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Baustelle im Verantwortungsbereich von VW PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Rosenbaum   
Dienstag, den 04. Mai 2010 um 22:18 Uhr

Rechtsnormen einfach weggebaggert

So sieht also für die städtischen Ordnungs- und Umweltbehörden eine Baustelle im Wald aus.
Ein Wildgatterzaun soll den Bauzaun ersetzen. Das Bauschild wird lieber weggelassen, um die Verantwortlichen von Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz und Flughafengesellschaft zu decken, die auf Geheiß von VW, sowie der Oberbürgermeister von Wolfsburg und Braunschweig die Natur zermalmen.
Die VW-Werbung findet es  schön nur in unberührter Natur:

Hochglanz-Werbebroschüre von VW

Aber die Öffentlichkeit läßt sich nicht mehr hinters Licht führen, das dämmert inzwischen auch den Verantwortlichen.
Mehr lesen auch im Forum: Quadratur des Rechts

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 05. Mai 2010 um 11:37 Uhr
 
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Diskutieren (13 Posts)
Aw: Baustelle im Verantwortungsbereich von VW
May 08 2010 19:46:11
Traurigerweise scheint sich die Obrigkeit zur Zeit der "Gerichtsverschickung zur Fortbildung" an solche Belanglosigkeiten wie OVG Urteile nicht mehr zu erinnern....

All die komischen Sätze vor denen dieses Zeichen § (wahrscheinlich aus einer längst vergangenen Epoche überliefert) steht scheinen für diese Herren keine Relevanz mehr zu haben.

die Zeichen der Zeit sind : ppp € $
#1979
Aw: Baustelle im Verantwortungsbereich von VW
May 08 2010 10:09:01
Die Polizei gibt mündlich zur Kenntnis, das es sich um den "abgezäunten Bereich" um eine Baustelle handelt... gerne, aber dann greift auch die NBauO (Niedersächsische Bauordnung). Da unter §17 Abs.3 : Vor der Durchführung genehmigungsbedürftiger oder nach § 69a genehmigungsfreier
Baumaßnahmen hat der Bauherr auf dem Baugrundstück ein von der öffentlichen
Verkehrsfläche ( § 5 Abs. 1 ) aus lesbares Schild dauerhaft anzubringen, das die
Bezeichnung der Baumaßnahme und die Namen und Anschriften des Bauherrn, der
Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers und der Unternehmer enthält (Bauschild).

Ebenfalls wieder eine klare Ansage; und wir sprechen hier nicht über ein Gartenhäuschen, das hier gebaut wird, sondern von einem Millionenbauvorhaben...
und wie gesagt... roden ist nicht... OVG Urteil
#1977
Aw: exterritorialer, rechtsfreier Raum Braunschweig
May 07 2010 22:07:15
Axel schrieb:
Hallo Bruno,

einige Deiner Fragen möchte ich Dir aus Sicht eines normalen Braunschweiger Bürgers beantworten.


Wer übt die formal-rechtliche Aufsicht über die Baustelle aus?

Was würde es an der Situation ändern, wenn ihr diese Information hättet?
Hier sollte man nicht mit der gleichen Erbsenzähler-Mentalität wie die Stadt agieren!

Folglich ist es für dich also normal eine öffentlich zugängliche Baustelle zu betreiben ohne das eine juristische Person dafür die Verantwortung übernimmt und im Schadensfall auch dafür haftet. Na dann man Augen auf….

Warum steht auf den niedlichen Schildchen "Betreten verboten" kein Zuständiger?
Wozu? Es kommt doch sowieso keiner außer den paar Gegnern nach Waggum und schaut drauf.
Was würde es ändern, wenn hier zukünftig auch die Zuständigkeit stehen würde?

Der Versuch Fragen mit Gegenfragen zu beantworten ist rhetorisches Schattenparken. Der nächste Satz reine Polemik und die Antwort auf die zweite Frage lautet: „Weil das deutsche Recht dies vorschreibt.“ Jeder der sich auf der Fläche die Knochen bricht (weil sie nicht richtig abgesperrt ist) hat ein Recht darauf zu erfahren wer dafür verantwortlich ist.




Warum ist in diesem exterritorialen Bereich die Naturschutzbehörde nicht mehr für dort befindliche Natur zuständig?

