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Strafprozeß gegen Ratsherrn Rosenbaum geht am Dienstag, 14.1. in die 2. Runde

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10 Jahre 4 Monate her - 10 Jahre 4 Monate her #9780 von Redaktion
** This thread discusses the content article: Strafprozeß gegen Ratsherrn Rosenbaum geht am Dienstag, 14.1. in die 2. Runde **
An 630 Tagen wurde für den Schutz des Querumer Waldes und für die Straßenverbindung zwischen Waggum und Querum bzw. der Innenstadt demonstriert.

In Folge wurde der BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum strafverfolgt und vom Amtsgericht im Oktober 2010 zu über 20.000 € verurteilt.

Nach über drei Jahren findet nun

am Dienstag, dem 14. Januar 2014. 9 Uhr

vor dem Landgericht Braunschweig, Münzstr.17
die Berufungsverhandlung statt.
Weitere schon anberaumte Termine wären dann jeweils um 9 Uhr der 16.1., der 20.1., 22.1., 23.1. ...
Die Verhandlungen sind öffentlich, der Raum ist beim Pförtner am Eingang nachzufragen.

Siehe auch zu den Hintergründen dieser zähen poltischen Auseinandersetzung um die Verlängerung der Flughafen-Landebahn den Thread: "Juristische Verfolgung wegen Ausbauprotest"
Letzte Änderung: 10 Jahre 4 Monate her von Redaktion.

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10 Jahre 4 Monate her - 10 Jahre 4 Monate her #9781 von klartext
Auch wenn der angebotene link hier ins Forum zu den juristischen Verfolgungen viele Detailinfos enthält, so finde ich den Artikel auf dem Braunschweig-Spiegel mit den dokumentierten Urteilen übersichtlicher.

Deshalb seht mal rein, hier der link zum Braunschweig-Spiegel
Letzte Änderung: 10 Jahre 4 Monate her von klartext.

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10 Jahre 4 Monate her - 10 Jahre 4 Monate her #9782 von Redaktion
Der erste Prozeßtag brachte noch kein Ergebnis, aber einige Stellungnahmen. Die Braunschweiger Zeitung berichtet, daraus hier einige Zitate:

Häme und Stigmatisierung, klagt BIBS-Ratsherr und Flughafen-Gegner Peter Rosenbaum, habe er nach seiner Verurteilung vor dem Amtsgericht von politischen Gegnern erfahren. „Ich wurde sogar als Vorbestrafter tituliert.“

...Vorwürfe – unter anderem Hausfriedensbruch, die öffentliche Aufforderung zu Straftaten und Verstöße gegen das Versammlungsgesetz – könnten nun vor dem Landgericht zumindest teilweise bröckeln.

...„Glücklich der Staat, der sonst keine Probleme hat“, kommentierte Verteidigerin Barbara Kramer gestern den Fall Rosenbaum. Der Beschuldigte selbst sieht darin den Versuch der Kriminalisierung einer friedlichen Bürgerbewegung. „Es gab 630 Demonstrationen ohne Gewalt und Verletzte. Es ging um den Wald, um das Bewahren natürlicher Ressourcen und die Lebensqualität der betroffenen Bevölkerung.“ An seiner Person habe ein Exempel statuiert werden sollen, meint er mit Blick auf die Strafanzeige der Flughafen-Gesellschaft wegen Hausfriedensbruchs.

Jenseits der politischen Debatte ist es nun erneut an der Justiz, Rosenbaums Agieren strafrechtlich zu bewerten – und manches davon in einem neuen Licht: Zwischenzeitig hat das Verwaltungsgericht einige der städtischen Auflagen selbst für rechtswidrig erklärt. Das betrifft den beschränkten Megaphon-Einsatz wie auch Rosenbaums Ablehnung als Versammlungsleiter.

www.braunschweiger-zeitung.de/lokales/Braunschweig/ratsherr-rosenbaum-wehrt-sich-gegen-urteil-id1299494.html


Der Prozeß soll - entgegen bisheriger Terminierung - erst am nächsten Montag, 20.01.2014 um 9 Uhr im Landgericht, Münzstraße fortgesetzt werden.[/size]
Letzte Änderung: 10 Jahre 4 Monate her von Redaktion.

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10 Jahre 4 Monate her #9783 von klartext
Und noch einmal möchte ich auf den Braunschweig-Spiegel mit einem eigenen Bericht über den ersten Prozeßtag hinweisen.

"Glücklich der Staat, der sonst keine Probleme hat"

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