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(*) Prof. Jürgen Hesselbach ist nicht nur amtierender Präsident der TU Braunschweig, sondern auch Mitglied des erweiterten Stiftungsrates der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz .Hesselbach*-Zitat
Im Rahmen des Richtfestes Campus Forschungsflughafen erläuterte der Sprecher des Campus Forschungsflughafens, Rolf Radespiel, die Vision vom „Bürgernahen Flugzeug“.
Ein Flugzeug, das leise ist und mit dem man „auf kürzestem Raum stadtnah starten und landen kann“.
TU-Präsident Jürgen Hesselbach dazu im Radiobeitrag von Holger Neddermeier auf Radio OKERWELLE :
„Wir haben ja einen stadtnah gelegenen Flughafen - so weit weg ist der Forschungsflughafen ja nicht von der Stadt – aber, was ja hier interessant ist, und das ist noch nicht direkt angesprochen worden, ist das ganze Thema `Hochauftriebstechnik`, mit der sie in der Lage sind, mit kürzeren Start- und Landebahnen zu arbeiten. Und das ist ja auch eine Voraussetzung, dass sie näher an das Stadtzentrum gehen.
Ich könnte jetzt mal flapsig sagen: Wenn der Herr Radespiel dann mal in den nächsten zehn Jahren richtig erfolgreich ist, dann bauen wir die Landebahn hier in Braunschweig wieder zurück (lacht…)!“
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Sehr geehrter Herr Rosenbaum,
im Rahmen der von Ihnen genannten Rodungsarbeiten im Zuge des Flughafenausbaus im Querumer Wald am vergangenen Sonntag ist die Polizei eingeschritten und hatte den Vorfall sofort der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH gemeldet. Diese recherchierte umgehend und stellte fest, dass ein Mitarbeiter des mit den Rodungsarbeiten beauftragten Unternehmers mit dem Bagger Baumstubben rodete. Der Baggerfahrer äußerte sich zu den Baggerarbeiten so, dass er an diesem Wochenende nicht wie gewohnt in sein entferntes Zuhause gefahren ist, sondern hier in Braunschweig auf seiner Baustelle geblieben ist und an diesem Sonntag die freie Zeit mit den Baggerarbeiten sinnvoll nutzen wollte. Die Arbeiten wurden sofort nach einschreiten der Polizei eingestellt.
Weder der Baggerfahrer noch der verantwortliche Unternehmer haben gegen die Anforderungen zur Sonntagsruhe (Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern am Sonntag) aus dem Arbeitszeitgesetz gehandelt. (Hervorhebung von mir)
Es würde ein Verstoß sein, wenn der Unternehmer den Baggerfahrer hierzu beauftragt hätte. Dieser Fall liegt hier jedoch nicht vor, da der Mitarbeiter an dem Sonntag eigenmächtig und ohne Wissen des verantwortlichen Unternehmers gearbeitet hat.
Abschließend weise ich darauf hin, dass bei der von Ihnen erwähnten Sonntagsarbeit im vergangenen Jahr ein anderes als das oben genannte Unternehmen tätig war.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
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