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Protestkundgebung wegen illegaler Straßenschließung am Samstag

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14 Jahre 6 Monate her #4381 von Rosenbaum
** This thread discusses the content article: Protestkundgebung wegen illegaler Straßenschließung am Samstag **




 


Mit der Sperrung dieser Landesstraße wurde den Nordbürgern durch die Stadtverwaltung Braunschweig Schaden zugefügt.


 


Die BI Waggum ruft auf zu einer Protestkundgebung am Samstag, 19. März 2011 ab 15 Uhr auf der Grasseler Str.






Pressemeldung der BI Waggum:
Straßenschließung illegal - geschädigte Bürgerinnen und Bürger wollen Schadenersatz von der Stadt

Die BI Waggum ruft für Samstag, 19. März 2011, ab 15 Uhr zu einer Protestkundgebung vor der Sperre der Grasseler Str. auf.
Obwohl die Straße gar nicht kommunal, sondern landeseigen ist, versucht die Stadt nun sogar,  Auslegungsfristen der zuständigen Landesbehörde zu umgehen.

Den Bewohnern insbesondere von Waggum, Bevenrode und weiteren Orten auch des Südkreises Gifhorn wurde durch die illegale Straßensperrung erheblicher Schaden zugefügt. Schadensersatzansprüche werden nun gegen die Stadt geltend gemacht.
Die Protestkundgebung erfolgt im Rahmen der seit nunmehr bereits 434 Tagen andauernden Protestmärsche.

Treffen ist um 15:00 Uhr am Sportplatz von da geht der Protestmarsch dann zur Grasseler Str. , wo ca. 15:20 Uhr die Protestkundgebung stattfindet.





Die Bürgerinitiative hat das Informationsmaterial zusammengestellt, welches das illegale Handeln der Stadtverwaltung eindrucksvoll dokumentiert.



Vordrucke zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche wegen der zusätzlichen Umfahrungswege werden vorgehalten.




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14 Jahre 6 Monate her - 14 Jahre 6 Monate her #4382 von Rosenbaum
Nach Einschaltung des Verwaltungsgerichts durch die Bürgerinitiative, sorgt nun die Stadt für die nächsten drei Sonntage für ungehinderten Zugang des von ihr illegal einverleibten Teilstücks der Grasseler Straße.


Ab 15 Uhr findet somit - wie seit 450 Tagen - die tägliche Demonstration ausgehend vom Sportplatz Waggum statt.

Eintreffen auf dem gesperrten Teil ist dann mit Kundgebung ab 16 Uhr.


siehe dazu auch die Presseerklärung der BIBS-Fraktion:
Auf der Grasseler Str. darf demonstriert werden...
Letzte Änderung: 14 Jahre 6 Monate her von Rosenbaum.

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14 Jahre 6 Monate her #4383 von Frau Mundvoll
Rosenbaum schrieb:

Die BI Waggum ruft auf zu einer Protestkundgebung am Samstag, 19. März 2011 ab 15 Uhr auf der Grasseler Str....


Am 19. März 2011?

Frau Mundvoll

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14 Jahre 6 Monate her - 14 Jahre 6 Monate her #4384 von Frau Mundvoll
GERICHT: Sperrung der Grasseler Straße war nicht rechtens

Rückblicke



" ... Aus Sicht der Stadt seien die Untertunnelung der Startbahn sowie die Weiterführung der Grasseler Straße als Landesstraße von großer Bedeutung, meinte der Oberbürgermeister weiter. Sie seien nicht nur wichtig für die Erschließung der nördlichen Stadtteile, sondern auch für die Anbindung des Südkreises Gifhorn sowie von Teilen Wolfsburgs. Und er sieht auch eine Finanzierungsmöglichkeit: Im Landeshaushalt stünden Mittel für die Stadtbahn nach Stöckheim bereit, der die Verwaltung kritisch gegenüber stehe. Man könne versuchen, die Mittel in den Tunnel umzuleiten..."
( Braunschweiger Zeitung , Dienstag, 19.08.2003)

„Unabhängig davon setze ich mich persönlich und mit Nachdruck dafür ein, dass die Grasseler Straße so lange wie möglich offen bleibt und auf keinen Fall in diesem Jahr geschlossen wird.“ Bezirksbürgermeister Kliesch, Februar 2010.