Die Naturschutzbehörde betrachtet scheinbar die Sache realistisch als Baustelle.

Das bedeutet demnach, es ist für dich normal, dass man auf einer Baustelle tun und lassen kann was man will. Der Planfeststellungsbeschluss sieht den Sachverhalt etwas anders, da hier Rodungsarbeiten nur ausserhalb der Vegetationsperiode vorgesehen sind (was übrigens völlig normal ist). Die Naturschutzbehörde hat dies zu überwachen und die Einhaltung durchzusetzen.

Wo sind eigentlich die großen Naturschutzverbände wie B.U.N.D. und Nabu warum sind die so schweigsam?
Diese Organisationen haben im Gegensatz zu Euch erkannt, dass die Startbahnverlängerung gebaut wird.
Da diese Organisationen sich noch für viele weitere Projekte engagieren, werden sie keine unnötigen Ressourcen für euren verlorenen Protest verschwenden!

Wir wissen sehr wohl das die Startbahn gebaut wird…. das Urteil ist unstrittig… der Weg der zu diesem Urteil geführt hat und die Informationspolitik der Volksvertreter kann hier nicht dargelegt werden… aus solchen Materialmengen entstehen Bücher.
Mit dem letzten Satz liegst du evt. sogar richtig…. wobei ich persönlich das nicht glaube, aber darum geht es ja nicht.



Warum verhalten sich sämtliche Parteien zu diesen Vorgängen so passiv und schweigsam ?

Die Befürworter freuen sich, dass die Starbahnverlängerung gebaut wird! Den anderen Parteien ist es vermutlich egal, ob die Startbahn verlängert wird oder nicht! Es gibt ja noch weitere Themen! Oder sie haben erkannt, dass der Ausbau nicht mehr zu verhindern ist.

Etwas nicht mehr verhindern zu können bedeutet nicht, dass man zur Sache keine Position mehr beziehen kann. Die Quittung kommt in der nächsten Wahl…..


Zur Zeitung enthalte ich mich lieber, da ist jedes Nachfragen reine Zeitverschwendung.
Warum sollte die Zeitung noch über den Querumer Forst berichten? Neue vernünftige Argumente die gegen einen Ausbau sprechen, kommen von den Gegnern nicht mehr! Ein Protest gegen den Ausbau ist außer den paar Figuren, die in Waggum
durch den Wald laufen, in der Stadt nicht mehr wahrnehmbar! Der normale Bürger interessiert sich nicht für euren Protest.

Vielleicht solltet Ihr den Protest einfach in Braunschweig stattfinden lassen! Es ist unwahrscheinlich, dass sich zufällig einige Braunschweiger Bürger nach Waggum verlaufen!

Die bisherigen Zeitungsveröffentlichungen insbesondere des Herrn Meyer werde ich hier nicht kommentieren… eine Frage der Würde. Das es journalistisch hier nichts mehr Aufzudecken gibt ist schlichtweg falsch… allein die Verknüpfung der Beteiligten dürfte den Stoff für eine größere Mafia Story liefern....
Der Protest findet in Braunscheig nicht statt ??? Also ich sehe den Protest häufig vor Graff stehen.... das ist eine große Buchhandlung...kennst du vielleicht... ?
#1973
Aw: exterritorialer, rechtsfreier Raum Braunschweig
May 07 2010 19:00:08
Hallo Bruno,

einige Deiner Fragen möchte ich Dir aus Sicht eines normalen Braunschweiger Bürgers beantworten.


Wer übt die formal-rechtliche Aufsicht über die Baustelle aus?

Was würde es an der Situation ändern, wenn ihr diese Information hättet?
Hier sollte man nicht mit der gleichen Erbsenzähler-Mentalität wie die Stadt agieren!

Warum steht auf den niedlichen Schildchen "Betreten verboten" kein Zuständiger?
Wozu? Es kommt doch sowieso keiner außer den paar Gegnern nach Waggum und schaut drauf.
Was würde es ändern, wenn hier zukünftig auch die Zuständigkeit stehen würde?


Warum ist in diesem exterritorialen Bereich die Naturschutzbehörde nicht mehr für dort befindliche Natur zuständig?

