Keiner ist Schuld ?
zumindest hat sich das Gewerbeaufsichtsamt mal um die Sache gekümmert und teilt folgendes mit:
Weder der Baggerfahrer noch der verantwortliche Unternehmer haben gegen die Anforderungen zur Sonntagsruhe (Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern am Sonntag) aus dem Arbeitszeitgesetz gehandelt. (Hervorhebung von mir)
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.