Text Size

500-Euro-Regelsatz und Mindestlohn

  • Ulenspiegel
  • Ulenspiegels Avatar Autor
  • Besucher
  • Besucher
14 Jahre 5 Monate her #72 von Ulenspiegel
Aus einem Rundschreiben der Bündnisplattform für
500 Euro Eckregelsatz

Liebe Mitstreiter/Innen,
liebe Kolleg/Innen,

unsere Kampagne für eine Erhöhung des Eckregelsatzes auf 500 Euro und einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro, lohnsteuerfrei, ist jetzt dreieinhalb Monate alt.

Der Kreis der UnterstützerInnen hat sich verbreitert. Aus über 90 Städten haben wir die Information, dass für die Plattform gearbeitet wird. An 34 Orten in Deutschland gibt es Initiativen, Gruppierungen, Organisationen usw., die die Plattform unterstützen und teilweise auch Unterschriften sammeln, in weiteren 58 Orten in Deutschland wurden und werden unsere Flugblätter verteilt und auch an vielen dieser Orte zusätzlich Unterschriften gesammelt. Rund hundert Organisationen, Initiativen und Vereine unterstützen bisher die Plattform. Wir haben auf der Website unter dem Menüpunkt "Das Bündnis" eine Deutschlandkarte eingerichtet, auf der ihr die Aktivitäten an den vielen Orten nachverfolgen könnt.

Wir möchten uns bei allen, die schon jetzt die Kampagne vielfältig auf der Straße und in Organisationsgremien unterstützt haben, ganz herzlich bedanken. Die Reaktionen, das Lavieren und Ausweichen der verschiedenen großen Organisationen und Parteien zeigen, dass wir mit der Feststellung von Mangelernährung durch Hartz IV einen wunden Punkt getroffen haben. Es ist aber noch viel Arbeit vieler Menschen in ihren jeweiligen Lebens- und Arbeitsbereichen für die Kampagne notwendig, damit der Druck substantielle Wirkung erzielen kann.

Parteien
Obwohl die Partei DIE LINKE unsere Forderungen weitgehend teilt, hat der Parteivorstand bisher die Plattform nicht unterzeichnet. Von den 53 MdB's der Linkspartei im alten Bundestag haben nur 18 unterzeichnet. Wir versuchen, eine Stellungnahme des Parteivorstandes zu erreichen und werden alle neu gewählten Bundestagsabgeordneten der Linkspartei noch einmal anschreiben.
Die Reaktionen der CSU, der SPD, der FDP und der Grünen sowie unsere Rückantworten sind auf unserer Website veröffentlicht

www.500-euro-eckregelsatz.de

Gewerkschaften
Wir haben ferner ein Schreiben an alle Gewerkschaftsvorstände und den DGB-Bundesvorstand gesendet, dass zehn Euro Mindestlohn auch deshalb notwendig seien, weil sonst die eigene Forderung des DGB nach 420 Euro Eckregelsatz ausschließlich als Lohnsubvention wirken würde. Darauf antwortete uns der DGB-Bundesvorstand, das sei "nachvollziehbar", zehn Euro seien aber nicht durchsetzbar usw. Die Mail an die Gewerkschaftsvorstände, die Antwort des DGB-Bundesvorstandes und unsere Rückantwort findet Ihr auf der Website www.500-euro-eckregelsatz.de/18-2009111869.html
Die Unterstützung aus gewerkschaftlichen Gremien kann noch gewaltig ausgebaut werden. Bisher haben sich erste Gliederungen von ver.di wie der Bezirk Stuttgart und die GEW Hessen angeschlossen.

Das Bundesverfassungsgericht
Wir meinen, dass unsere Kampagne durch das laufende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) an Aktualität gewonnen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat sich kritisch zum Verfahren der Festsetzung des Eckregelsatzes auf der Basis der EVS 1998 geäußert.

