Der gläserne Arbeitnehmer
Big Brother lässt grüßen, ab Januar 2010 ist es soweit. Die bislang größte zentrale Sammlung persönlicher Daten von Arbeitnehmern soll erstellt werden. Die bundesweite zentral geführte Datei soll neben den persönlichen Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum auch die Höhe des Einkommens, Steuer- und Sozialabzüge, Gründe für eine Abmahnung oder Kündigung und auch Streibeteiligungen sowie durch die Steuerkarte erfasste Religionszugehörigkeit erfassen. Bereits seit gestern müssen alle Arbeitgeber derartige Angaben monatlich für jeden Beschäftigten übermitteln.
Lüge "Bürokratieabbau
Die Bundesregierung versucht diese größte Vorratsdatenspeicherung aller Zeiten mit dem Etikett "Bürokratieabbau" möglichst zu verharmlosen. Wer wünschte sich nicht "Bürokratieabbau" hierzulande? Allerdings ist Abbau von sinnvoller Bürokratie schädlich für unsere Demokratie, das sollte man also genauer prüfen.
Die Angaben über die 40 Millionen abhängig Beschäftigten in Deutschland gehen an eine zentrale Speicherstelle. Kritiker sprechen von maßlosem Sammelwahn, da über 90 Prozent der Daten für solch einen Entgeltnachweis gar nicht notwendig seien, d.h. Datensätze angelegt würden, die dem Zweck der Speicherung nicht entsprechen.
Angeblich sollen jene, die den Gang zu Behörden scheuen, weil dort so viel "Papierkram" anfällt, entlastet werden. Wer bspw. Sozialleistungen beantragt – etwa Wohngeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld –, muss der zuständigen Behörde einen Einkommensnachweis seines Arbeitgebers vorlegen. Allerdings sollte man sich fragen, ob man nicht Herr der Dinge bleiben möchte, wenn man sich selbst vom Arbeitgeber die notwendigen Unterlagen in Form einer Arbeitsbescheinigung besorgt und dann auch mal einen prüfenden Blick drauf werfen kann, ob denn alles korrekt wiedergegeben wurde, was dort steht.
Hinzu kommt, dass ELENA die Daten aller Arbeitnehmer erfasst, unabhängig davon, ob sie jemals Sozialleistungen beantragen werden. Als Arbeitgeber hat man zudem keine Einsicht in die über seine Person gespeicherten Daten, man kann sie lediglich per Chipkarte für gewisse Anlässe freigeben. Eine zentrale Speicherung birgt auch die Gefahr, dass die Daten mit einem Mal missbraucht, zweckentfremdet und von Wenigen benutzt werden können. Vergangne Beispiele bei der Telekom zeigten, wie wenig Sicherheit besteht.
LINKE und GRÜNE halten ELENA für verfassungswidrig, die Gewerkschaft Verdi erwägt eine Klage, und auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, zweifelt.
Erst ab 2012 sollen aber Behörden die Daten tatsächlich verwenden können. Von daher ist noch genug Zeit, dagegen etwas zu tun...
meint Ulensp
egel