Text Size

Neue Beiträge

Neue BIBS-Zeitung "Unser-Braunschweig" Nr. 20 erschienen

Auflage: 135 Tausend  -  für alle Haushalte in Braunschweig.

Titelgeschichte zu BS-Energy: Großer Bluff mit Strom - Ökostrom nur "virtuell" versprochen, in Wirklichkeit aber Strom aus Kohle (ca. 75% - Anteil) und Kernenergie (ca. 20 %).

Korrektur bei Privatisierungen.

100 Jahre Novemberrevolution und Braunschweigs Hang zum Fürstlichen.

Dazu viel zu Baumschutz und vor allem: Der Stresstest der BISS zu Eckert & Ziegler.

Zusätzlich: Sonderseite zum Gedenken an die Verfolgung der Braunschweiger Sinti vor 75 Jahren ...

Alles auch hier  o n l i n e   nachlesbar

Diskutiert diesen Artikel im Forum (0 Antworten).

Steuerparadies für Veolia in Braunschweig

Bildergebnis für steuerparadies  bilder...  CDU/FDP machten es möglich - SPD machte mit ...

  1. Durch einen simplen Steuer-Trick wurden die Gewinne aus BS-Energy seit dem Jahr 2007 in Deutschland nicht mehr versteuert.
  2. +++ Schaden für Deutschland: rd. 140 Mio.€. +++  Veolia möchte das im Vertrag mit der Stadt Braunschweig nun weitere 20 Jahre so fortsetzen.
  3. Wie das geht? BS-Energy unterlag bis 2007 als Aktiengesellschaft der Körperschaftssteuer; damit waren auf die hier erzielten Gewinne rd. 30% Gewinnsteuern an den Fiskus zu entrichten.
    Der Finanzausschuss kam dem Wunsch Veolias im Jahre 2007 mit den Stimmen von CDU/FDP und SPD nach, die Rechtsform von BS-Energy zu ändern und aus der Aktiengesellschaft (AG) eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zu machen.
  4. Info: Bei einer Kommanditgesellschaft (KG) sind die Einzel-Kommanditisten erst an ihrem (Wohn)-Sitz steuerpflichtig - im hiesigen Falle also Veolia in Frankreich - wenn überhaupt!
  5. Kommentar damals von SPD-Obmann Manfred Pesditschek: unter Freunden helfe man sich nun mal.
  6. +++ Und dieses Modell soll nach Beschlussvorlagen der Verwaltung unter Markurth (SPD) nun weitere 20 Jahre bis zum Jahr 2040 fortgesetzt werden. +++
    +++ Nicht mit BIBS ! BS-Energy muss wieder in eine steuerpflichtige Aktiengesellschaft zurückgeführt werden ! +++
Diskutiert diesen Artikel im Forum (2 Antworten).

Wehrmachts-Totenkopf beim Bundeswehr-General

Auf meinen Brief an Frau v.d. Leyen, Verteidigungsministerin, zum obigen Wappen eines Braunschweiger Traditionsverbandes, dem auch ein hoher Offizier im Verteidiungsministerium, Brigadegeneral Olaf Rohde, angehört, bekam ich Post vom Traditionsverband.

Versäumnisse werden eingeräumt, man habe den Totenkopf im Wappen seit 1988 eigentlich geändert aber nicht gemerkt, dass der Wehrmachts-Totenkopf immer noch (immerhin 29 Jahre lang) Verwendung gefunden hat.

Der Werwolf sei keiner, sondern ein Luchs, zum Traditions-Mitglied Olaf Rohde dagegen kein Wort.

Darauf habe ich nun an den Traditionsverband geschrieben:

Wehrmachtstraditionen in Traditionsverbänden der Bundeswehr?


Sehr geehrter Herr XXXXX, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 1. Juni 2017.

Zur weiteren Klärung ergeben sich weitere Fragen. (siehe den offenen Brief vom 19.05.2017. Verlinkung: http://www.braunschweig-spiegel.de/index.php/politik/politik-allgemein/8130-brief-an-v-d-leyen-wg-werwolf-ss-totenkopf-kult-in-braunschweig )

Sie äußern sich nicht zur Einordnung des Standpunktes Ihres Verbandsmitgliedes, des Brigadegenerals Olaf Rohde, der im Verteidigungsministerium eine herausgehobene Rolle einnimmt. (Verlinkung: http://www.bmvg.de/portal/poc/bmvg?uri=ci%3Abw.bmvg.journal.ministerium&de.conet.contentintegrator.portlet.current.id=01DB010000000001%7C9WYE27522DIBR )

Zu den Wehrmachts-Symbolen räumen Sie Missverständlichkeiten auf einer homepage ein, die nicht klar ausgeräumt sind. Was Sie darüber hinaus richtig gestellt sehen möchten, verstehe ich nicht.

