Liebe Mitstreiter/Innen,
liebe Kolleg/Innen,
unsere Kampagne für eine Erhöhung des Eckregelsatzes auf 500 Euro und einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro, lohnsteuerfrei, ist jetzt dreieinhalb Monate alt.
Der Kreis der UnterstützerInnen hat sich verbreitert. Aus über 90 Städten haben wir die Information, dass für die Plattform gearbeitet wird. An 34 Orten in Deutschland gibt es Initiativen, Gruppierungen, Organisationen usw., die die Plattform unterstützen und teilweise auch Unterschriften sammeln, in weiteren 58 Orten in Deutschland wurden und werden unsere Flugblätter verteilt und auch an vielen dieser Orte zusätzlich Unterschriften gesammelt. Rund hundert Organisationen, Initiativen und Vereine unterstützen bisher die Plattform. Wir haben auf der Website unter dem Menüpunkt "Das Bündnis" eine Deutschlandkarte eingerichtet, auf der ihr die Aktivitäten an den vielen Orten nachverfolgen könnt.
Wir möchten uns bei allen, die schon jetzt die Kampagne vielfältig auf der Straße und in Organisationsgremien unterstützt haben, ganz herzlich bedanken. Die Reaktionen, das Lavieren und Ausweichen der verschiedenen großen Organisationen und Parteien zeigen, dass wir mit der Feststellung von Mangelernährung durch Hartz IV einen wunden Punkt getroffen haben. Es ist aber noch viel Arbeit vieler Menschen in ihren jeweiligen Lebens- und Arbeitsbereichen für die Kampagne notwendig, damit der Druck substantielle Wirkung erzielen kann.
Parteien
Obwohl die Partei DIE LINKE unsere Forderungen weitgehend teilt, hat der Parteivorstand bisher die Plattform nicht unterzeichnet. Von den 53 MdB's der Linkspartei im alten Bundestag haben nur 18 unterzeichnet. Wir versuchen, eine Stellungnahme des Parteivorstandes zu erreichen und werden alle neu gewählten Bundestagsabgeordneten der Linkspartei noch einmal anschreiben.
Die Reaktionen der CSU, der SPD, der FDP und der Grünen sowie unsere Rückantworten sind auf unserer Website veröffentlicht
www.500-euro-eckregelsatz.de
Gewerkschaften
Wir haben ferner ein Schreiben an alle Gewerkschaftsvorstände und den DGB-Bundesvorstand gesendet, dass zehn Euro Mindestlohn auch deshalb notwendig seien, weil sonst die eigene Forderung des DGB nach 420 Euro Eckregelsatz ausschließlich als Lohnsubvention wirken würde. Darauf antwortete uns der DGB-Bundesvorstand, das sei "nachvollziehbar", zehn Euro seien aber nicht durchsetzbar usw. Die Mail an die Gewerkschaftsvorstände, die Antwort des DGB-Bundesvorstandes und unsere Rückantwort findet Ihr auf der Website www.500-euro-eckregelsatz.de/18-2009111869.html
Die Unterstützung aus gewerkschaftlichen Gremien kann noch gewaltig ausgebaut werden. Bisher haben sich erste Gliederungen von ver.di wie der Bezirk Stuttgart und die GEW Hessen angeschlossen.
Das Bundesverfassungsgericht
Wir meinen, dass unsere Kampagne durch das laufende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) an Aktualität gewonnen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat sich kritisch zum Verfahren der Festsetzung des Eckregelsatzes auf der Basis der EVS 1998 geäußert.
Das war die Grundlage der Regelsätze, als die Klage eingereicht wurde. Einige Punkte sind jedoch mit der Auswertung der EVS 2003 überholt. Die Höhe des Eckregelsatzes wurde durch das BVerfG nicht diskutiert, es gab nur Äußerungen, dass die Höhe des Eckregelsatzes an der Menschenwürde zu messen sei, was immer das heißt. Wir halten es für möglich, dass das BVerfG Korrekturen am Verfahren der Regelsatzbemessung verlangt und eine Ausweitung einmaliger Beihilfen, halten es aber für unwahrscheinlich, dass die Höhe des Eckregelsatzes für verfassungswidrig erklärt wird. Das Verfahren gibt uns jedoch einen gewissen Rückenwind.