Das war die Grundlage der Regelsätze, als die Klage eingereicht wurde. Einige Punkte sind jedoch mit der Auswertung der EVS 2003 überholt. Die Höhe des Eckregelsatzes wurde durch das BVerfG nicht diskutiert, es gab nur Äußerungen, dass die Höhe des Eckregelsatzes an der Menschenwürde zu messen sei, was immer das heißt. Wir halten es für möglich, dass das BVerfG Korrekturen am Verfahren der Regelsatzbemessung verlangt und eine Ausweitung einmaliger Beihilfen, halten es aber für unwahrscheinlich, dass die Höhe des Eckregelsatzes für verfassungswidrig erklärt wird. Das Verfahren gibt uns jedoch einen gewissen Rückenwind.

Um die Verbreitung unserer Forderungen zu fördern, machen wir Euch ein paar Vorschläge:

Für Organisationen, Initiativen und Vereine
1) Alle Organisationen, Initiativen und Vereine, die die Plattform unterstützen und eine Website betreiben, sollten darauf die Plattform bzw. einen Link darauf zentral platzieren, ebenso die Aufforderung zu unterschreiben mit dem entsprechenden Link. Bisher ist das nur selten der Fall.

2) Als ausführliche Grundlage der Kampagne dient die Broschüre '"Fördern" durch Mangelernährung'. Sie hat 44 Seiten und kostet einen Euro, damit der Preis kein Hindernis für die Verbreitung ist.
Ein Link zu dieser Broschüre und eine Aufforderung, sie zu bestellen, sollte auf den Websites, die die Kampagne unterstützen, nicht fehlen.

3) Alle Websites, die die Plattform unterstützen, sollten den Hinweis geben, dass die Plattform als Flugblatt gestaltet ist und kostenlos bestellt werden kann über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Vorschlag für einen Text für die Homepage von Websites:

Bündnisplattform: 500 Euro Eckregelsatz - Gesetzlicher Mindestlohn 10 €, lohnsteuerfrei!

Mit der Kampagne gegen Mangelernährung bei Hartz IV fordert ein Bündnis, dessen Plattform auch wir unterstützen, die sofortige Erhöhung des Eckregelsatzes auf 500 Euro und einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro, lohnsteuerfrei. Die Plattform kann als Flugblatt verteilt und kostenlos über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bestellt werden. Bitte hier die Forderungen unterzeichnen.
Zur Unterstützung der Kampagne dient die Broschüre  '"Fördern" durch Mangelernährung', in der beide Forderungen ausführlich begründet werden. Sie kostet einen Euro und kann über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bestellt werden.

Näheres zum Bündnis und zum Stand seiner Aktivitäten auf der Website www.500-euro-eckregelsatz.de .

4) Wir fordern ferner dazu auf, diesen Text in Rundmails von Organisationen zu verbreiten oder mit einem anderen Text, der auf die Mittel hinweist, die Kampagne zu unterstützen.

5) Wir stellen fest, dass Organisationen, Initiativen und Vereine teilweise zwar unterschreiben, aber weder Flugblätter bestellen noch Unterschriften sammeln. Es ist klar, dass nicht alles an einzelnen Vorstandsmitgliedern hängen bleiben kann. Diese könnten aber nach Personen suchen, die sich zur Aufgabe machen, daran zu denken, auf Versammlungen bzw. vor Jobcentern und ARGEn oder zu anderen Gelegenheiten Unterschriftenlisten herumgehen zu lassen bzw. Flugblätter zu bestellen bzw. für die Verteilung zu sorgen.

6) Es gibt auch die Möglichkeit, mehrere Exemplare der Broschüre zu bestellen, um sie in den entsprechenden Organisationen zu verschenken oder anzubieten.

Für Einzelpersonen
Auch individuelle Unterstützer können kostenlos Flugblätter und Unterschriftslisten bestellen, um damit unter Freunden, Bekannten, ArbeitskollegInnen, Verwandten usw. Werbung für unsere Forderungen zu machen.

Wir hoffen, dass die Kampagne einen neuen Schub bekommt, wenn die Möglichkeiten, die geboten sind (Flugblatt, Unterschriftenliste, Broschüre usw.) von Euch noch intensiver genutzt werden.

