Hallo,
ich habe meine Meinung an die BiBS-Fraktion geschrieben und die Medien, die NBank, das MW Nds. sowie das Bundespräsidialamt auf CC gesetzt:
www.querumer-forst.de/
Ich gebe das auch hier wieder, damit man das mal diskutieren kann:
Sehr geehrter Herr Jenzen,
Sehr geehrter Herr Rosenbaum,
auf CC Vorstand der NBank, Bundespräsidialamt sowie Mitarbeiter des MW Nds.
Hier meine Anmerkungen zur aktuellen Entwicklung am Flughafen Braunschweig:
Da sich VW nun nach Ihren Feststellungen finanziell erneut enorm am Flughafenausbau beteiligt (nach 5,6 Mio nun noch mal 2 Mio??) - und das ja völlig gegen den eigentlich verlangten und auch (faktisch???) realisierten Ausstieg von Volkswagen als Gesellschafter der Flughafengesellschaft steht - sollte man m.E. das Thema VW-Gesetz mal in den Mittelpunkt der Flughafendiskussion rücken.
Ein erster, formal und rechtlich noch unreifer Kommentar:
Es ist völlig lebensfremd, dass ein "Nichtgesellschafter" das Grundstück für eine "RESA" (Run End Safety Area) eines Flughafens erwirbt und diesem dann in Erbpacht zur Verfügung stellt. So verhält sich eigentlich nur ein Gesellschafter! Selbst ein noch so großer Kunde würde doch wohl eher höhere Preise für Starts und Landungen zahlen, als Grundstücke zu kaufen. Schon gar nicht würde ein Kunde für 2 Mio Euro die Landebahn des Flughafens "pflastern", den er gern nutzen möchte.
Interessant wäre m.E. Details über diesen Vertrag zu erfahren, da die
Verhältnismäßigkeit der Preise auch Auskunft geben wird, ob sich VW an
dieser Stelle mittelbar an der Flughafenfinanzierung beteiligt.
Ich denke deshalb, dass es an der Zeit ist, dass Sie das Thema VW-Gesetz in die Diskussion einbringen. Ich erinnere an die Verflechtungen, die ich bereits zu Beginn der Diskussion immer wieder angesprochen habe:
data.querumer-forst.de/dateien/strukturen_beteiligungen.pdf
Nun wird es spannend. Lesen Sie mal hier:
www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,798731,00.html
Ich zitiere:
Die EU-Kommission sieht eine elegante Möglichkeit für Volkswagen, einem
Urteil und damit einer empfindlichen Geldbuße zu entgehen: Man solle die Aktionäre entscheiden lassen, ob sie mit dem Vetorecht für die
Landesregierung einverstanden sind. Wenn sich die Teilhaber der Regel
freiwillig unterwerfen, sei sie akzeptabel.
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Das ist doch ein SEHR kulanter und SEHR nachvollziehbarer Ansatz!
Offenbar rechnet aber seitens der Landesregierung niemand ernsthaft damit, dass diese Zustimmung erteilt würde ... Und dann dürfte es wohl auch berechtigt sein, dass die EU-Kommission sich mit einer Klage hiergegen wendet. Das gilt umso mehr, wenn man sich den aktuellen und vergangenen Einfluß der Landesregierung auf die Flughafenthematik anguckt.
Ein Schreiben an die EU-Kommission zum Thema VW-Gesetz bereite ich vor und leite es Ihnen in den nächsten Tagen zu. Lt. meinen EU-Kontakten liegt nämlich das ganze Thema ohne dort nicht mehr im Bereich "ARtenschutz" (wohin ich mich gewandt hatte) sondern bereits bei der Generaldirektion für Wettbewerb:
www.querumer-forst.de/dateien/2011-03_granz_eu.pdf
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Gedankensprung:
Spannend wäre m.E. auch, wenn wir gerade jetzt (!!) noch mal
hinterfragen, welche Rolle eigentlich Herr Wulff beim Flughafenausbau
gespielt hat. Immerhin war er in der entscheidenden Phase Organ bei VW!
In diesem Zusammenhang finde ich den Aspekt wieder mal erwähnenswert,
dass unser heutiger Bundespräsident Wulff als (noch) Ministerpräsident
die Volkswagen AG als Hauptnutzer des Flughafens ansah:
data.querumer-forst.de/fragen-an-nbank/schreiben01-vorstand/wulf-aussage-verlinkt.png
Das vorstehende ist eine von mir glücklicherweise dokumentierte Aussage
von Herrn (damals noch VW-Aufsichtsrat) Wulff (!!) auf den Webseiten der Landesregierung , die dann aber (nach meiner Erinnerung aufgrund der Kritik die ich in QF.de geäussert habe) sehr bald weg war (was ja angesichts der aktuellen Berichterstattung eventuell Methode hat):
data.querumer-forst.de/fragen-an-nbank/schreiben01-vorstand/wulf-aussage-weg.png
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Gedankensprung:
Die Grasseler Straße kann nicht eingezogen werden, weil der Bauausschuß des Rates der Stadt BS nach Ihren Aussagen bzw. nach Internetberichten das ja abgelehnt hat (wie auch schon der betroffene Bezirksrat 112). Da die Grasseler Straße von der Landebahn faktisch bereits überquert wird, scheint mir das Bauwerk derzeit nah an der Illegalität zu sein.
Wenn das stimmt wie es im Web kommuniziert wird, wird die Grasseler Straße faktisch für den Flughafen gar nicht zur Verfügung stehen! Wenn das stimmt, müssen m.E. ALLE Strafverfahren gegen Verantwortliche für den Bau noch mal neu aufgerollt werden.
Ich zitiere eine Leiterin der Einsätze der Polizei (Frau Cordula Müller sowie ihren MItarbeiter, den Einsatzleiter Herrn Radtke), die in Gesprächen wegen der Demonstrationen wegen der Arten- und Naturschutzthemen in einem Gespräch (an dem auch Sie, Herr Jenzen teilgenommen haben), beide betont haben, dass man seitens der Flughafengesellschaft und der Stadt BS gegenüber der Polizei immer wieder bestätigt hat, dass "alles geklärt sei" und die Baumaßnahme deshalb nun auch gegen die Demonstrationen durchzusetzen ist.
NICHTS ist klar! (wie wir heute wissen ...)
Da ja sicherlich ein paar Verantwortliche zu unseren diversen
Strafanzeigen auch befragt wurden, würde ich mal in Richtung Falschaussagen nachdenken. Auch da ist für die BiBS sicherlich noch "Fleisch dran". Die können sich ja nicht alle immer nur "geirrt" haben!
Wenn ich das alles so sehe ... Man sollte der Demokratie ein Denkmal
setzen und den Rückbau des Flughafens fordern.
Viele Grüße
Klaus Marwede
0160 7322200
www.querumer-forst.de