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Wolfsburg bat um Formulierungshilfe

(Quelle der Grafik: www.waggum.info)

 

Wie bereits dargestellt, darf bei Förderung von Infrastrukturen keine Begünstigung eines privaten Konzerns vorliegen, so regeln es die Bestimmungen des Förderprogramms der Bund/Land -Förderung für Infrastrukturen im sog. GRW-Förderprogramm (Gemeinschaftsaufgaben Regionale Wirtschaftsförderung).


 

Der Förderbescheid zum Flughafenausbau vom 20.5. 2010 der niedersächsischen Förderbehörde (NBank) nimmt auf diesen Aspekt Bezug und macht die Auszahlung bereits schon vor der ersten Förderrate von der vollständigen wirtschaftlichen  und  personellen Entflechtung von Flughafengesellschaft und VW-Aktiengesellschaft zur Vorbedingung.


Dieser Auflage kam – zumindest formell – die Volkswagen Aktiengesellschaft mit Kündigungsbrief vom 15.6.2010 an die Flughafengesellschaft nach:

 

„Sehr geehrter Herr Gelfert,

um den Ausbau des Flughafens zu fördern, berufen wir hiermit die von uns in den Aufsichtsrat der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH entsandten Personen ab.

Ferner kündigen wir hiermit für die VW AG deren Gesellschafterstellung in der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung.“

In dem von den Vorstandsmitgliedern Winterkorn und Pötsch unterschriebenen Kündigungsbrief wurde – allerdings recht unverbindlich - noch zugesagt, man wolle seitens VW  „auch künftig, ohne an der Gesellschaft beteiligt zu sein, prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang sich VW an für das jeweils folgende Kalenderjahr zu erwartenden Verlusten der Flughafengesellschaft beteiligt“.


Was in diesem Kündigungsschreiben nicht drinsteht, ist, dass VW sich offenbar trotzdem verpflichtet hat, seine investive Beteiligung am Flughafenausbau weiterhin vorzunehmen.

 

So steht in einer Aktennotiz des Finanzdezernats II an OB Hoffmann noch am selben Tag (15.6.2010) wurden : „ [...] heute Aufträge in einem Volumen von rd. 15 Mio.€ zum Ausbau der Start- und Landebahn erteilt.

[ ...] steht die Beteiligung von VW an der Finanzierung des Flughafenausbaus entsprechend der Finanzierungsvereinbarung nicht in Frage“.

 

Die Mittelherkunft wurde dann noch konkretisiert in einem Vermerk der Arbeitsgruppe Forschungsflughafen (AG FoFlu) vom 25.6.2010:

 

„AG FoFlu      25. Juni 2010

Zur Finanzierung und Mittelplanung erklärt Herr Deuter (Fa. Assmann), dass bis Ende September insgesamt 14,8 Mio.€ benötigt werden, die ggf. vollständig durch Eigenmittel aufgebracht werden müssen.

Die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH wird kurzfristig die Mittel bei den Gesellschaftern abfordern (14 Tage Vorlauf). Im Schreiben an die Stadt Wolfsburg wird an die Finanzierungsvereinbarung erinnert und die Höhe der voraussichtlichen Gesamtsumme genannt.

Auch VW muss den entsprechenden Betrag an die Flughafengesellschaft zahlen.

Für die Stadt Braunschweig stellt die Liquidität wegen der bestehenden Haushaltsreste kein Problem dar. Die Stadt Wolfsburg hat Herrn Gelfert signalisiert, dass die dortigen Mittel innerhalb von 2 Wochen

aufgebracht werden können..

Herr Göbel, VW, stellte in Aussicht, dass ein möglicher Finanzierungsengpass durch VW überbrückt werden könnte.      zuständig: Dez.II , FB 20


 

 

Damit wird bereits noch während des formellen, nach außen kommunizierten Ausstiegs von VW aus der Flughafengesellschaft deutlich, dass an eine wirtschaftliche Entflechtung  überhaupt nicht gedacht wurde.

Hier bringt sich VW sogar über die normale Gesellschafterstellung, die ja formal gekündigt werden musste, für den Fortgang des Flughafenausbaus ein und ist auch nach wie vor im internen Steuerkreis zum Flughafenausbau direkt beteiligt.

 

Die drei angesprochenen Teilhaber, Stadt Braunschweig, Stadt Wolfsburg und VW machten also – trotz offiziellem Ausstieg von VW - prompt und reibungslos weiter wie bisher, was der beauftragte Geschäftsführer der Flughafengesellschaft, Boris Gelfert, mit einer mail vom Freitag, 16. Juli 2010 17:06 an Manlik (Ratsherr und Aufsichtsratsvors. der Flughafengesellschaft sowie an Wendelin Martin Göbel, VW AG) bestätigte:


 

"betreff: Ausbaufinanzierung.

