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Naturschützer finden Eremit im Querumer Forst
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Daniel
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Geuse
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Olly
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15 Jahre 4 Monate her #2250
von Olly
Das ist ein klarer Fall für Luziefer-bs1.... nachdem ich Hoffmanns Podcast Überarbeitung gesehen habe ist völlig klar, dass hier sein Potential für eine kreative Gestatung gefragt ist....
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Rosenbaum
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15 Jahre 4 Monate her - 15 Jahre 4 Monate her #2254
von Rosenbaum
Gemäß übergeordnetem Naturschutzrecht der EU bedeutet der Eremitenfund in
Kürze hier dargestellt für hiesige Behörden folgendes:
- wir habens es jetzt nicht nur mit einem FFH-Gebiet, sondern nunmehr aufgrund des Auffindens dieser "prioritären" Art mit einem "Natura 2000"-Gebiet der EU zu tun.
Damit gelten für alle Eingriffe und Projekte die Regelungen gemäß BNatSchG 2009.
- Ausnahmen von dem dort beschriebenen sehr weitgehenden Schutz sind nur zulässig "aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses..." (§ 34 Abs. 1)
Als solche zwingenden Gründe überwiegenden öffentlichen Interesses dürfen "nur solche im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit einschl. der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder den maßgeblich günstigen Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt geltend gemacht werden" (§ 34 Abs.4)
- Zur Geltendmachung ist "über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Stellung nahme der Kommission" einzuholen. (§ 34 Abs. 4)
Damit dürften die bisherigen Befreiungen "zur Tötung geschützter Arten" (z.B.
Brief der unteren Naturschutzbehörde vom 14.5.2010
) und alle Befreiungen gemäß Planfeststellungsbeschluss nicht mehr ausreichen, um weiter Hand an die noch stehenden Waldflächen einschl. der Stubben-Sperrflächen zu legen.
Bezüglich der anstehenden Enteigungs- und Flurbereinigungsverfahren gegen widerspenstige Grundstückseigentümer dürfte es schwer werden, das übergeordnete öffentliche Interesse jetzt noch nachzuweisen.
Letzte Änderung: 15 Jahre 4 Monate her von Rosenbaum.
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Helmhut
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15 Jahre 4 Monate her #2256
von Helmhut
Das Einbeziehen der EU ist gerade wie geschaffen, das Thema breit zu veröffentlichen und letzlich dem Treiben vielleicht ein Ende zu setzen.
Dazu kommt noch
(Zitat: Letzter Satz aus dem zuvor erwähnten Artikel der Braunschweiger Zeitung:)
"... Die Experten legten Ministerpräsident Christian Wulff besonders nahe, "Maßnahmen zur Senkung der Flächeninanspruchnahme in Niedersachsen" in Angriff zu nehmen."
Will demnächst den Hut aufhaben - Wulff
Im Hinblick auf die aktuellen Debatten, diesen Herrn Wulff als unser aller Bundespräsident zu erküren, wirft das ein völlig neues Licht auf niedersächsische und hiesige Gepflogenheiten, Gesetze zu umgehen, zu ignorieren oder gar gänzlich umzumünzen. Keine gute PR für Wulff und VW!
Grüße
Helmhut
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Holzbock
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15 Jahre 3 Monate her - 15 Jahre 3 Monate her #2432
von Holzbock
Aus der aktuellen Meldung von
Hoffmanns Presse Dienst
Der Oberbürgermeister ist der Auffassung, dass noch wichtiger als die schützenswerten Belange des Naturschutzes die Interessen der betroffenen Einwohner an den zur Debatte stehenden Straßenzügen seien. Und da sei es nun einmal so, dass für einen Großteil der Bevölkerung die Ostumfahrung die aus vielerlei Gründen beste Alternative sei, weil sie kürzer und mit weniger Verkehrsbelastungen in den Ortsteilen verbunden wäre.
Wozu brauchen wir einen Naturschutz? Wir Bürger gehen vor, das ist doch geil
Letzte Änderung: 15 Jahre 3 Monate her von Holzbock.
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