| Pyrrhussieg ? |
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| Geschrieben von: Redaktion |
| Dienstag, den 09. März 2010 um 12:35 Uhr |
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Die Privatisierer in dieser Stadt können aufatmen: (Stellungnahme der Stadt Braunschweig zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Braunschweig)
Aber ist das auch ein Sieg für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt ? Schwer zu glauben, denn immerhin sind sie es, die die ständig steigenden Abwassergebühren bezahlen müssen, obwohl ihnen anläßlich der Abwasserprivatisierung zum Jahreswechsel 2005/2006 vom Oberbürgermeister und seinen Beratern Gebührenstabilität versprochen worden war. Wer zweifellos seit der Privatisierung gut verdient hat ist - neben der Beraterfirma KPMG - der Wasserkonzern veolia, dem über seine 74,9%-ige Beteiligung an der einstigen städtischen Stadtwerke/Versorgungs-AG das Geld der Bürgerinnen und Bürger Braunschweigs nur so zufliegt (siehe dazu auch den Beitrag "Geldschwemme").
Die Bürgerschaft ist um eine Erkenntnis reicher: Vor Gericht hat die Stadt über die klagenden Bürger gesiegt, gegenüber den Privatkonzernen veolia und KPMG haben sowohl Stadt als auch Bürgerschaft verloren. Die Stadt hat über ihre Bürger einen Pyrrhussieg erzielt.
Siehe auch im Forum: "Das Privatisierungsurteil"
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| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 09. März 2010 um 12:41 Uhr |
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Im Forum diskutieren. (1 posts)
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Aw: Pyrrhussieg ?
Mar 11 2010 08:56:18 Redaktion schrieb:
Die Stadt hat über ihre Bürger einen Pyrrhussieg erzielt. Im bs-board gab es dazu von Lupo einen interessanten Beitrag, dass der vordergründige Sieg doch erhebliche Folgen für die städtischen Finanzen bedeutet. Lupo schreibt da: Das Gericht hat lediglich festgestellt, daß die erfolgten Gebührenbescheide aus den Jahren 2005 und 2006 formaljuristisch korrekt erstellt worden seien, mehr nicht. Es hat noch nicht einmal entschieden, ob die Privatisierungserlöse dem allgemeinen Haushalt (wie geschehen zur Schuldentilgung) oder den Gebührenzahlern zu Gute kommen müßten. Es hat nur gesagt: "Dieses Rückflusskapital stehe unabhängig davon, dass es letztlich der Wiederbeschaffung der Anlage dienen solle, rechtlich der Gemeinde zu. Sie müsse lediglich am Ende der Nutzungsdauer der Anlage die erforderlichen Haushaltsmittel für eine Wiederbeschaffung bereitstellen. Bis dahin stehe es ihr jedoch frei, das durch Abschreibungen entstandene Kapital sowie etwaige Zinserträge für allgemeine Haushaltszwecke zu nutzen." Also da ist doch jetzt schonmal ein ein Ansparen auf den Wiederbeschaffungswert in 30 Jahren angesagt, oder? [...] Ich befürchte allerdings, daß dem Rat bis heute nicht die Konsequenzen aus dem Privatisierungsvertrag bewußt sind - nämlich in 30 Jahren den Wiederbeschaffungswert berappen zu müssen - das Geld ist heute schon zum großen Teil ausgegeben. Diese Einsicht hätte das Gericht m.E. mit einem anderen Urteil jetzt schon deutlich fördern können und müssen. Wie gesagt, die Stadt müsste demnach jetzt Jahr für Jahr rd. 10 Mio.€, die den Bürgern ja auch mit den Abwasserrechnungen abgeknöpft werden, zurücklegen, damit in 30 Jahren die Ablösesumme, also der Rückkauf des Abwassernetzes gestemmt werden kann. Hat die Stadt denn eigentlich damit schon angefangen? Da müssten ja seit 2005 schon rund 50 Mio.€ auf der hohen Kante sein, oder ? |
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