Sehr geehrte Herren,

anbei eine Notiz über ein Gespräch von H. Loof mit der NBank. Wir haben diese Sache in den letzten Tagen eingehend diskutiert. Nach nochmaligem Nachhaken von Herrn Loof (Struktur-Förderungsgesellschaft) ist der von der NBank zunächst geforderte Ausstieg von VW aus der Finanzierungsvereinbarung damit vom Tisch.


Die Vereinbarung interessiert das Land nämlich nicht, wir dürfen sie nur dem Land gegenüber

keinesfalls erwähnen (warum auch immer)(man muß nicht immer alles verstehen...)


 

Wir brauchen jetzt nur noch eine einfache Finanzierungserklärung der Flughafengesellschaft, dass die Finanzierung gesichert sei. Hierbei geht es um zwei Summen:

1. Den auf VW entfallenden Betrag aus der alten Finanzierungsvereinbarung, der im Innenverhältnis von VW weiter gezahlt wird (und substanziell schon gezahlt worden ist)), sowie

2. um die Differenz der beiden Summen in Höhe von derzeit 336.158 € die nach alter und – im Grundsatz klaren, aber im Betrag noch nicht ganz klaren – neuer Vereinbarung von der Stadt Wolfsburg zu zahlen wäre;

für diese Summe hat die Verwaltung der Stadt Wolfsburg noch keinen Ratsbeschluß.


Die in den nächsten Wochen zu zahlenden Summen decken wir noch mit den Geldern im Rahmen der „alten“ Vereinbarung ab. Wir brauchen diesen Differenzbetrag erst dann, wenn wir mit den Kosten den „alten“ Kostenrahmen erreichen. Dies wird erst mit dem Grunderwerb der Ausgleichsflächen und Beginn der Ausgleichsmaßnahmen der Fall sein; damit legen wir in den nächsten Monaten los. Außerdem erhalten wir in den nächsten Wochen umfangreiche Umsatzsteuererstattungen und Vorabzahlungen der Fördersumme. Letzte kommen erst, wenn die formellen Fördervoraussetzungen erfüllt sind (insbesondere das Ausscheiden von VW, das voraussichtlich Anfang Sept. in einer Gesellschafterversammlung beschlossen werden kann).

Zur Schaffung dieser Voraussetzungen sollten wir die Erklärung - die keine Zahlungsverpflichtung beinhaltet – abgeben können. Ich stimme kurzfristig noch mit Herrn Dr. Gulich ab, ob eine solche Erklärung, der noch keine neue Finanzvereinbarung zugrunde liegt, förderrechtlich schädlich sein kann, oder ob wir in dieser Höhe eine „Sicherheitsleistung“ brauchen. Ansonsten schlage ich vor, dass ich die nächste Woche eine entsprechende Erklärung für die Flughafengesellschaft abgebe.  Ich halte Sie auf dem Laufenden             gez. Gelfert"

 


 

 

 

Man muss sich noch einmal vergegenwärtigen, dass alle Beteiligten zu diesem Zeitpunkt Anfang bis Ende Juli 2010 unter erheblichem Stress standen:


Der Flughafen war zwecks Verbreiterung der alten Landebahn  für drei Wochen komplett gesperrt worden. Es wurde rund um die Uhr gearbeitet, weil die vertraglich verbindliche Wiedereröffnung der alten Rollbahn für den 27. Juli 2010 terminiert war und auf den Zeitplan von VW und Flughafengesellschaft drückte. Die BI Waggum („Ausbaugegner“) machte wegen täglicher Verstöße gegen Bau-, Immissions-, und Naturschutzrecht Dauerproteste. Infolge der verpatzten Straßenquerung über die Grasseler Str. quälten sich Hunderte von Lastwagen-Fuhren weiträumig über Lilienthalplatz und Tiefe Str. Die Anzeigen gegen Boris Gelfert und die Flughafengesellschaft häuften sich wegen der penetranten Lärm- und Staubbelastungen für die Nordbürger vor allem aus Waggum; der VW-Vorstandsvorsitzende Winterkorn wurde in seinem Wohnort Groß Schwülper mit einer Demonstration und Kundgebung heimgesucht.