Die Naturschutzbehörde betrachtet scheinbar die Sache realistisch als Baustelle.

Wo sind eigentlich die großen Naturschutzverbände wie B.U.N.D. und Nabu warum sind die so schweigsam?
Diese Organisationen haben im Gegensatz zu Euch erkannt, dass die Startbahnverlängerung gebaut wird.
Da diese Organisationen sich noch für viele weitere Projekte engagieren, werden sie keine unnötigen Ressourcen für euren verlorenen Protest verschwenden!


Warum verhalten sich sämtliche Parteien zu diesen Vorgängen so passiv und schweigsam ?

Die Befürworter freuen sich, dass die Starbahnverlängerung gebaut wird! Den anderen Parteien ist es vermutlich egal, ob die Startbahn verlängert wird oder nicht! Es gibt ja noch weitere Themen! Oder sie haben erkannt, dass der Ausbau nicht mehr zu verhindern ist.

Zur Zeitung enthalte ich mich lieber, da ist jedes Nachfragen reine Zeitverschwendung.
Warum sollte die Zeitung noch über den Querumer Forst berichten? Neue vernünftige Argumente die gegen einen Ausbau sprechen, kommen von den Gegnern nicht mehr! Ein Protest gegen den Ausbau ist außer den paar Figuren, die in Waggum
durch den Wald laufen, in der Stadt nicht mehr wahrnehmbar! Der normale Bürger interessiert sich nicht für euren Protest.

Vielleicht solltet Ihr den Protest einfach in Braunschweig stattfinden lassen! Es ist unwahrscheinlich, dass sich zufällig einige Braunschweiger Bürger nach Waggum verlaufen!
#1970
Aw: Wurzelrodung in der Vegetationszeit
May 07 2010 18:28:37
Natürlich war klar, dass die Rodung irgendwann ansteht - aber im Planfeststellungsbeschluß wurde nun mal aus gutem Grund bestimmt, dass die Rodungen außerhalb der Vegetationszeit durchzuführen sind. Wozu gibt es Bestimmungen, die extra für dieses Vorhaben formuliert worden sind, wenn sie immer und immer wieder mit Duldung "von oben" umgangen werden?
Rechtsbeugungen, wo man hinguckt, ein echtes Lehrstück dafür, wie Demokratie mittlerweile in Braunschweig gelebt wird:

    - eine Baustelle ohne Bauschild, angesperrt nur durch Wildzaun und Flatterband - und keiner weiß wer da eigentlich "baut"? Ist es die Stiftung? Jede Privatperson würde sofort aufgefordert werden nachzubessern, die Baustelle würde im Zweifel stillgelegt

    - Rodung in der Vegatationszeit entgegen Planfeststellungsbeschluß und entgegen dem Urteilsspruch OVG Lüneburg

    - die Braunschweiger Zeitung stützt das Ganze per Berichterstattung wieder besseren Wissen - das kennen wir ja schon

    - Eine Verfügug bei Gericht in Braunschweig wird derzeit nicht behandelt

    - Die Polizei guckt sich das jeden Tag vor Ort an - wie lange noch?


Ich habe den Eindruck, über allem sitzt ein und dieselbe Instanz und zieht hier die Fäden
#1969
Aw: Baustelle im Verantwortungsbereich von VW
May 07 2010 10:48:12
In Ihrem Urteil vom 20.05.2009 Aktenzeichen 7 KS 59/07 haben Sie klar und unmissver-
ständlich formuliert: (Unter 2.3.3.3) Zitat „So darf nur im Zeitraum von Anfang Okto-
ber bis Ende Februar gerodet werden
, geeignete Brutbäume sind unmittelbar nach
der Fällung auf Besatz zu überprüfen, wobei fachkundiges Personal eventuell vorkom-
mende Tiere bergen soll (Planfeststellungsbeschluss Auflage 2.5.2., S. 17);“


Das heißt, das OVG hat in Ihrem Urteil rechtskräftig nochmals den Rodungszeitraum klar definiert. Für jeden der lesen kann, eine klare Sache

