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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Quebbemann (Staatsanwältin),
am heutigen Montag, dem 31.05.2010 beteiligten sich 13 Personen am Waldspaziergang der Waggumer und Umweltschützer.
Von den zwei gegenüberliegenden Toren aus mussten wir dann feststellen, dass ganz frische Reifenspuren der schweren Bagger wiederum innerhalb der abtrassierten Schutzfläche sichtbar waren.
Dieser Fakt wurde mit folgendem Foto im Beisein der Polizei dokumentiert:
An der gegenüberliegenden nördlichen Einfahrt fehlte das Trassierband teilweise völlig, oder war zwischen den Balken offensichtlich wieder überfahren worden:
Ein näherer Zutritt zur geschädigten Fläche war leider nicht gestattet - im Hintergrund aber vielleicht noch sichtbar die herunterhängenden bzw. überfahrenen Trassierbänder und weiter vorn ganz fehlend um die eigentlich abgesperrte Stubbenfläche...
1. Die weitere Schädigung der Umwelt in diesem Sperrgebiet ist nicht zulässig gemäß Naturschutzrecht und wird hiermit angezeigt.
2. Die Hinderung am Zutritt zur Fläche zwecks weiterer Dokumentation dieser und ggf. weiterer dadurch verborgen bleibender Straftaten könnte den Straftatbestand der Strafvereitelung erfüllen und wird hiermit ausdrücklich ebenfalls angezeigt.
3. Das Umweltamt der Stadt kommt wiederum seiner Überwachungsfunktion als untere Naturschutzbehörde offensichtlich immer noch nicht nach; auch das wird als Verstoß gegen die Pflichten dieser Behörde dienstangezeigt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Rosenbaum
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Umsiedelung eines Eremiten
Will keinem die Hoffnug nehmen, aber:
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Umsiedelung eines Eremiten
Will keinem die Hoffnug nehmen, aber:
osmoderma.info/index.php?option=com_content&task=view&id=33&Itemid=49
Im Falle unvermeidlicher genehmigter Eingriffe in Baumbestände ist manchmal die Umsiedlung von Mulmkörpern mit Larven, gelegentlich sogar die Umsiedlung ganzer Bäume die Methode der Wahl. Wir wählen geeignete neue Bäume bzw. Baumstandorte aus, bereiten Umsiedlungen planerisch vor und führen Sie in Ihrem Auftrag auch kompetent aus.
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