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(Quelle der Grafik: www.waggum.info)
Wie bereits dargestellt, darf bei Förderung von Infrastrukturen keine Begünstigung eines privaten Konzerns vorliegen, so regeln es die Bestimmungen des Förderprogramms der Bund/Land -Förderung für Infrastrukturen im sog. GRW-Förderprogramm (Gemeinschaftsaufgaben Regionale Wirtschaftsförderung).
Der Förderbescheid zum Flughafenausbau vom 20.5. 2010 der niedersächsischen Förderbehörde (NBank) nimmt auf diesen Aspekt Bezug und macht die Auszahlung bereits schon vor der ersten Förderrate von der vollständigen wirtschaftlichen und personellen Entflechtung von Flughafengesellschaft und VW-Aktiengesellschaft zur Vorbedingung.
Dieser Auflage kam – zumindest formell – die Volkswagen Aktiengesellschaft mit Kündigungsbrief vom 15.6.2010 an die Flughafengesellschaft nach:
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