Ob der Schiedrichter schon aus der Kabine gekommen ist ?
#1968
Aw: Baustelle im Verantwortungsbereich von VW
May 07 2010 10:37:19
Das Sie natürlich irgendwann roden liegt in der "Natur der Sache". Nur wir befinden uns auf einem Spielfeld und die Regeln "sollten" klar festliegen. Im Moment bedeutet die Rodungsaktion ein grobes Faul mit Platzverweis, wir müssen nur noch den Schiedsrichter suchen

Also Klartext: Das ist im Moment einer klarer Rechtsbruch. Ob Baustelle oder nicht, das OVG hatte eine klare Ansage gemacht.
#1967
Aw: Wurzelrodung in der Vegetationszeit
May 07 2010 08:58:40
Olly schrieb:
Ganz frisch von der Rodungsfläche... angewandte Demokratie...

Es wird gerodet !!!

(ich kriege die Bilder leider nicht hochgeladen)


Will hier keine Hoffnungen zerstören, aber es war doch klar, dass sie roden,
sobald der Waldboden durchgetrocknet und befahrbar ist.

Wenn Du Bilder hochladen möchtest, Olli, mußt Du sie stark verkleinern.
#1966
exterritorialer, rechtsfreier Raum Braunschweig
May 07 2010 08:42:13
Olly schrieb:
Ist ja auch ein sagenhaftes Beispiel für alle privaten Wald- und Landbesitzer... sozusagen eine Anleitung zur Straftat... nach folgendem Rezept :

  1. Besorg dir ein paar Rollen Wildzaun, Flatterband notfalls einen
    Bindfaden und spanne es entlang der Grundstücksgrenze

  2. Kaufe das billigste Baustellenschild was du finden kannst, nagele es an eine Dachlatte
    und stell es neben die Zufahrt zu deinem Gelände.


Fertig !!!


Jetzt kannst du den lieben langen Tag baggern, Quad fahren, Trompete spielen und alles ermorden was sich innerhalb des Grenzzaunes befindet.

Exterritorialer rechtsfreier Raum... herrlich... ein Eldorado für Anarchisten...

Vorgelebt von Leuten deren Integrität und deren Intellekt eigentlich eine Vorbildfunktion haben sollte. Stattdessen kaprizieren sie sich darauf bestehendes Recht zu beugen und zu umgehen, wo immer es ihnen begegnet.


Wäre noch zu ergänzen, dass es keinerlei Zuständigkeiten zu geben scheint.

Wer baggert denn da ?

Wer übt die formal-rechtliche Aufsicht über die Baustelle aus?

Warum steht auf den niedlichen Schildchen "Betreten verboten" kein Zuständiger?

Warum verweist die Baubehörde bei Anzeigen von Bauverstössen auf die Flughafengesellschaft, diese aber hüllt sich ebenfalls in Schweigen ?

Warum ist in diesem exterritorialen Bereich die Naturschutzbehörde nicht mehr für dort befindliche Natur zuständig?

Wo sind eigentlich die großen Naturschutzverbände wie B.U.N.D. und Nabu warum sind die so schweigsam ?

Warum verhalten sich sämtliche Parteien zu diesen Vorgängen so passiv und schweigsam ?

Zur Zeitung enthalte ich mich lieber, da ist jedes Nachfragen reine Zeitverschwendung.

Was ist los in dieser Stadt, mir scheint nicht nur der Querumer Wald sondern die ganze Stadt in politischer und juristischer Hinsicht ein einziger exterritorialer rechtsfreier Raum zu sein.
#1965
Aw: Wurzelrodung in der Vegetationszeit ist illegal
May 07 2010 04:38:58
Ganz frisch von der Rodungsfläche... angewandte Demokratie...

Es wird gerodet !!!

(ich kriege die Bilder leider nicht hochgeladen)
#1964
Aw: Wurzelrodung in der Vegetationszeit ist illegal
May 06 2010 19:12:24
Ist ja auch ein sagenhaftes Beispiel für alle privaten Wald- und Landbesitzer... sozusagen eine Anleitung zur Straftat... nach folgendem Rezept :


  1. Besorg dir ein paar Rollen Wildzaun, Flatterband notfalls einen
    Bindfaden und spanne es entlang der Grundstücksgrenze

  2. Kaufe das billigste Baustellenschild was du finden kannst, nagele es an eine Dachlatte
    und stell es neben die Zufahrt zu deinem Gelände.