 


 

Am 19. Juli 2010 hatte man alle vermeintlich nötigen Erklärungen auf dem Tisch und Loof von der Strukturfördergesellschaft mailte an das Dezernat II (Finanzen):

„betreff Ausbaufinanzierung:

Guten Morgen, anbei die email von H. Gelfert an Herren Manlik und Goebel wegen der von der Flughafengesellschaft ergänzend zu der Finanzbestätigung der Stadt Wolfsburg von der Flughafengesellschaft abzugebenden Finanzierungsbestätigung. Ich bitte um Prüfung der von Herrn Gelfert in dieser mail angegebenen Zahlenwerte, damit sichergestellt ist, dass die Finanzierungsbestätigung der Flughafengesellschaft auch in der erforderlichen Höhe gegenüber der NBank abgegeben wird. Mit besten Grüßen     Ingo Loof“

 


 

Wolfsburg bat um Formulierungshilfe


 

In der Stadt Wolfburg blickte man bereits Ende Juni 2010 nicht mehr durch, was - und vor allem - welcher Höhe zu bescheinigen  sei und erbat sich in einer mail vom 29.6. 2010 an  Herrn Gelfert eine Formulierungshilfe. Herr Loof  kümmerte sich darum und fertigte darüber folgenden Vermerkt über ein Telefonat vom 14. Juli 2010 mit der  NBank, Herrn Fuchs:


 

„Herr Fuchs, NBank, hat mich heute angerufen. Wir haben dabei abgestimmt, dass die Vorlage der Finanzierungsbestätigung der Stadt Wolfsburg zuzüglich der ergänzenden Finanzierungsbestätigung der Flughafengesellschaft ausreicht, um die entsprechende Auflage aus dem Förderbescheid der NBank vom 20.Mai 2010 zu erfüllen. Auf Nachfrage hat Herr Fuchs ausdrücklich erklärt, dass die alte Finanzierungsvereinbarung (die die Kostenverteilung zwischen den Beteiligten an der Fördermaßnahme regelt) nicht von der NBank angefordert wird und dort auch nicht vorgelegt werden muss.  Gez.  Loof“

(per Fax am 15. Juli an Dez.II, Referat 0120 Krieger und Flughafengesellschaft, H. Gelfert)


 

Der Stadt Wolfsburg wurde dann auf deren Bitte vom 29.6.2010  entsprochen und folgende Formulierungshilfe für die von der Stadt Wolfsburg abzugebenden Erklärung festgelegt:

 

„Die Stadt Wolfsburg wird gemeinsam mit der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH die laut Förderantrag genannte Ko-Finanzierung der Stadt Wolfsburg erbringen.“


 

Man nennt also wohl bewusst keine Summe, sondern bezieht sich auf die im Förderantrag vom 10. Juli 2009 der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH an das Land Niedersachsen genannten Beträge; da war die Stadt Wolfsburg mit einem Eigenanteil von 10,244 Mio. € (23,48%) des Flughafenausbaus genannt worden.  Das widersprach aber der gemeinsamen Finanzierungsvereinbarung zwischen von Stadt BS, Stadt WOB und VW-AG, in welcher sich die Stadt Wolfsburg nur zu einer Summe von 5,125 Mio.€ vertraglich verpflichtet hatte; die anderen rd. 5 Mio.€ entfielen in Wirklichkeit auf VW, aber davon durfte bereits vor einem Jahr - nach entsprechendem Wink aus Hannover - nicht mehr so offen die Rede sein.


Nun liegt aber im Wolfsburger Rathaus bis dato nur ein Ratsbeschluss vom 6.7.2005  über ein Gesamt-Engagement der Stadt Wolfsburg zum Flughafenausbau in Höhe von 5,125 Mio.€ vor.


 

Wie kann das nun sein, dass der nach Wissen und Gewissen auf Wahrhaftigkeit zu unterzeichnende Förderantrag der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH vom 10. Juli 2010 an das Land Niedersachsen einerseits versichert, die Stadt Wolfsburg sei mit einem Finanzierungsanteil von 10,2 Mio. € dabei, während sich die Stadt Wolfsburg andererseits und in Wirklichkeit nur zu rd. der Hälfte des Betrages verpflichtet hat ?


 

Wie kann es sein, dass bei der Förderbehörde des Landes eine bewusst falsche Finanzierungsbestätigung durch die Stadtverwaltung der Stadt Wolfsburg abgegeben wird, die Stadt Wolfsburg verpflichte sich, die „laut Förderantrag genannte Ko-Finanzierung der Stadt Wolfsburg“ zu erbringen ?


 

Die Antwort haben die Beteiligten längst vollzogen: VW ist sitzt trotz formeller Entsagung einer offenen Gesellschafterbeteiligung nun eben heimlich mit im Boot und steuert mit sowohl Finanzbeteiligung als auch mit personeller Beteiligung des VW-Mannes Göbel den Flughafenausbau entlang aller Klippen.


Ob reine Arroganz der Macht die Wahrhaftigkeit ausstechen kann, wird man sehen

 

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