uebergabebahnhof-beddingen-von-atommuell-fuer-schacht-konrad

Dieser Antrag wurde am heutigen Mittwoch, 15.5. ohne Gegenstimme auch im Planungs- und Umweltausschuss beschlossen und steht nun am 30.5. im Rat der Stadt BS zur Abstimmung.

Das Abstimmungsergebnis von 10/0/1 zeigte über die Parteigrenzen hinweg auch in BS große Zustimmung.

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12 Jahre 4 Monate her #9124 von Rosenbaum
Zunächst die gute Nachricht: Der Rat hat gestern mit den Stimmen aller Fraktionen (SPD, CDU, Grüne, BIBS, Piraten, Linken und FDP) den Antrag zur Transportstudie beschlossen.

Hoffmann stellt sich ins Abseits

Mit einer unsäglichen Stellungnahme, er lese solche Rats-Anträge erst gar nicht und wolle weder damit befasst werden noch mit abstimmen, erzeugte er nur noch Kopfschütteln.

... Manlik kündigt für die CDU Zustimmung an, ebenso Ohnesorge für die Linksfraktion. Sie kritisiert die OB-Mitteilung - die sei "traurig". "Frau Ohnesorge, es wird noch trauriger", meldet sich anschließend Hoffmann zu Wort. Er lese eh' keine BIBS-Anträge und Resolutionen hätten erfahrungsgemäß "keine Wirkung".

...( siehe Bericht zur Ratssitzung Punkt 23.4
www.bibs-fraktion.de/index.php?id=345 )

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12 Jahre 4 Monate her #9184 von Rosenbaum
Während in Braunschweig die Suche nach radiologischen Inventarlisten von Eckert&Ziegler auf dem Buchler-Firmengelände nur häppchenweise vorangeht, weist ein Fingerzeig aus dem ASSE-Umfeld in Wolfenbüttel auf die Umgangs-Gepflogenheiten der Buchler-Firmen

Konkrete Quellen:
Bundesministerium, Abschlussbericht zum ASSE-Inventar vom 31.08.2010

Seite 24

3.2.7 Stellungnahme Amersham-Buchler
(Nachfolgeunternehmen: GE Healthcare Buchler GmbH & Co KG, Braunschweig)

Es wurden Kopien der noch vorhandenen Altunterlagen zur Verfügung gestellt.

Mit Datum vom 01.12.2009 hat GE Healthcare wie folgt Stellung genommen:

(Beginn Textauszug):

„GE Healthcare Buchler hat alle Geschäftsbereiche, die im Umgang mit
langlebigen radioaktiven Stoffen am Standort Braunschweig in Zusammenhang stehen und
damit Reststoffen, die ggf. einer Endlagerung bedürfen, verkauft.
Die Aufbewahrungspflicht von Unterlagen ist abgelaufen. Es liegen uns noch Durchschläge von Begleitlisten über die an das Salzbergwerk Asse in Remlingen der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung mbH München abgegebenen
Abfallgebinde vor. Wir gehen davon aus, dass diese Ihnen ebenfalls vorliegen.
Vorsorglich senden wir Ihnen einen Ordner der uns zur Verfügung stehenden Unterlagen in Kopie zu.
Darüber hinaus und aufgrund nicht ausreichender Fachkenntnis (nicht mehr
unser Geschäftsumfeld) können wir Ihnen leider mit keinen neuen Erkenntnissen dienen oder aus besserem Fachwissen herleiten.“

(Ende Textauszug)

Im Jahr 2000 wurden bei einer routinemäßigen Untersuchung in der Landessammelstelle für die Norddeutschen Bundesländer, angesiedelt beim GKSS Forschungszentrum Geesthacht, fehlerhaft deklarierte Gebinde der Fa. Amersham Buchler entdeckt.
Von den insgesamt 155 überprüften Gebinden verschiedener Ablieferer waren 2/3 lt. Schreiben des Sozialministeriums Schleswig-Holstein (MSGF SH) vom 09.10.2009
ursprünglich für die Ablieferung an das Versuchsendlager Asse vorgesehen,
(siehe hierzu Kapitel 3.2.3 Stellungnahme GKSS Forschungszentrum Geesthacht).


auf Seite 21

Bei den Abfallgebinden, die durch die Fa. Amersham Buchler in konditionierter Form an die Landessammelstelle abgegeben worden waren, wurde festgestellt, dass bei 9 Gebinden die tatsächliche Aktivität fehlerhaft deklariert worden war und
bei 13 Gebinden die vorgefundenen flüssigen radioaktiven Abfälle der seinerzeit
gültigen Benutzungsordnung der Landessammelstelle widersprachen.
Sämtliche Fässer aus dem Jahre 2000 befinden sich weiterhin in sicherer Verwahrung der Landessammelstelle Geesthacht.“

www.bmbf.de/pubRD/abschlussbericht_inventar_asse.pdf

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12 Jahre 3 Monate her #9191 von Rosenbaum
Wenn man die vorstehenden Einlassungen von Buchler so liest, ergeben sich doch einige kritische Hinterfragungen:

... wir haben verkauft .... aber keine Aussage, an wen .....

--- keine Fachkenntnisse ....

... Aufbewahrungsfristen abgelaufen ....

Man könnte vermuten, dass es richtig spannend wird, wenn man nicht nur die Namen der Firmen betrachtet, sondern auch die Namen der handelnden Personen, die hinter den Firmen stehen.


(Wenn man sich diese Prozesse/Ereignisse anschaut, muss man sie einfach
einmal auf die Rückstellungen für die "Endlagerung" spiegeln. "Den
Geschäftsbereich Atomkraftwerke haben wir verkauft ... für die Rückstellungen ist das Nachfolgeunternehmen "zuständig".

Ein anderer Bruch wird auch "wunderschön" deutlich: politische Aussage:
Aufbewahrung von Atommüll sicher für eine Million Jahre - politisches Handeln: Aufbewahrungsfrist für die Unterlagen .... Jahre, Verjährung für
Straftaten ... Jahre).

... fehlerhaft deklariert - Folge: sichere Aufbewahrung in der Sammelstelle
in Geesthacht - zu wessen Lasten?

Wie ist eigentliche eine Falschdeklaration rechtlich zu bewerten? Handelt es sich um Betrug oder Urkundenfälschung?

Gibt es europarechtliche Aspekte aus dem Euratom-Vertrag? Da steckt ja einiges an Dokumentationspflichten drin.

Seit wann ist die Falschdeklaration bekannt, was haben staatliche Stellen seither unternommen?

Liegt "Strafvereitelung im Amt" vor? Dabei ist es politisch nachrangig, ob das für eine Einzelperson verjährt ist. Entscheidend wäre, dass sie stattgefunden hat.

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