WUSSTEN SIE SCHON...
Auch wer nicht wählt, wählt dennoch unwillkürlich mit!
Kommunalwahlen sind ja angeblich laut Umfragen und Wahlbeteiligungszahlen nicht gerade beliebt. Die Wahlbeteiligung ist oft sehr gering, weil man Bundestagswahlen grundsätzlich als weitreichendere politische Stellschraube empfindet.
Beispiel: Ungültig gemachter Stimmzettel
Die kommunalen Wahlen hingegen ordnet man oft und fälschlicherweise als weniger wichtig ein. Dies kann jedoch gerade für den ein oder anderen Bürger vor Ort sehr viele Nachteile bergen. Gerade was kommunalpolitisch, also direkt vor der Tür entschieden wird, hat enorme Auswirkung auf unser alltägliches Leben.
www.wahlrecht.de/lexikon/ungueltig.html
Weshalb aber wählen, wenn einem niemand zusagt?
Der Grund fürs Nichtwählen bildet sich häufig in der Aussage ab: "Ich kann mich für niemanden entscheiden, die machen ja eh, was sie wollen und ohnehin, weiß ja nicht, wen ich wählen soll." Dann entscheiden sich viele, einfach nicht zur Wahl zu gehen. Das Nichtwählen aber kann dennoch Folgen haben - auch für die diejenigen, die sich nicht an der Wahl beteiligt haben. Deshalb kann nur jedem geraten werden, sich dennoch - entweder bequem per Briefwahl oder im Wahlbüro an der Wahl zu beteiligen.
Ungültiger Stimm- oder Wahlzettel: Möglichkeit der Beinflussung der Lokalpolitik
Es gibt also die Möglichkeit, anderen Parteien oder jenen, mit denen man sich ganz und gar nicht einverstanden erklären kann, nicht noch unnötig durch das Nichtwählen indirekt zu Stimmen zu verhelfen.
Wieso man trotz Nichtwählens anderen indirekt zu einer Stimme verhilft?
Beispiele: Es stehen 2 Kandidaten zur Wahl und 3 Wähler wären wahlberechtigt. Von diesen 3 wahlberechtigten Wählern stimmen beispielsweis für den Kandidaten A, der 3. Wähler aber geht nicht wählen.
Wahlergebnis: Kandidat A erhält 100 Prozent!
Hätte aber der 3. Wähler seine Stimme abgegeben (also an der Wahl teilgenommen), aber den Wahlzettel ungültig gemacht, wären es nur noch 66,7 Prozent für Kandidat A, denn auch jeder ungültig gemachter Wahlzettel wird ebenfalls ins Gesamtergebnis mit aufgenommen.
Ungültig wären beispielsweise durchgestrichene Stimmzettel oder Stimmzettel mit handschriftlichen eigenen Kommentaren, Kritzeleien etc, ohne dass sich daraus eine Auswahl bestimmter Parteien oder Kandidaten ermitteln lässt.
Hätten im obigen Beispiel 2 Wahlberechtigte ihre Wahlzettel ungültig gemacht und der 3. Wahlberechtigte für Kandidat A gestimmt, wären es sogar nur noch 33,3 Prozent für Kandidat A. Wären beide ungültige Stimmen gar nicht erst wählen gegangen, hätte Kandidat A wieder 100 Prozent der Stimmen.
Damit ist der Gedanke, sich nicht an der Wahl zu beteiligen, um keiner der Parteien seine Stimme zu geben und damit zur Regierung zu verhelfen eigentlich ein Trugschluss. Auch mit dem Nichtwählen vergibt man prozentual Stimmenverhältnisse. Ungültig gemachte Wahlzettel haben hingegen Gewicht und bilden zumindest Unzufriedenheit mit den herrschenden Verhältnissen ab.
Und das Bequeme ist, man kann dies auch per Briefwahl tun.
Wer sich überhaupt nicht an der Wahl beteiligt, z.B. durch ungültige Stimmabgaben, ändert auf Dauer gar nichts, weil er indirekt Parteien prozentual Stimmengwicht verleiht und je nach dem dann auch an der Regierung hält, demnach sogar dann doch unterstützt.
Also, entweder den Stimmzettel ungültig machen oder vielleicht noch mal überlegen, wen man wählen könnte, damit sich wenigstens ein Änderung einstellt, wenn man nicht zufrieden ist mit dem, was gegenwärtig im Lande los ist.[/size]
Gruß
Helmhut