Polizist überfährt Passanten -
erfahren bis fahrlässig
Nach dem "aufsehenerregenden Polizei-Unfall" (lt.
Braunschweiger Zeitung
17.06.11) vor Weihnachten auf dem Berliner Platz in Braunschweig, bei dem ein Polizist mit seinem Streifenwagen einen Passanten überfahren und lebensgefährlich verletzt hat, ist nun in Braunschweig das Urteil ergangen.
Wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr wurde dem Polizisten eine Geldstrafe auferlegt. Zu einer Gerichtsverhandlung kam es jedoch nicht und über Strafmaß oder dienstliche Konsequenzen wurde berichtete die Braunschweiger nichts.
Das kann man im Hamburger Abendblatt erfahren:
Der 50-Jährige habe den vom Amtsgericht verhängten Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 80 Euro angenommen, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Der Polizist wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung bestraft.
Ob der 50 Jahre alte Beamte noch mit dienstlichen Konsequenzen rechnen muss, wird nach Angaben der Polizeidirektion Braunschweig geprüft. (dpa/
abendblatt.de
)
Unfallzeugen hatten indes dem Polizisten Absicht unterstellt. Es kam in Braunschweig zu Protesten, weil die Braunschweiger Polizei selbst die Ermittlungen gegen einen eigenen Beamten führte. Polizeisprecher Klages betonte gleich zu Beginn der Ermittlungen: „Auch wenn es so aussah – der Mann ist nicht überrollt worden.“
Die Ermittlungen von Sachverständigen ergaben dann jedoch, dass der Polizeibus entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs gewesen ist; die Polizisten waren also quasi selbst als Geisterfahrer unterwegs. Und das auch ohne Blaulicht. Klages gestand das dann auch ein, nach dem Unfallzeugen dies angegeben hatten. Die beiden Beamten, die in dem Fahrzeug auf Streife waren, bezeichnete Klages als "erfahren".
Erfahren? Nun ja, gefahren ist ja einer dieser Beamten, dies trifft zu. Aber recht fahrlässig und über das 35-jährige Opfer, das haben die Ermittlungen nun offen gelegt. Laut Ankagebehörde hat der Polizist das Opfer beim Wenden überrollt, der Fahrer also seine Sorgfaltspflicht verletzt und handelte damit fahrlässig.
Erfahren geht anders.
Das Opfer lag längere Zeit im Koma und kann noch nicht wieder arbeiten.