Zu guter Letzt möchten wir Euch den Link zu dem Text eines anonymen Unterstützers, Peter Trotzig, zukommen lassen.
Er beschreibt die aktuelle Brisanz unserer Plattform:
www.trend.infopartisan.net/trd1109/t291109.html

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Ulenspiegel
  • Ulenspiegels Avatar Autor
  • Besucher
  • Besucher
14 Jahre 3 Monate her #816 von Ulenspiegel
Bundesweiter Aktionstag am Montag, 8. Februar 2010 zur Regelsatzklage bei Verfassungsgericht. - Macht mit, auch in Eurer Stadt !
MitstreiterInnen aus Aschersleben, Berlin, Dresden, Frankfurt/Main, Göttingen, Goslar, Hanau, Hannover, Höxter, Jüterbog, Karlsruhe, Köln, Mainz, Mannheim, Offenbach, Potsdam, Schwedt, Speyer, Wittenberg und Witzenhausen beteiligen sich an unterschiedlichen Aktivitäten. Braunschweig? - :( bisher keine Beteiligung!?
Möglicherweise könnte man sich auch mit Göttingen zusammen schließen?!

Überprüfungsanträge bis spätestens 8. Februar stellen

Hartz4-Plattform und Sozialticker weisen auf Fristablauf vor Bundesverfassungsgerichts-Urteils hin

"Hartz4-Plattform" und „Der Sozialticker“, die unabhängige, sozialpolitische Informationsplattformen, weisen gemeinsam darauf hin, dass nach ihren Informationen nur noch bis zum 08. Februar 2010 rückwirkende Überprüfungsanträge in Bezug auf die Hartz IV-Regelsätze gestellt werden können.



Mit Verkündung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils am 09. Februar ist die Frist dafür abgelaufen. Entsprechend dem Vorlage- Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (HLSG) wird das Urteil des BVerfG den Eckregelsatz insgesamt betreffen - also die Regelsätze für Erwachsene nach § 20 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 20 SGB II) UND die Regelsätze für Kinder nach § 28 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 28 SGB II).

Bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 20. Oktober 2009 hatten die Bundesverfassungsrichter unter Vorsitz des Präsidenten des BVerfG Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier deutliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Hartz IV-Regelsätze zu erkennen gegeben und eine über Hartz IV hinaus gehende grundsätzliche Prüfung des soziokulturellen Existenzminimums in Aussicht gestellt.

Für den Fall, dass ein von Hans-Jürgen Papier angesprochenes „materielles Unrecht“ in Sachen Hartz IV, also ein zu niedriger Regelsatz, auch für die Vergangenheit festgestellt werden sollte, haben die Betroffenen eine Chance, auch rückwirkende Ausgleichszahlungen zu erhalten. Diese haben jedoch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn vor der Urteils-Verkündung des BVerfG mit einem Überprüfungsantrag die bereits rechtskräftigen Hartz IV-Leistungsbescheide bis auf 4 Jahre zurückgehend angefochten wurden.



Nach Information von "Hartz4-Plattform" und dem "Sozialticker" - ist deshalb folgendes zu beachten:

Überprüfungsanträge müssen bis spätestens Montag, 08. Februar bei der jeweiligen Hartz IV-Behörde eingegangen sein. Diese Frist gilt jedoch nicht für Ablehnungen und Widerspruchsbescheide auf bereits eingereichte Überprüfungsanträge. In den Fällen müssen für die Widersprüche und Klagen unbedingt die in den „Rechtsbehelfsbelehrungen“ genannten Fristen eingehalten werden.



Entsprechende Musteranträge

wurden uns vom Hauptkläger, Thomas Kallay, zur Verfügung gestellt und sind unter:
www.chefduzen.de
www.hartz4-plattform.de

oder beim Sozialticker
www.sozialticker.com
verlinkt einsehbar.