Um die Verbreitung unserer Forderungen zu fördern, machen wir Euch ein paar Vorschläge:
Für Organisationen, Initiativen und Vereine
1) Alle Organisationen, Initiativen und Vereine, die die Plattform unterstützen und eine Website betreiben, sollten darauf die Plattform bzw. einen Link darauf zentral platzieren, ebenso die Aufforderung zu unterschreiben mit dem entsprechenden Link. Bisher ist das nur selten der Fall.
2) Als ausführliche Grundlage der Kampagne dient die Broschüre '"Fördern" durch Mangelernährung'. Sie hat 44 Seiten und kostet einen Euro, damit der Preis kein Hindernis für die Verbreitung ist.
Ein Link zu dieser Broschüre und eine Aufforderung, sie zu bestellen, sollte auf den Websites, die die Kampagne unterstützen, nicht fehlen.
3) Alle Websites, die die Plattform unterstützen, sollten den Hinweis geben, dass die Plattform als Flugblatt gestaltet ist und kostenlos bestellt werden kann über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Vorschlag für einen Text für die Homepage von Websites:
Bündnisplattform: 500 Euro Eckregelsatz - Gesetzlicher Mindestlohn 10 €, lohnsteuerfrei!
Mit der Kampagne gegen Mangelernährung bei Hartz IV fordert ein Bündnis, dessen Plattform auch wir unterstützen, die sofortige Erhöhung des Eckregelsatzes auf 500 Euro und einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro, lohnsteuerfrei. Die Plattform kann als Flugblatt verteilt und kostenlos über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bestellt werden. Bitte hier die Forderungen unterzeichnen.
Zur Unterstützung der Kampagne dient die Broschüre '"Fördern" durch Mangelernährung', in der beide Forderungen ausführlich begründet werden. Sie kostet einen Euro und kann über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bestellt werden.
Näheres zum Bündnis und zum Stand seiner Aktivitäten auf der Website www.500-euro-eckregelsatz.de .
4) Wir fordern ferner dazu auf, diesen Text in Rundmails von Organisationen zu verbreiten oder mit einem anderen Text, der auf die Mittel hinweist, die Kampagne zu unterstützen.
5) Wir stellen fest, dass Organisationen, Initiativen und Vereine teilweise zwar unterschreiben, aber weder Flugblätter bestellen noch Unterschriften sammeln. Es ist klar, dass nicht alles an einzelnen Vorstandsmitgliedern hängen bleiben kann. Diese könnten aber nach Personen suchen, die sich zur Aufgabe machen, daran zu denken, auf Versammlungen bzw. vor Jobcentern und ARGEn oder zu anderen Gelegenheiten Unterschriftenlisten herumgehen zu lassen bzw. Flugblätter zu bestellen bzw. für die Verteilung zu sorgen.
6) Es gibt auch die Möglichkeit, mehrere Exemplare der Broschüre zu bestellen, um sie in den entsprechenden Organisationen zu verschenken oder anzubieten.
Für Einzelpersonen
Auch individuelle Unterstützer können kostenlos Flugblätter und Unterschriftslisten bestellen, um damit unter Freunden, Bekannten, ArbeitskollegInnen, Verwandten usw. Werbung für unsere Forderungen zu machen.
Wir hoffen, dass die Kampagne einen neuen Schub bekommt, wenn die Möglichkeiten, die geboten sind (Flugblatt, Unterschriftenliste, Broschüre usw.) von Euch noch intensiver genutzt werden.
Zu guter Letzt möchten wir Euch den Link zu dem Text eines anonymen Unterstützers, Peter Trotzig, zukommen lassen.
Er beschreibt die aktuelle Brisanz unserer Plattform:
www.trend.infopartisan.net/trd1109/t291109.html
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Hartz4-Plattform und Sozialticker weisen auf Fristablauf vor Bundesverfassungsgerichts-Urteils hin
"Hartz4-Plattform" und „Der Sozialticker“, die unabhängige, sozialpolitische Informationsplattformen, weisen gemeinsam darauf hin, dass nach ihren Informationen nur noch bis zum 08. Februar 2010 rückwirkende Überprüfungsanträge in Bezug auf die Hartz IV-Regelsätze gestellt werden können.