Zum Totenkopf-Symbol auf Ihrem Wappen merken Sie an, dass es nicht der SS-, sondern der Wehrmachts-Totenkopf sei, der 1988 zwar im Vereinsregister, nicht aber anderweitig in den Totenkopf der „Schwarzen Schaar“ geändert sei. Insofern stand der Wehrmachtstotenkopf 28 Jahre lang traditionsbildend mit für die Einheit.

Nach Ihren Ausführungen könnte man meinen, bei den Symbolen auf dem Traditionswappen handele es sich um einen harmlosen Totenkopf neben einer Art Tiermaskottchen.

Dem ist aber nicht so. Der Totenkopf über gekreuzten Knochen steht in allen Varianten für ein gnadenloses Vorgehen gegen Besiegte unter der Prämisse „Pardon wird nicht gegeben“.

Das grobschlechtige Werwolf-Symbol hat den Charakter eines aggressiven Fabelwesens, nicht eines Tier-Maskottchens. Zu einem Gespräch wäre ich gerne bereit.

Mit freundlichem Gruß Peter Rosenbaum

 

Diskutiert diesen Artikel im Forum (1 Antworten).

Wehrmachts-Devotionalien auch in BS

Der Traditionsverband Panzerbatallion 24/Panzerregiment 6 trauert auf seiner Homepage um recht eindeutige Devotionalien - Wehrmachtsuniformen mit schwarz/weiß/rot und Hakenkreuz-Orden etc : http://www.panzerbataillon24.de/.../Diebstahl%20TradMat.html
 
Neben Wehrmachts-Uniformen mit Bändern in schwarz/weiß/rot finden sich auch Orden mit Hakenkreuz auf Stahlhelm.
 
Nachdem ein anderer braunschweiger Traditionsverein auch noch mit Werwolf und  SS-Totenkopf im blau-gelbem Wappen einen der Ihren als aktiven General bis ins Verteidigungsministerium gebracht hat, dürfte die ministerielle Suche nach unzulässiger Traditionspflege weitere Treffer bescheren.
Diskutiert diesen Artikel im Forum (2 Antworten).

Eckert & Ziegler, seit 2009 "neu ausgerichtet" auf Entsorgung atomarer Abfälle

Protest vor dem Amtsgericht anläßlich der "Zaun"-Klage von Eckert&Ziegler

Vor acht Jahren (im Jahre 2009) kam Eckert & Ziegler nach Braunschweig und übernahm eine Nachfolgefirma von Amersham-Buchler in Thune; nun wird immer klarer, warum überhaupt und warum Braunschweig.

Gewichtige Anzeichen legen den Schluss nahe, dass es von Anfang an in Braunschweig nicht um Medizintechnik, sondern um die Installierung einer neuen Gewerbe-Sparte, der atomaren Entsorgungs- bzw. Abfallbearbeitung ging.

 

Neuausrichtung auf Abfall-Bearbeitung wegen eigener Strukturprobleme 

Die Hinwendung zur Atommüll-Sparte war jedenfalls der Grund für die Kapitalerhöhung bei der Aktiengesellschaft.

So wurden den Aktionären die neuen Chancen des Entsorgungsmarktes angepriesen: "neu ausgerichtet auf den Markt für Abfallkonditionierung unter Abdeckung der gesamten Entsorgungskette" :

Darstellung der Eckert&Ziegler AG für die Aktionäre vom 11.11.2009

Info-Broschüre für die Aktionäre vom 11.11.2009

Es geht aber Eckert & Ziegler um den riesigen "Markt für Abfallkonditionierung" (gemäß eigener Präsentation, S.22) und "Aus diesem Grund Ausbau Braunschweig" (ebd. S.27).

Hintergrund des Strukturwandels: Der Medizinbereich verliert an Bedeutung, der Atom-Abfall dagegen expandiert und sucht Lösungen. Eckert & Ziegler hat dafür vom Transport bis hin zum "Konrad-Container" die zukünftigen Lösungen ...

Diskutiert diesen Artikel im Forum (1 Antworten). Weiterlesen ...