Der Sozialticker e.V.
Alte Dorfstr. 4
15926 Luckau, Deutschland
info (at) sozialticker.com
www.sozialticker.com


Bundesweiter Aktionstag

„Der Termin der Urteilsverkündung des
Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zu den Hartz-IV-Regelsätzen wird Dienstag 9. FEBRUAR 2010 um 10 Uhr stattfinden. Das bundesweite Treffen des Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP) hat sich am 09. Januar 2010 in Hannover dafür ausgesprochen, in der Woche vor der Bekanntgabe zu lokalen Protestveranstaltungen aufzurufen…“


Aufruf:
www.gegen-sozialabbau.de/8februar.html

In mindestens 16 Städten sind schon jetzt Aktionen geplant.
www.die-soziale-bewegung.de/2010/bverfg_aktionstage/angekuendigt.html

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Ulenspiegel
  • Ulenspiegels Avatar Autor
  • Besucher
  • Besucher
14 Jahre 3 Monate her #897 von Ulenspiegel
Bündnis 500-Euro-Eckregelsatz: Druck erhöhen anlässlich Urteilsverkündung!


Liebe MitstreiterInnen,


am Dienstag, den 9.2. wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu den Hartz IV-Regelsätzen verkünden.
Wir wollen nicht schon im Vorfeld über das Urteil spekulieren, sondern werden uns unmittelbar am Tag der Urteilsverkündung mit einer Pressemitteilung dazu äußern.

Wir sollten die Zeit vor, während und nach der Urteilsverkündung vor allem zum Anlass nehmen, unsere eigenen Forderungen verstärkt in die Öffentlichkeit zu bringen.


Unsere Forderung nach einem Eckregelsatz von 500 Euro wirkt nicht nur der Mangelernährung, die mit 3,94 Euro pro Tag für einen Erwachsenen vorprogrammiert ist, entgegen (bei Paaren pro Person nur 3,55 Euro pro Tag), sondern auch dem Ausschluss der Hartz-IV-BezieherInnen aus dem gesellschaftlichen Leben.


Da sich das Gerichtsurteil auch mit den Kinderregelsätzen auseinandersetzen wird, möchten wir darauf hinweisen, dass die Forderung nach mindestens 500 Euro Eckregelsatz auch erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Kinderregelsätze hat.
Wenn die bisherigen Prozentsätze beibehalten würden, würden die Regelsätze für Kinder unter 6 Jahren auf 300 Euro steigen, die für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 350 Euro und die von 14 bis 17-Jährigen auf 400 Euro. Hinzuzurechnen wären noch die auf die Kinder entfallenden anteiligen Warmmieten, da diese bekanntlich auch zum Hartz-IV-Niveau dazu gehören (Beispiele: Haushalte von Alleinziehenden mit einem Kind 190 Euro, für Paare mit einem Kind 144 Euro, für Haushalte von Alleinerziehenden mit zwei Kindern 129 Euro, für Paare mit zwei Kindern 113 Euro pro Kind; Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Bedarfe, Leistungen und Haushaltsbudget, Juli 2008, 13).


Nach einer Erhöhung des Eckregelsatzes auf 500 Euro würden sich die durchschnittlichen anerkannten Bedarfe von Kindern somit wie folgt erhöhen:
bei Kindern unter 6 Jahren auf einen Betrag zwischen 413 und 490 Euro
bei Kindern zwischen 6 und 13 Jahren auf einen Betrag zwischen 463 und 540 Euro und
bei Kindern zwischen 14 und 17 Jahren auf einen Betrag zwischen 513 und 590 Euro.


Diese Beträge dürften aufgrund erheblich gestiegener Heizkosten heute wesentlich höher sein.


