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TOP 27.2
Ratssitzung vom 22.02.2011
Erster Stadtrat Carsten Lehmann:
„
Also es ist hier nicht so, dass der Rat oder die Stadt hier die Aufhebung der Sperrung vornehmen muss, das ist so falsch, hat das Gericht auch nicht gesagt, sondern im Gegenteil, es geht hier um die Frage, ob jetzt überhaupt noch ein Rechtschutzinteresse besteht, dass die Sperrung aufgehoben wird und das hat das Gericht bisher so nicht gesagt, sondern es hat im Gegenteil gesagt, die Sache wird sich dadurch erledigen, weil eben halt die Landesbehörde mittlerweile die Einziehung der Straße auch veröffentlicht hat, das heißt insofern ist die Einziehung dann zum 1. Juni 2011 erfolgt und damit dann eben auch die endgültige Voraussetzung, dass die Straße gesperrt bleibt eingetreten, und ich darf vielleicht nochmal ganz kurz, weil es ja dann auch wichtig ist, weil es eine Grundlage für die Entscheidung der Verwaltung war, aus der Bekanntmachung der Einziehung zitieren:
Durch die Ausführung des Planfeststellungbeschlusses zur Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg vom 15.1.2007 – das Aktenzeichen erspare ich mir jetzt mal – und der damit verbundenen Unterbrechung der derzeitigen Landesstraße wird der oben genannte Streckenabschnitt keine Funktion im Straßennetz mehr ausüben.
Das heißt, es ist das vorhanden, was auch in Zukunft wieder weiterhin so sein wird: Die Funktion der Straße gibt es nicht mehr und deshalb müssen wir nicht zwischenzeitlich aufmachen und dann wieder zumachen.“
(Quelle: Tonprotokoll der Ratssitzung vom 22.2.2011)
Ankündigung der Einziehung einer Teilstrecke im Zuge der Landesstraße 293
Bek. d. NLSrBV v. 17.1.2011
Es ist beabsichtigt, die in der Gemarkung Braunschweig, Stadt Braunschweig, gelegene Teilstrecke im Zuge der Landesstraße 293 von Abschnitt 50, Station 100 bis Abschnitt 65 Station 248, zum 1.6.2011 als öffentliche Straße einzuziehen.
Begründung:
Durch die Ausführung des Planfeststellungsbeschlusses zur Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg vom 18.1.2007 - 3326(WF)-30310 Fh BS- und der damit verbundenen Unterbrechung der derzeitigen Landesstraße wird der o.g. Streckenabschnitt keine Funktion im Straßennetz mehr ausüben."
TOP 27.2
Ratssitzung vom 22.02.2011
Erster Stadtrat Carsten Lehmann:
(Auf Nachfrage von Ratsherrn Peter Rosenbaum nach der Quelle)
„Wenn Sie es nachlesen möchten, finden Sie das veröffentlicht im niedersächsischen Ministerialblatt Nummer 5 aus 2011, auf der Seite 126. Da können Sie das mit Einziehungsverfügung nachlesen. Und im Übrigen verwahre ich mich gegen den Vorwurf, dass die Verwaltung hier falsche Tatsachen behaupten würde.“
(Quelle: Tonprotokoll der Ratssitzung vom 22.2.2011)
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Immerhin scheint die Einziehung der Straße nun sicher zu sein, weil sie ja sowieso nicht mehr da ist. Und damit ist dann alles auf das Schönste geregelt... Feine Logik.
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Schließung der Grasseler Strasse: Vortäuschung falscher Tatsachen
Die BIBS-Fraktion kritisiert scharf die Äußerung des Ersten Stadtrats Carsten Lehmann, die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr habe bereits eine „Einziehungsverfügung“ der Grasseler Strasse veröffentlicht. Diese Aussage des Ersten Stadtrats ist falsch. Im Amtsblatt heißt es stattdessen: „Es ist beabsichtigt, die […] Teilstrecke […] zum 1.6.2011 als öffentliche Straße einzuziehen.“
nds. Amtsblatt Nr. 5/2011
www.bibs-fraktion.de/index.php?id=262
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