Mit Verkündung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils am 09. Februar ist die Frist dafür abgelaufen. Entsprechend dem Vorlage- Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (HLSG) wird das Urteil des BVerfG den Eckregelsatz insgesamt betreffen - also die Regelsätze für Erwachsene nach § 20 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 20 SGB II) UND die Regelsätze für Kinder nach § 28 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 28 SGB II).
Bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 20. Oktober 2009 hatten die Bundesverfassungsrichter unter Vorsitz des Präsidenten des BVerfG Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier deutliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Hartz IV-Regelsätze zu erkennen gegeben und eine über Hartz IV hinaus gehende grundsätzliche Prüfung des soziokulturellen Existenzminimums in Aussicht gestellt.
Für den Fall, dass ein von Hans-Jürgen Papier angesprochenes „materielles Unrecht“ in Sachen Hartz IV, also ein zu niedriger Regelsatz, auch für die Vergangenheit festgestellt werden sollte, haben die Betroffenen eine Chance, auch rückwirkende Ausgleichszahlungen zu erhalten. Diese haben jedoch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn vor der Urteils-Verkündung des BVerfG mit einem Überprüfungsantrag die bereits rechtskräftigen Hartz IV-Leistungsbescheide bis auf 4 Jahre zurückgehend angefochten wurden.
Nach Information von "Hartz4-Plattform" und dem "Sozialticker" - ist deshalb folgendes zu beachten:
Überprüfungsanträge müssen bis spätestens Montag, 08. Februar bei der jeweiligen Hartz IV-Behörde eingegangen sein. Diese Frist gilt jedoch nicht für Ablehnungen und Widerspruchsbescheide auf bereits eingereichte Überprüfungsanträge. In den Fällen müssen für die Widersprüche und Klagen unbedingt die in den „Rechtsbehelfsbelehrungen“ genannten Fristen eingehalten werden.
Entsprechende Musteranträge
wurden uns vom Hauptkläger, Thomas Kallay, zur Verfügung gestellt und sind unter:
www.chefduzen.de
www.hartz4-plattform.de
oder beim Sozialticker
www.sozialticker.com
verlinkt einsehbar.
Der Sozialticker e.V.
Alte Dorfstr. 4
15926 Luckau, Deutschland
info (at) sozialticker.com
www.sozialticker.com
„Der Termin der Urteilsverkündung des
Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zu den Hartz-IV-Regelsätzen wird Dienstag 9. FEBRUAR 2010 um 10 Uhr stattfinden. Das bundesweite Treffen des Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP) hat sich am 09. Januar 2010 in Hannover dafür ausgesprochen, in der Woche vor der Bekanntgabe zu lokalen Protestveranstaltungen aufzurufen…“
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Liebe MitstreiterInnen,
am Dienstag, den 9.2. wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu den Hartz IV-Regelsätzen verkünden.
Wir wollen nicht schon im Vorfeld über das Urteil spekulieren, sondern werden uns unmittelbar am Tag der Urteilsverkündung mit einer Pressemitteilung dazu äußern.
Wir sollten die Zeit vor, während und nach der Urteilsverkündung vor allem zum Anlass nehmen, unsere eigenen Forderungen verstärkt in die Öffentlichkeit zu bringen.
Unsere Forderung nach einem Eckregelsatz von 500 Euro wirkt nicht nur der Mangelernährung, die mit 3,94 Euro pro Tag für einen Erwachsenen vorprogrammiert ist, entgegen (bei Paaren pro Person nur 3,55 Euro pro Tag), sondern auch dem Ausschluss der Hartz-IV-BezieherInnen aus dem gesellschaftlichen Leben.
Da sich das Gerichtsurteil auch mit den Kinderregelsätzen auseinandersetzen wird, möchten wir darauf hinweisen, dass die Forderung nach mindestens 500 Euro Eckregelsatz auch erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Kinderregelsätze hat.
Wenn die bisherigen Prozentsätze beibehalten würden, würden die Regelsätze für Kinder unter 6 Jahren auf 300 Euro steigen, die für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 350 Euro und die von 14 bis 17-Jährigen auf 400 Euro. Hinzuzurechnen wären noch die auf die Kinder entfallenden anteiligen Warmmieten, da diese bekanntlich auch zum Hartz-IV-Niveau dazu gehören (Beispiele: Haushalte von Alleinziehenden mit einem Kind 190 Euro, für Paare mit einem Kind 144 Euro, für Haushalte von Alleinerziehenden mit zwei Kindern 129 Euro, für Paare mit zwei Kindern 113 Euro pro Kind; Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Bedarfe, Leistungen und Haushaltsbudget, Juli 2008, 13).