"Voraussichtlich frühestens Anfang September , so erklärt die Stadt Braunschweig jetzt auf Anfrage, werde die Grasseler Straße gekappt." (Braunschweiger Zeitung am 01.03.2010)

"... Ein Termin für den Beginn der Arbeiten stehe noch nicht fest, versichert die Flughafengesellschaft. Ursprünglich war vorgesehen, dass für die Ostumfahrung weitere 8000 Quadratmeter Wald gerodet werden sollten. Wegen der Rechtsunsicherheit über diese Strecke und möglicherweise geeignetere Alternativen wird in dem Bereich gegenwärtig nicht in den Wald eingegriffen..."
( Braunschweiger Zeitung , Montag, 04.10.2010)

Und nun...

Gericht erlaubt Demonstration auf Grasseler Straße
"Die Sperrung der Grasseler Straße hat gestern erneut das Verwaltungsgericht Braunschweig beschäftigt. Es ging um die Frage, ob auf dem gesperrten Straßenstück eine Demonstration stattfinden darf. Die Bürgeriniative Waggum, die dazu am morgigen und drei weiteren Sonntagen aufruft, erhielt Recht..."

Dort gibt die Stadtverwaltung vordergründig an, sie hätte "zunächst aus Sicherheitsgründen eine Demonstration dort ablehnen wollen".

Bis zur Einziehung behält die Grasseler Straße ihre Eigenschaft als öffentliche Straße und steht der Allgemeinheit zur Verfügung. Sicherheitsbedenken der Stadtverwaltung hat die Verwaltungsrichterin nicht geteilt."

www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2048/artid/14012667


Das heißt, die Stadtverwaltung hat voreilig oder zur Schaffung vollendeter Tatsachen eine öffentliche Straße sperren lassen, was Anliegern und Verkehrsteilnehmern auch zusätzliche Wege bereitet, Zeit und zudem Benzin kostet. Weshalb hat Bezirksbürgermeister Kliesch das nicht gewusst oder verhindert? Wie konnten Sachverständige und Juristen diese unrechtmäßige Sperrung gestatten oder übersehen?

Hier hat uns die Stadtverwaltung völlig unnötig und dilettantisch Kosten verursacht.

Frau Mundvoll
Letzte Änderung: 14 Jahre 6 Monate her von Frau Mundvoll.

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14 Jahre 6 Monate her #4390 von Helmhut
Frau Mundvoll schrieb:

Rosenbaum schrieb:

Die BI Waggum ruft auf zu einer Protestkundgebung am Samstag, 19. März 2011 ab 15 Uhr auf der Grasseler Str....


Am 19. März 2011?

Frau Mundvoll


;) Ist gewiss der 19. April 2011 gemeint.

Gruß Helmhut

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14 Jahre 6 Monate her - 14 Jahre 6 Monate her #4392 von Rosenbaum
Helmhut schrieb:

;) Ist gewiss der 19. April 2011 gemeint.

Gruß Helmhut


Nein Helmhut, die Proteste gegen die illegale, von der Stadt eigenmächtige Straßenschließung fanden erstmals am 19. März ihren Ausdruck ...

Nun hat es etwas gedauert, bis der Vorgang medial einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden konnte.

Die erneuten Anmeldungen, nun sogar auf dem gesperrten Straßenteil der Grasseler Str. (dem sog. "Corpus delicti") finden an den nächsten drei Sonntagen im April statt:

Sonntag, 10.4.2011
Sonntag, 17.4.2011
Sonntag, 24.4.2011 jeweils Demonstration ab Sportheim Waggum um 15 Uhr, dann gemeinsame Demonstration bis zum gesperrten Teilstück Grasseler Str., dann um 16 Uhr
(Entfernung der Sperrung durch die städtischen Behörden) Demonstration auf dem gesperrten Teilstück und Kundgebung auf derselbigen.


Zur Dokumentation sei hier auch der Antrag ans Verwaltungsgericht bekannt gemacht, der letztlich zu dieser neuen Lage rund um die vielen fragwürdigen und rechtswidrigen Zustände rund um den Flughafenausbau nebst Wald- und Naturvernichtung geführt hat:

Verwaltungsgericht Braunschweig
Am Wendentor 7
38100 Braunschweig

Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO.
von Peter Rosenbaum (Antragsteller),
gegen
die Stadt Braunschweig, (Antragsgegnerin)

