Text Size

Straßensperrung nicht rechtens

  • Rosenbaum
  • Rosenbaums Avatar Autor
  • Besucher
  • Besucher
14 Jahre 8 Monate her - 14 Jahre 8 Monate her #4214 von Rosenbaum
** This thread discusses the content article: Straßensperrung nicht rechtens **

Seit dem 15.11.2010 ist die Grasseler Str. durch die Stadt Braunschweig gesperrt, offiziell nur vorrübergehend aber in Wirklichkeit auf immer gedacht.

Die Straße gehört aber gar nicht der Stadt, sondern ist eine Landesstraße, die gar nicht dauerhaft durch die Stadt gesperrt werden durfte.

Ein Bürger hatte dagegen geklagt und nun im Prinzip nun recht bekommen, denn für die vorgenommene Sperrung hätte es vorher einer offiziellen  Einziehung der Straße gemäß Nieders. Straßengesetz bedurft, so stellt es nun das angerufene Verwaltungsgericht gegenüber den Prozeßbeteiligten klar.

Wie jetzt bekannt wird, ist eine solche Einziehung aber frühestens ab Juni 2011 überhaupt erst möglich durch das zuständige Landesamt für Straßenbau und Verkehr.
Da der seitens der Stadt als Grund genannte Rohrbau in der Grasseler Str. vor Weihnachten bereits beendet war, müßte die Straße folglich wieder geöffnet werden.

Dieser Tagesordnungspunkt "Wiedereröffnung der Grasseler Str."  wurde seitens der Bürgerinitiativen auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung am 22.2.2011 gesetzt.
Aufgabe des Rates ist es, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu überwachen und notfalls wieder herbeizuführen.
Man darf gespannt sein, wie die einzelnen Ratsmitglieder dieser Pflicht genügen werden.
Weiterhin stellt sich die Frage nach den Schäden der betroffenen Bürgerinnen und Bürger der seit über zwei Monaten dauernden unrechtmäßigen Sperrung.
 
Auch der Landkreis Gifhorn wird die nun bekanntgewordene Rechtslage im Dienste seiner Bürgerschaften im Südkreis von Gifhorn mit Interesse zur Kenntnis nehmen.
Letzte Änderung: 14 Jahre 8 Monate her von Rosenbaum.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • töpferliebe
  • töpferliebes Avatar
  • Besucher
  • Besucher
14 Jahre 8 Monate her #4215 von töpferliebe
Rosenbaum schrieb:

Dieser Tagesordnungspunkt "Wiedereröffnung der Grasseler Str."  wurde seitens der Bürgerinitiativen auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung am 22.2.2011 gesetzt.
Aufgabe des Rates ist es, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu überwachen und notfalls wieder herbeizuführen.
Man darf gespannt sein, wie die einzelnen Ratsmitglieder dieser Pflicht genügen werden.
Weiterhin stellt sich die Frage nach den Schäden der betroffenen Bürgerinnen und Bürger der seit über zwei Monaten dauernden unrechtmäßigen Sperrung.


da bin ich auch mal sehr gespannt, wie man sich da wieder rausredet - die Straße ist ja bereits zurückgebaut worden, was dann ganz klar ein Verstoß gegen geltendes Recht ist. Wer ist denn überhaupt klageberechtigt gegen so einen Verstoß?
Mich würde interessieren, um welche Uhrzeit dieser Tagesordnungspunkt wohl in etwa verhandelt wird.
 

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Rosenbaum
  • Rosenbaums Avatar Autor
  • Besucher
  • Besucher
14 Jahre 7 Monate her - 14 Jahre 7 Monate her #4223 von Rosenbaum
Im Rat war beantragt, die zwar eigenmächtig durch die Stadt, aber unrechtmäßige Straßensperrung Grasseler Str. wieder aufzuheben.