Nach einer Erhöhung des Eckregelsatzes auf 500 Euro würden sich die durchschnittlichen anerkannten Bedarfe von Kindern somit wie folgt erhöhen:
bei Kindern unter 6 Jahren auf einen Betrag zwischen 413 und 490 Euro
bei Kindern zwischen 6 und 13 Jahren auf einen Betrag zwischen 463 und 540 Euro und
bei Kindern zwischen 14 und 17 Jahren auf einen Betrag zwischen 513 und 590 Euro.
Diese Beträge dürften aufgrund erheblich gestiegener Heizkosten heute wesentlich höher sein.
Wir möchten Euch also anbieten:
a) unser kostenloses Flugblatt zu bestellen.
Inzwischen sind über 40.000 Flugblätter von uns zur Verfügung gestellt worden.
b) Unterschriften unter die 500-Euro-Forderung zu sammeln bzw. online zu unterzeichnen (etwa 6.000 Unterschriften sind bisher gesammelt) und
c) unsere Broschüre zu bestellen "Hartz IV: Fördern durch Mangelernährung" (bisher sind 3.800 Exemplare davon in Umlauf).
Sie kostet nur einen Euro pro Stück. Ab zehn Exemplaren ohne Porto. Wenn die Broschüre bestellten Flugblättern beigelegt werden soll, ebenfalls ohne Porto.
d) unsere Website www.500-euro-eckregelsatz.de zu besuchen, auf der ihr den jeweils letzten Stand unserer Aktivitäten verfolgen könnt.
e) Anlässlich der Urteilsverkündung wollen in vielen Städten Menschen aktiv werden, um öffentlichen Druck für höhere Regelleistungen zu machen:
Vor Arbeitsagenturen und Jobcentern, in Fußgängerzonen, vor Parteibüros.
Vielleicht wollt Ihr Euch daran beteiligen oder in Eurer Stadt selbst eine Aktion starten, die in diesen Rahmen gestellt werden soll.
Die Materialien unserer Bündnisplattform bieten sich dafür hervorragend an.
Mehr Informationen gibt es auf einer Kampagnenseite des Aktionsbündnisses Sozialproteste: www.die-soziale-bewegung.de/2010/bverfg_aktionstage
Dort gibt es auch Kontaktmöglichkeiten, damit Ihr Eure eigene Aktion ankündigen könnt.
Wir freuen uns auch, Euch mitteilen zu können, dass der Parteivorstand der Partei DIE LINKE unsere Plattform unterschrieben hat: www.500-euro-eckregelsatz.de/19-2009121972.html
Mit solidarischen Grüßen
Martin Behrsing (Erwerbslosen Forum Deutschland)
Frank Eschholz (Soziale Bewegung Land Brandenburg)
Rainer Roth (Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne)
Edgar Schu und Helmut Woda (Aktionsbündnis Sozialproteste)
Kein Lohn unter 10 € !
500 Euro Eckregelsatz
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Urteil: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig
Allen, die bis gestern einen Überprüfungsantrag bei ihrer ARGE gestellt haben, müssten demnach Nachzahlungen infolge der verfassungswidrigen Regelleistungen aus den Vorjahren zustehen. Man wird sehen, was draus wird...
meint Ulensp egel
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Ulenspiegel schrieb:
Urteil: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig
Allen, die bis gestern einen Überprüfungsantrag bei ihrer ARGE gestellt haben, müssten demnach Nachzahlungen infolge der verfassungswidrigen Regelleistungen aus den Vorjahren zustehen. Man wird sehen, was draus wird...
meint Ulensp egel
Schön wäre es, aber da hat der Gesetzgeber schon vorgebaut indem er sagt, die Regelung ist zwar verfassungswidrig aber darf weiterhin bis zum 31.12.2010 fortgeführt werden. Nur Anträge mit besonderen Bedarfen sind ab sofort zu bearbeiten.
Die Argen werden also die Überprüfungsanträge/ Widersprüche weiterhin mit der, bis dato geltende Gesetzgebung abschmettern
Eine Frechheit ist die verfassungswidrige Weiterzahlung bis Jahresende,lt. Urteil
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