Fertig !!!



Jetzt kannst du den lieben langen Tag baggern, Quad fahren, Trompete spielen und alles ermorden was sich innerhalb des Grenzzaunes befindet.

Exterritorialer rechtsfreier Raum... herrlich... ein Eldorado für Anarchisten...

Vorgelebt von Leuten deren Integrität und deren Intellekt eigentlich eine Vorbildfunktion haben sollte. Stattdessen kaprizieren sie sich darauf bestehendes Recht zu beugen und zu umgehen, wo immer es ihnen begegnet.

#1962
Aw: Wurzelrodung in der Vegetationszeit ist illegal
May 06 2010 16:19:50
Rosenbaum schrieb:

„Dem Maßnahmenträger wird zur Verminderung und Vermeidung von Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt aufgegeben, baubedingte Rodungen von Gehölzen nur außerhalb der Vegetationsperiode in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar durchzuführen.“

Die Tatsache, dass selbst der rechtsgültige und vom Maßnahmenträger akzeptierte Planfeststellungsbeschluss dieses Verbot aufgreift, schließt evtl. Ausnahmeregelungen nach § 37 Abs. 5 NNatG aus.


War gerade wieder einmal mit vor Ort und wenn ich die Aussagen der Polizisten richtig verstanden habe, wird das Rodungsverbot im Planfeststellungsbeschluß nun einfach wegdefiniert, indem die eingezäunte Fläche von wem auch immer herausgenommen wird.
Für den eingezäunten Bereich gelten so angeblich die Gesetze nicht mehr.

So in etwa las sich das ja auch schon im BZ-Artikel: es werde jetzt gerodet, weil es als Baustelle eingezäunt sei und ein Schild dastehe wo draufsteht: Betreten verboten!

So läuft der "Hase" also in Braunschweig (allerdings dann nicht mehr der lebendige) - frei nach dem Motto: legal, illegal, scheissegal, wie schon beim großen Vorbild
#1960
Wurzelrodung in der Vegetationszeit ist illegal
May 06 2010 09:03:28
Ralf Herbert Meyer berichtet - wieder einmal zur Beförderung des Flughafenprojektes - unvollständig und falsch:

Das gesamte Gelände ist eingezäunt und als Baustelle gekennzeichnet.
(BZ vom 6.5.2010)


Die kleinen gelben Schildchen mit "Betreten verboten - Eltern haften für ihre Kinder" sind aus dem Baumarkt und eben keine Baustellenkennzeichnung, wie bei ordentlichen Baustellen vorgeschrieben: wer ist Bauherr, was wird gebaut, welche Baufirmen machen was.

Ein Forstzaun ist kein Bauzaun - wie nun mal vorgeschrieben - das läßt die Begrifflichkeit ja eigentlich schon erkennen.


Die erforderliche Erlaubnis (zum Roden der Fläche) sei bereits mit dem Planfeststellungsbeschluß im Januar 2007 erteilt worden, teilt die Flughafengesellschaft mit.
(BZ vom 6.5.2010)


Auch wenn Redakteur Meyer hier nur die Flughafengesellschaft zitiert, so könnte er bei einfacher Recherche selbst den korrekten Sachverhalt überprüfen:

Auch der Planfeststellungsbeschluss zur Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg vom 15. Januar 2007 (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - 3326(WF)-30310 Fh BS -) schreibt unter Punkt 2.52. eindeutig und unzweifelhaft vor:

„Dem Maßnahmenträger wird zur Verminderung und Vermeidung von Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt aufgegeben, baubedingte Rodungen von Gehölzen nur außerhalb der Vegetationsperiode in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar durchzuführen.“

Die Tatsache, dass selbst der rechtsgültige und vom Maßnahmenträger akzeptierte Planfeststellungsbeschluss dieses Verbot aufgreift, schließt evtl. Ausnahmeregelungen nach § 37 Abs. 5 NNatG aus.

Ralf Herbert Meyer kommt mit diesem Zeitungsartikel einem politischen Auftrag der Flughafengesellschaft und den dahinter stehenden Interessenträgern VW, Schnellecke und Hoffmann nach.
Mit Journalismus hat das nichts zu tun.
#1958