Kein Atomstrom? - Mogelpackung bei BS-Energy

 

Von wegen Atomausstieg? - Atomstrom-Mogelpackung von BS|Energy -

 

Diese gemeinsame Pressemeldung der Anti-Atom-Inis ist heute an die Presse herausgegangen; eine gute Grundlage, um den halbherzigen Manövern und Lippenbekenntnissen der Politik zum Atom-Ausstieg auf allen Ebenen und nicht nur kommunal die rote Karte zu zeigen.

 

"Atomstrom-Mogelpackung von BS|Energy" ...

 


Auf der Internetseite von BS|Energy –
https://www.bs-energy.de/braunschweig/ steht:
„Bewahren Sie unsere wunderbare Welt der Natur. Entscheiden Sie sich für unseren Naturstrom und fördern Sie die Investition in regenerative Energiequellen. Übrigens: Unser Strom erhält keinen Atomstrom.“

 

 

Im Zuge einer Bürgeranfrage von Peter Rosenbaum (BIBS) in der Ratssitzung am 6.12.2016 bestätigte die Verwaltung ...

Diskutiert diesen Artikel im Forum (0 Antworten). Weiterlesen ...

Widmung des Roselies-Baumes

Diskutiert diesen Artikel im Forum (0 Antworten).

BIBS-Zeitung "Unser-Braunschweig" Nr. 17 ist erschienen

Mit den Themen:

 

Atomstrom für Braunschweig - wie die einstmals soliden Stadtwerke unter der Geschäftsführung von Veolia heruntergekommen sind.  Weitere Themen sind die BIBS-Erfolge zu Nibelungen Kapitalaufstockung und schnelles Internet im Baugebiet Mastbruch/Roselies Nord sowie Veranlassung einer Baum-Patenschaft für den Roselies-Baum, wodurch einem angemessenen Empfang einer Delegation aus Belgien nichts mehr im Wege steht.

Diesmal mit der Sonder - Beilage der Bürgerinitiative Strahlenschutz, 5 Jahre BISS.

Die Auslieferung hat begonnen - Samstag auch erhältlich am Infostand der BIBS auf dem Kohlmarkt.
* H  I E R  *
jetzt auch online lesbar !

 

Diskutiert diesen Artikel im Forum (0 Antworten).

 

"Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte hält einen mehrtägigen präventiven Gewahrsam - wie in ihrem Fall beim Castor 2008 - für unzulässig und sieht darin eine Ersatzbestrafung. Sie rügt die Verletzung ihrer Freiheitsgrundrechte, sowie des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, der Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Zahlreiche Initiativen unterstützen sie bei ihrem Gang nach Karlsruhe.

Die Kletteraktivistin und ehemalige Französischmeisterin im Sportklettern Cécile Lecomte reichte am Montag (7.12.2009) eine Verfassungsbeschwerde (1) gegen ihren mehrtägigen Sicherungsgewahrsam (2) während des Castortransportes 2008 nach Gorleben ein. Nach einer Kletteraktion über der Schiene war die in Lüneburg lebende gebürtige Französin festgenommen worden. Amts- und Landgericht folgten dem Antrag der Polizeidirektion auf Anordnung einer 4-tägigen präventiven Ingewahrsamnahme. Der Demonstrantin wurde strafrechtlich nichts vorgeworfen, vielmehr ging es der Polizei darum, eventuelle kommende spektakuläre Kletteraktionen gegen den Castortransport – die unter Umständen als Ordnungswidrigkeit hätten bewertet werden können- zu verhindern. Die Aktivistin ist der Behörde schon lange ein Dorn im Auge, da sie mit ihren Kletterfähigkeiten gern mit spektakulären Aktionen auf ihre politischen Anliegen aufmerksam macht.

Geklärt werden soll mit der Verfassungsbeschwerde, ob bei der Anordnung des Präventivgewahrsams Art und Schwere der zu verhindernden Tat - zumindest bei der Dauer des Gewahrsams - berücksichtigt werden muss. „Ich halte einen mehrtägigen Gewahrsam zur Verhinderung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten für gänzlich unverhältnismäßig und sehe darin eine unzulässige „Ersatzbestrafung“ durch die Polizei,“ erklärt Lecomte.