Siehe Ratsprotokoll zu TOP Nr. 27.2

Leider wurde noch vor der Abstimmung dieses Punktes seitens der Verwaltung durch den Dezernenten Lehmann folgende irreführende Darstellung eingebracht:

TOP 27.2
Ratssitzung vom 22.02.2011

Erster Stadtrat Carsten Lehmann:

Also es ist hier nicht so, dass der Rat oder die Stadt hier die Aufhebung der Sperrung vornehmen muss, das ist so falsch, hat das Gericht auch nicht gesagt, sondern im Gegenteil, es geht hier um die Frage, ob jetzt überhaupt noch ein Rechtschutzinteresse besteht, dass die Sperrung aufgehoben wird und das hat das Gericht bisher so nicht gesagt, sondern es hat im Gegenteil gesagt, die Sache wird sich dadurch erledigen, weil eben halt die Landesbehörde mittlerweile die Einziehung der Straße auch veröffentlicht hat, das heißt insofern ist die Einziehung dann zum 1. Juni 2011 erfolgt und damit dann eben auch die endgültige Voraussetzung, dass die Straße gesperrt bleibt eingetreten, und ich darf vielleicht nochmal ganz kurz, weil es ja dann auch wichtig ist, weil es eine Grundlage für die Entscheidung der Verwaltung war, aus der Bekanntmachung der Einziehung zitieren:

Durch die Ausführung des Planfeststellungbeschlusses zur Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg vom 15.1.2007 – das Aktenzeichen erspare ich mir jetzt mal – und der damit verbundenen Unterbrechung der derzeitigen Landesstraße wird der oben genannte Streckenabschnitt keine Funktion im Straßennetz mehr ausüben.

Das heißt, es ist das vorhanden, was auch in Zukunft wieder weiterhin so sein wird: Die Funktion der Straße gibt es nicht mehr und deshalb müssen wir nicht zwischenzeitlich aufmachen und dann wieder zumachen.“
(Quelle: Tonprotokoll der Ratssitzung vom 22.2.2011)


Sollten hier etwa Rat und Öffentlichkeit Glauben gemacht werden, die zuständige Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr habe also bereits die Entscheidung zur endgültigen Straßen-Schließung bzw. -Einziehung vollzogen ?

Im Nieders. Ministerialblatt Nr. 3/2011 ist seitens der zuständigen Landesbehörde nur eine "Ankündigung" zu finden, die eine "Absicht" beschreibt, zum 1.6.2011 die Grasseler Straßenverbindung als öffentliche Straße einzuziehen:

Ankündigung der Einziehung einer Teilstrecke im Zuge der Landesstraße 293
Bek. d. NLSrBV v. 17.1.2011

Es ist beabsichtigt, die in der Gemarkung Braunschweig, Stadt Braunschweig, gelegene Teilstrecke im Zuge der Landesstraße 293 von Abschnitt 50, Station 100 bis Abschnitt 65 Station 248, zum 1.6.2011 als öffentliche Straße einzuziehen.
Begründung:
Durch die Ausführung des Planfeststellungsbeschlusses zur Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg vom 18.1.2007 - 3326(WF)-30310 Fh BS- und der damit verbundenen Unterbrechung der derzeitigen Landesstraße wird der o.g. Streckenabschnitt keine Funktion im Straßennetz mehr ausüben."


Dezernent Lehmann hat also in Wirklichkeit nur aus der Begründung für eine zukünftige Absicht der Landesbehörde zitiert; leider wurde dadurch aber der Eindruck vermittelt, die Landesbehörde hätte durch die Veröffentlichung die Straßenschließung bereits vollzogen und somit wäre die Stadt Braunschweig im Recht gewesen, als sie nicht nur vorübergehend mal die Röhre beim Waggumer Weghaus verlegt hat, sondern gleich die ganze Länge der Straße weggefräst und für immer alles dicht gemacht hat.