Wir möchten Euch also anbieten:

a) unser kostenloses Flugblatt zu bestellen.
Inzwischen sind über 40.000 Flugblätter von uns zur Verfügung gestellt worden.


b) Unterschriften unter die 500-Euro-Forderung zu sammeln bzw. online zu unterzeichnen (etwa 6.000 Unterschriften sind bisher gesammelt) und


c) unsere Broschüre zu bestellen "Hartz IV: Fördern durch Mangelernährung" (bisher sind 3.800 Exemplare davon in Umlauf).
Sie kostet nur einen Euro pro Stück. Ab zehn Exemplaren ohne Porto. Wenn die Broschüre bestellten Flugblättern beigelegt werden soll, ebenfalls ohne Porto.


d) unsere Website www.500-euro-eckregelsatz.de zu besuchen, auf der ihr den jeweils letzten Stand unserer Aktivitäten verfolgen könnt.


e) Anlässlich der Urteilsverkündung wollen in vielen Städten Menschen aktiv werden, um öffentlichen Druck für höhere Regelleistungen zu machen:
Vor Arbeitsagenturen und Jobcentern, in Fußgängerzonen, vor Parteibüros.
Vielleicht wollt Ihr Euch daran beteiligen oder in Eurer Stadt selbst eine Aktion starten, die in diesen Rahmen gestellt werden soll.
Die Materialien unserer Bündnisplattform bieten sich dafür hervorragend an.
Mehr Informationen gibt es auf einer Kampagnenseite des Aktionsbündnisses Sozialproteste: www.die-soziale-bewegung.de/2010/bverfg_aktionstage
Dort gibt es auch Kontaktmöglichkeiten, damit Ihr Eure eigene Aktion ankündigen könnt.

Wir freuen uns auch, Euch mitteilen zu können, dass der Parteivorstand der Partei DIE LINKE unsere Plattform unterschrieben hat: www.500-euro-eckregelsatz.de/19-2009121972.html


Mit solidarischen Grüßen

Martin Behrsing (Erwerbslosen Forum Deutschland)

Frank Eschholz (Soziale Bewegung Land Brandenburg)

Rainer Roth (Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne)
Edgar Schu und Helmut Woda (Aktionsbündnis Sozialproteste)


Kein Lohn unter 10 € !
500 Euro Eckregelsatz
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Ulenspiegel
  • Ulenspiegels Avatar Autor
  • Besucher
  • Besucher
14 Jahre 2 Monate her - 14 Jahre 2 Monate her #1053 von Ulenspiegel
Urteil: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

Damit müssen die staatlichen Leistungen für die 6,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland grundlegend neu berechnet werden. Begründung der Richter: Die bisherige Berechnung sei nicht transparent genug.
Der Gesetzgeber muss bis zum 31. Dezember 2010 eine Neuregelung schaffen. So lange bleibt die bisherige gültig.

Bisher erhielten Erwachsene 359 Euro monatlich, Kinder von Hartz-IV-Beziehern je nach Alter zwischen 60 und 80 Prozent davon; der Bedarf wurde bisher nicht eigenständig errechnet – nicht hinnehmbar, wie das Gericht urteilte. Der Abschlag von 40 Prozent gegenüber Alleinstehenden beruhe „auf einer freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung“. Beispielsweise blieben Aufwendungen für Schulbücher, Schulhefte, Taschenrechner blieben unberücksichtigt.

URTEILSBEGRÜNDUNG
Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sagte in der Urteilsbegründung, mit dem bisherigem Berechnungsverfahren könne nicht sichergestellt werden, dass mit den Sozialleistungen das Recht auf ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ gesichert wird. Das Existenzminimum müsse auch eine Mindesteilnahme von Leistungsempfängern am gesellschaftlichen Leben berücksichtigen.

Bisher gibt es in Deutschland keinen Konsens darüber, wo das Existenzminimum tatsächlich liegt.
Um das Armutsrisiko für Familien zu verringern, müssen die neu berechneten Kinderregelsätze durch einen umfassenden Ausbau der Infrastruktur begleitet werden. Dazu gehört unter anderem ein kostenfreies Mittagsessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie kostenfreie außerschulische Bildungsangebote. Das fordern Diakonie sowie AWO, Kinderschutzbund, GEW und das Zukunfsforum Familie seit langem.