Ich beantrage, die aufschiebende Wirkung meines Widerspruchs vom 08.04.2011 (Anlage 2) gegen die folgende Verfügung des Bescheids vom 07.04.20111 (Anlage 1) mit sofortiger Wirkung wiederherzustellen: "Das Betreten des durch Bauzäune gekennzeichneten Baustellenbereichs ist nicht gestattet." Ich präzisiere noch einmal, dass es mir für die Dauer der Veranstaltung allein um das Betreten des bis mindestens 01.06.2011 straßenrechtlich für den Gemeingebrauch gewidmeten Ortes geht, nicht um irgendeinen Ort auf der Baustelle neben der Grasseler Straße. Die Straße dient der Zufahrt für den Baustellenverkehr, Ihr Unterbau ist fest und stabil nach den Richtlinien für Kreisstraßen gebaut und und entsprechend gut begehbar. Die im Versammlungsbescheid genannten Gefährdungen sind fiktiv und mögen allgemein möglich sein, werden konkret aber nicht untermauert. Soweit solche Gefahren dennoch eintreten sollten, kann ihnen vor Ort mit konkreten Maßnahmen begegnet werden:
Schlaglöcher sind normalerweise überwindbar, Waldwirtschaftswege weisen regelmäßig weit größere Unebenheiten und Durchfurchungen auf; ein Absacken des Untergrunds auf der vergleichsweise sehr gut mit Schotter unterbauten Grasseler Straße kann praktisch ausgeschlossen werden.
Und die Versammlungsbehörde unterschätzt die fachlich Kompetenz der Polizei, wenn sie ihr nicht zutraut, die konkrete Gefahr vor Ort abzuschätzen und entsprechend notwendige Maßnahmen zu ergreifen - bis hin zum Abbruch einer Demonstration.
"Spielenden Kindern" kann - in Absprache mit der Polizei je nach konkreter Gefährdungs-situation - jeweils mindestens ein Ordner zugeordnet werden (beispielsweise die Mutter, auch mit Unterstützung des Vaters - oder umgekehrt). Die Versammlungsbehörde unterschätzt offensichtlich auch die Sorge von Müttern und Vätern um die körperliche Unversehrtheit Ihrer Kinder.
Zusätzlich sei daran erinnert, dass eine höhere Gefährdung in Kauf genommen wird, wenn der Demonstrationszug auf den Geh und Radweg einer Landstraße beschränkt wird: unmittelbar daneben auf der einen Seite der Straßengraben, in den Kinder hineinfallen können, auf der anderen Seite der ungebremste Straßenverkehr, in den sie innert Sekunden hineinspringen können. Hier steht stattdessen die weit breitere Grasseler Straße zur Verfügung und weder Straßenverkehr noch Baustellenverkehr kann Kinder in Gefahr bringen. Von möglicherweise gefährlichen Gräben - wo sind diese? - kann dagegen auf der rechtswidrig gesperrten Grasseler Straße viel leichter Abstand gehalten werden, ebenso wie von gefährlichen Baumaterialien und Baumaschinen, denn die Dynamik des Straßenverkehrs und die eines Baustellenverkehrs sind gänzlich ausge-schaltet. Und sollte sich eine abstrakte Gefahrenmöglichkeit tatsächlich zu konkreten Gefahr verdichten, kann mit geeigneten Maßnahmen reagiert werden oder die Ver-sammlung muss letztlich aufgelöst und auf geordnete Weise abgebrochen werden.
Die "Polizeifestigkeit" des Versammlungsrechts besagt, dass anderes Ordnungsrecht für die Zeit der Versammlung erst einmal zurückzutritt - was für das Straßenverkehrsrecht ebenso gilt wie für das Bauordnungsrecht. Es wird erst eingriffswirksam, wenn Sicherheit und Ordnung !konkret! durch die Versammlung gefährdet sind. Dies ist hier ersichtlich nur abstrakt der Fall, denn mit der gebührenden Aufmerksamkeit lassen sich hier konkrete Gefahren leichter vermeiden als im normalen Straßenverkehr.

Der Versammlungsort ist symbolisch von besonderer Bedeutung.
Es muss im demokratischen Rechtsstaat möglich sein, am Ort der Tat gegen Rechtswidrigkeiten und eigenmächtige Willkür auch speziell der Verwaltung zu demonstrieren, die als Dienstherrenschaft über der Versammlungsbehörde thront.
Was Walter Jellinek für die Verfassung der Weimarer Republik sagte: "Die Straße gehört nun einmal dem 'Volke'", gilt versamm-lungsrechtlich ebenso für die Verfassung unter dem Grundgesetz (zumindest so lange die Straße dem Gemeingebrauch gewidmet ist) und es muss weiter möglich sein, quasi-feudale Überhebungen einer Verwaltung über das Recht demonstrativ zu beanstanden, auch wenn die Kommune ihr wertes Gesäß seit Neuestem symbolträchtig mit einem Thronsessel schmückt.

Peter Rosenbaum

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