Die durch RH Rosenbaum erfolgt Nachfrage bestätigt dann noch einmal, daß hier bewußt falsche Informationen gestreut werden sollten:

TOP 27.2
Ratssitzung vom 22.02.2011

Erster Stadtrat Carsten Lehmann:
(Auf Nachfrage von Ratsherrn Peter Rosenbaum nach der Quelle)

„Wenn Sie es nachlesen möchten, finden Sie das veröffentlicht im niedersächsischen Ministerialblatt Nummer 5 aus 2011, auf der Seite 126. Da können Sie das mit Einziehungsverfügung nachlesen. Und im Übrigen verwahre ich mich gegen den Vorwurf, dass die Verwaltung hier falsche Tatsachen behaupten würde.“
(Quelle: Tonprotokoll der Ratssitzung vom 22.2.2011)


Stadtrat Lehmann hat also aus der Ankündigung einer zukünftigen Absicht der Landesbehörde gleich die Einziehung selbst gemacht ("Da können Sie das mit Einziehungsverfügung nachlesen")

Spätestens bei der Frage der ggf. nun entstandenen Schadenersatzansprüche wird dieses rechtsfreie Verhalten der Stadtverwaltung ein Nachspiel haben.
Letzte Änderung: 14 Jahre 7 Monate her von Rosenbaum.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • konsequent weitergedacht
  • konsequent weitergedachts Avatar
  • Besucher
  • Besucher
14 Jahre 7 Monate her #4231 von konsequent weitergedacht
Hab ich das richtig verstanden? Weil eventuell demnächst mal eine Entscheidung fällt, mit der dann die Straße dauerhaft abgerissen werden dürfte, wurde sie eben jetzt schon mal abgerissen, und das soll dann OK sein, weil es ja nur zeitlich etwas vorwegnimmt, was vielleicht sowieso eingetreten wäre?

Mal konsequent weitergedacht: Wenn ich jemanden irgendwann sowieso beerbt hätte, kann ich dann schon mal ins Portmonaie greifen und mir einen Vorschuss holen? Ich hätte es ja sowieso irgendwann bekommen...

Noch krasser: Was ist, wenn ich das Erben mal eben "beschleunige"? Irgendwann wäre derjenige ja sowieso gestorben, also ist doch eigentlich kein Schaden entstanden?

Immerhin scheint die Einziehung der Straße nun sicher zu sein, weil sie ja sowieso nicht mehr da ist. Und damit ist dann alles auf das Schönste geregelt... Feine Logik.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • klartext
  • klartexts Avatar
  • Besucher
  • Besucher
14 Jahre 7 Monate her #4232 von klartext
konsequent weitergedacht schrieb:

Immerhin scheint die Einziehung der Straße nun sicher zu sein, weil sie ja sowieso nicht mehr da ist. Und damit ist dann alles auf das Schönste geregelt... Feine Logik.


... noch schlimmer: wenn das so ungestraft und ohne Konsequenzen wie z.B. Schadensersatzzahlungen durchkäme, brauchte man sich an überhaupt gar keine Regel mehr halten, weil die geschaffene Tatsache das spätere Regelwerk begründet.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Rosenbaum
  • Rosenbaums Avatar Autor
  • Besucher
  • Besucher
14 Jahre 7 Monate her #4244 von Rosenbaum
Vortäuschung falscher Tatsachen:

Schließung der Grasseler Strasse: Vortäuschung falscher Tatsachen

Die BIBS-Fraktion kritisiert scharf die Äußerung des Ersten Stadtrats Carsten Lehmann, die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr habe bereits eine „Einziehungsverfügung“ der Grasseler Strasse veröffentlicht. Diese Aussage des Ersten Stadtrats ist falsch. Im Amtsblatt heißt es stattdessen: „Es ist beabsichtigt, die […] Teilstrecke […] zum 1.6.2011 als öffentliche Straße einzuziehen.“

nds. Amtsblatt Nr. 5/2011

www.bibs-fraktion.de/index.php?id=262

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: Rosenbaum
Ladezeit der Seite: 0.260 Sekunden

Suche

Forum

  • Keine Beiträge vorhanden.