„Höhere Kinderregelsätze können nur ein erster Schritt sein“, betonten die Verbände in einer Erklärung. Das Karlsruher Urteil löse nicht „die grundsätzlichen Systemmängel unserer milliardenschweren Familienförderung“.
Das System der Familienförderung in Deutschland sei „sozial ungerecht, bürokratisch und intransparent“, so der Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers: „So bevorzugen die Kinderfreibeträge und Steuererleichterungen gut verdienende Familien, während Sozialgeldbezieher nicht mal von der Kindergelderhöhung profitieren. Diese wird ihnen in voller Höhe abgezogen.


Für die Bundesregierung ist das Karlsruher Urteil ein Desaster. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) nahm das Urteil mit versteinerter Miene zu Kenntnis, vereinbarte mit ihren Beratern nächste Schritte.
Denn auf den hoch verschuldeten Staat kommen jetzt weitere Milliardenkosten zu. Experten befürchten, dass jetzt für eine kräftige Steuerreform, die übrigens die Mehrheit des Volkes gar nicht will, kein Geld mehr da ist!

Geklagt hatten drei Familien im Jahr 2005. Sie hatten argumentiert, dass die Regelsätze für Kinder unter 14 Jahren von damals 207 Euro willkürlich festgelegt seien und das Existenzminimum nicht abdeckten. Außerdem werde der Gleichheitsgrundsatz verletzt, da Kinder von Sozialhilfeempfängern einen zusätzlichen Bedarf geltend machen können, Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfängern jedoch nicht.
Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt und das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bezweifelten in den Verfahren die Rechtmäßigkeit der Regelsätze für Kinder und riefen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an.
Hintergrund: Knapp sieben Millionen Menschen insgesamt beziehen Leistungen aus dieser staatlichen Grundsicherung – rund 1,7 Millionen Kinder in Deutschland bekommen Hartz IV.

Allen, die bis gestern einen Überprüfungsantrag bei ihrer ARGE gestellt haben, müssten demnach Nachzahlungen infolge der verfassungswidrigen Regelleistungen aus den Vorjahren zustehen. Man wird sehen, was draus wird...

meint Ulensp :) egel
Letzte Änderung: 14 Jahre 2 Monate her von Ulenspiegel.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Baumschlag
  • Baumschlags Avatar
  • Besucher
  • Besucher
14 Jahre 2 Monate her - 14 Jahre 2 Monate her #1055 von Baumschlag
Ulenspiegel schrieb:

Urteil: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig
Allen, die bis gestern einen Überprüfungsantrag bei ihrer ARGE gestellt haben, müssten demnach Nachzahlungen infolge der verfassungswidrigen Regelleistungen aus den Vorjahren zustehen. Man wird sehen, was draus wird...

meint Ulensp :) egel


Schön wäre es, aber da hat der Gesetzgeber B) schon vorgebaut indem er sagt, die Regelung ist zwar verfassungswidrig aber darf weiterhin bis zum 31.12.2010 fortgeführt werden. Nur Anträge mit besonderen Bedarfen sind ab sofort zu bearbeiten.

Die Argen werden also die Überprüfungsanträge/ Widersprüche weiterhin mit der, bis dato geltende Gesetzgebung abschmettern :blush:

Eine Frechheit ist die verfassungswidrige Weiterzahlung bis Jahresende,lt. Urteil

Hier die erste Reaktion des Mitklägers Thomas Kalley:
www.sozialticker.com/thomas-kallay-bei-allem-respekt-so-geht-das-nicht_20100209.html
Letzte Änderung: 14 Jahre 2 Monate her von Baumschlag.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Ulenspiegel
  • Ulenspiegels Avatar Autor
  • Besucher
  • Besucher
14 Jahre 2 Monate her #1074 von Ulenspiegel
Baumschlag schrieb:

Ulenspiegel schrieb:

Urteil: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig
Allen, die bis gestern einen Überprüfungsantrag bei ihrer ARGE gestellt haben, müssten demnach Nachzahlungen infolge der verfassungswidrigen Regelleistungen aus den Vorjahren zustehen. Man wird sehen, was draus wird...

meint Ulensp :) egel


Schön wäre es, aber da hat der Gesetzgeber B) schon vorgebaut indem er sagt, die Regelung ist zwar verfassungswidrig aber darf weiterhin bis zum 31.12.2010 fortgeführt werden. Nur Anträge mit besonderen Bedarfen sind ab sofort zu bearbeiten.


