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Von Naturschützern im Querumer Forst entdeckt: Larven vermutlich hoch geschützter Tiere

 

Aufforderung an:

 

  • Nds. Ministerium für Umwelt (Hans-Heinrich Sander)

  • Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Dr. Wichard von Stülpnagel)

  • Umweltamt der Stadt Braunschweig (Christiane Costabel)

  • Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (Ingo Loof)

  • Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (Boris Gelfert)

 

Im Querumer Forst werden für den Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg von der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH als Vorhabensträgerin im Auftrag der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH Rodungen vorgenommen, obwohl Untersuchungen von Naturschützern vor Ort Hinweise auf das Vorkommen von Osmoderma eremita, Elateridae und weiterer Holzkäferarten ergeben haben. Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Braunschweig wurde hiervon am Abend des 17.5.2010 in Kenntnis gesetzt. Am Morgen des 18.5.2010 hat die Untere Naturschutzbehörde im Beisein von Zeugen eine Fundstelle in Augenschein genommen und die mit Rodungen auf dem Gelände beauftragte Firma angewiesen, die Fundstelle aus Gründen der Beweissicherung nicht zu verändern. Die Untere Naturschutzbehörde wollte darüber hinaus veranlassen, dass die Fundstelle und das umgebende Gelände am 20.5.2010 durch einen Fachgutachter begutachtet werden.

 

Obwohl die mit mulmhaltigen Höhlen ausgestatteten Baumstümpfe und Baumstämme bereits wochenlang offen und unkontrolliert auf der Rodungsfläche standen und somit allen äußeren Einflüssen ungeschützt ausgesetzt waren, konnte jedoch selbst bis zum Morgen des 20.5.2010 keine irgendwie geartete Sicherung der Fundstelle festgestellt werden. Da bei weiteren Unterlassungen der genannten Art und bei einer Fortsetzung der Rodungen der Schutz der Tiere nach FFH-Liste Anhang II+IV und der Schutz des Naturraums entsprechend den Vorschriften der FFH-Richtlinie nicht sichergestellt ist, wurden die oben genannten Behörden und Gesellschaften am 21.5.2010 über diesen unhaltbaren Zustand informiert.

 

Naturschützer fordern die Genannten dringend auf, eine sofortige Einstellung der Rodungen zu veranlassen.

 

Die Forderung ist begründet, da es bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung der Schutzgüter Natur und Umwelt kommt.

 

Zugleich wurde bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete gestellt.

 

*FFH - Flora, Fauna, Habitat

 

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