Weiter prangert sie die Verfassungsmäßigkeit von §§ 18, 21 NdsSOG (Regelung zur Anordnung und Dauer von polizeilichem Gewahrsam) an. Das im Grundrecht verankerte Bestimmtheitsprinzip besagt, dass der Bürger erkennen können muss, welche Rechtsfolgen sich aus seinem Verhalten ergeben können. Im falle der §§ 18, 21 NdsSOG ist sehr fraglich, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind!

Häufig reichen schon Prognoseindizien vom Hörensagen oder Vermutungen von Staatsschutzbeamten, um protestierende BürgerInnen in die Gewahrsamszelle zu verfrachten,“ erläutert die 28-jährige hierzu „Das ist sehr bedenklich. In meinem Fall basierte die der Ingewahrsamnahme zu Grunde liegende polizeiliche Gefahrenprognose auf einer ganzen Reihe von (Kletter)Aktionen, die entweder legalem Verhalten entsprachen oder in Ausnahmefällen als geringfügige Ordnungswidrigkeiten bestraft worden sind - wie das harmlose Beklettern von Bäumen in Lüneburg-. Vorbestraft bin ich nicht“ Die Betroffene sieht solche ungeprüfte staatsschutzpolizeiliche Angaben, als Türöffner für staatlichen Willkürakten. „Die besagte Gefahrenprognose ist dauerhaft in polizeilichen Dateien gespeichert und wirkt wie ein Damoklesschwert auf meine Freiheitsrechten.“

Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind ebenfalls die Haftbedingen, den sie damals ausgesetzt wurde. Tagelang wurde sie in eine weiß gekachelte Zelle ohne Tageslicht und Beschäftigungsmöglichkeit eingesperrt. In die frische Luft durfte sie nur eine halbe Stunde in Handfesseln.

Hintergrund (3)

Am 6.11.2008 hatte die Kletteraktivistin mit drei anderen DemonstrantInnen an einer Eisenbahnbrücke über dem Elbe-Seitenkanal bei Lüneburg ein Transparent entrollt, um gegen den bevorstehenden Transport von Castorbehältern aus Frankreich mit hochradioaktivem Atommüll in das Zwischenlager Gorleben zu protestieren. Die Robin-Wood AktivistInnen wurden nach mehreren Stunden Protest von der Brücke durch die Polizei geräumt. Im Anschluss wurde Cécile Lecomte in präventiven Langzeitgewahrsam genommen und nach Braunschweig ins Polizeiliche Zentralgewahrsam verlegt. Die anderen KletterInnen wurden noch vor Ort nach einer Personalienfeststellung freigelassen.

Meine Ingewahrsamnahme zeigt wie effektiv fantasievolle Kletteraktionen sind, die Staatsmacht hat Angst davor. Atomkraft und Grundrechte sind nicht kompatibel“, so das damalige Fazit der Aktivistin. Weil sie aber durch die Maßnahme und die Haftbedingen sehr „mitgenommen wurde“, weil sie das Ganze als Willkür empfand, entschied sie sich – unter anderem mit juristischen Mitteln – dagegen zu kämpfen und in die Öffentlichkeit zu gehen. Zahlreiche Gruppen unterstützen Cécile Lecomte und wünschen sich, dass das Gericht die Beschwerde zulässt und dazu beiträgt, die Bürgerrechte zu stärken.

Unbeugsames Eichhörnchen, 08.12.2009

  1. Wortlaut der Beschwerde unter http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/VerfBs-Langzeitgewahrsam-Castor08.pdf

  2. weitere Hintergründe zum Langzeitgewahrsam der Aktivistin auf ihrer Homepage: http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/langzeitgewahrsam.html

  3. Beispiele für Kletteraktion vom Eichhörnchen : http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/anti-atom/Luftakrobatik-Atomtransporte.html

    Fernsehbericht über die Aktion von Robin Wood am 6.11.2008 (Französisches öffentliches Fernsehen): http://www.youtube.com/watch?v=BnXEd3nhT6Q

 

Ausführlich hatten wir seitens der Bürgerinitiativen, aber auch seitens der Linkspartei und vor allem auch der Piratenpartei die Vorgänge und Hintergründe zur Vorbeugehaft in unserer BI-Zeitung "Unser Braunschweig" und im BIBS-Forum dokumentiert.

 

Hier deswegen noch die Verlinkung zu "Vorbeugehaft Cécile Lecomte"

und "Strafbefehl aus Braunschweig"

 

Diskutiert diesen Artikel im Forum (0 Antworten).

Suche

Forum

  • Keine Beiträge vorhanden.