Ja, teilweise muss ich Dir sogar Recht geben, allerdings nicht darin, dass der Gesetzgeber bereits vorgebaut hat in puncto Termin 31.12.2010. Es ist durchaus üblich, dass Urteile des BVG solch eine Erfüllungsterminierung vornehmen. Dabei ist der Zeitraum bis Ende 2010 durchaus der bisher kürzeste im Vergleich zu anderen BVG-Entscheidungen. D.h. das Gericht hat diesmal eine schnellere Nachbesserung beschlossen.

Dennoch zeichnet sich aktuell bereits ab, dass der Gesetzgeber ganz anderes vorhat und "vorbauen" möchte.

Zuschüsse an Sozialkassen sollen bald gesenkt werden
www.heise.de/tp/blogs/8/146988
Jüngste Sparpläne im Bundestagshaushaltsausschuss betreffen vor allem Zahlungen an die Bundesagentur für Arbeit...

Sachspenden statt mehr Lebensunterhalt
Aktuell versucht man in Kreisen von CDU und FDP das Ganze finanziell um eine etwaige Erhöhung des Regelsatzes zu lavieren, sondern schlägt bereits jetzt schon so eine Art "Gutschein"-Angebote zu Bildungseinrichtungen, Kultur, Schulmaterialien, Klassenfahrten und Suppenküchen vor, damit armer Leute Kinder dann doch noch zu etwas Bildung und Kultur kommen können. Des Weiteren kaudert Kauder (CDU) bereits jetzt von zu hohen Sätzen, weil man zu Zeiten Rot-Grün angeblich einen Satz für Segelboote und Pelzmäntel mit eingeschlossen hätte. Daran erkennt man die Losgelöstheit der Christpartei vom prekären Thema "Armut". Jeder Hartz-IV-Betroffene verbraucht bis Monatsende sein Arbeitslosengeld - meist kommen weder Segelyachten noch Pelzmäntel vor, die sind froh, wenn sie am Monatsletzten noch was zu Essen haben - eben weil's vorne und hinten nicht reicht.

Das Urteil war abzusehen, denn der Ausgang des Urteils ist jedem kundigen Juristen seit langem klar. Man hat sehenden Auges zugelassen, dass die Hartz-Gesetzgebung in weiten Teilen gesetzeswidrig ist und das gilt sowie für Rot-Grün wie auch für Schwarz-Gelb. Allein, dass keine der hier angeführten Parteien eine Verfassungsklage angestrebt haben, sondern dies drei Familien überließen, zeigt die Heuchelei, dass man angeblich in Parteikreisen ja schon immer gegen diese Gesetzesgestaltung gewesen sei.

Dennoch, wenn die Regierungskoalition jetzt auf Gutscheine und Senkung plädiert, so kann sie dies nur mit Hilfe der derzeitigen Opposition durchdrücken. SPD, GRÜNE und DIE LINKE sowieso, werden das vemutlich nicht mitmachen. Besonders der desolaten SPD wäre hier geraten, endlich einmal zugunsten einer Erhöhung des Regelsatzes zu stimmen statt die diskriminierende Gutscheinpolitik der Regierung mitzutragen.

„Wieviel braucht ein Mensch in der Bundesrepublik Deutschland zum gegenwärtigen Zeitpunkt zum Leben und damit zur Wahrung seiner grundgesetzlichen Rechte nach Art.1, Art.2 sowie Art.3?“
Empirische Analyse von Lutz Hausstein zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung auf der Basis regionalstatistischer Preisdaten:
www.sozialticker.com/empirische-analyse-zur-hoehe-einer-sozialen-mindestsicherung-auf-der-basis-regionalstatistischer-preisdaten_20100203.html


Sozialproteste in über 50 Städten!
„Anlässlich des sensationellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur
Verfassungswidrigkeit von HartzIV rührt sich auch wieder Widerstand in den
vielfältigen Initiativen des Sozialprotests. In über 50 Städten „malten“
Protestinitiativen ihre Forderungen nach „500 Euro jetzt!“, „Weg mit
Sanktionen!“ und „Schließt die Bundesagentur!“ an die Fenster und Türen
der Arbeitsagenturen, veranstalteten Kundgebungen, riegelten Eingänge ab
und begleiteten HartzIV-Betroffene zu den Sachbearbeitern…“
Presseerklärung des Aktionsbündnisses Sozialproteste vom 9.2.2010 zum
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV
www.labournet.de/diskussion/arbeit/aktionen/2010/absp902.pdf

Mehrheit der Deutschen für höhere Hartz-IV-Sätze
Ist der Hartz-IV-Satz ausreichend? Im Zuge des in der kommenden Woche zu erwartenden Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts über die Höhe der ALG-II-Sätze stellte der "Stern" diese Frage im Rahmen einer Umfrage und kam zu einem deutlichen Ergebnis: 61 % der Befragten erachten die 359 Euro, die ein erwachsener Hartz-IV-Empfänger im Monat bekommt, für zu wenig und würden dementsprechend einer Erhöhung der ALG II Regelsätze zustimmen, wohingegen 30 % die Sätze als angebracht und nur 4 % als zu hoch betrachten..."
www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/mehrheit-der-deutschen-fuer-hoehere-hartz-iv-saetze-6411.php

Hartz IV’-Urteil: Betroffenenverband fordert weitergehende Änderungen
„Die Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen e.V. als bundesweite
Interessenvertretung von Armut und Ausgrenzung betroffener Menschen
begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes für eine Neufestsetzung
der ‚Hartz IV’-Regelsätze. Gleichzeitig warnt der Dachverband unabhängiger
Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen vor einer generellen Diskriminierung auf ‚Hartz IV’-Leistungen angewiesener Menschen und einer indirekten Absenkung der Regelleistung durch die Vergabe von Gutscheinen…“
Pressemitteilung der BAG Prekäre Lebenslagen e.V. vom 09.02.2010 (pdf)
www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/bvg_bag.pdf

Es ist also die Frage, ob das "Vorbauen" der Regierung beim Volk ankommt und sie deshalb mit erneuten Stimmenverlusten zu rechnen hat?

Die Argen werden also die Überprüfungsanträge/ Widersprüche weiterhin mit der, bis dato geltende Gesetzgebung abschmettern :blush:


Hierzu ist bereits einiges analysiert:

Kurzbewertung zu den Überprüfungsanträgen nach der BVerfG - Entscheidung
Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es die Höhe der Regelleistungen gegenwärtig
für verfassungswidrig hält, es keinen rückwirkenden Handlungsbedarf sieht und angeordnet, dass diese (lediglich) für die Zukunft neu festzusetzen seien. Das ergibt sich aus:
www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html Randziffer 219.

Eine Frechheit ist die verfassungswidrige Weiterzahlung bis Jahresende,lt. Urteil


Ja, da stimme ich vollends zu. Allerdings gilt diese Terminierung dann nicht, wenn bspw. Eltern mit Kindern im Hartz-Bezug bereits aktuell Bedarf anmelden (Schulmaterialien, Klassenfahrt, Osterferienfreizeit, Nachhilfekurse etc.) Dann müssen diese selbstverständlich nicht bis Jahresende warten.


Zusammenfassung des Urteils (Kurz- und Langsfassung)
www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/urteilsbegruendung-hartz-iv-regelsatzklage-8666.php
www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regelsatz-verfassungswidrig-6678.php

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Ladezeit der Seite: 0.226 Sekunden

Suche

Forum

  • Keine Beiträge vorhanden.