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Bündnis gegen Rechts in BS

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7 Jahre 9 Monate her #11206 von bruno
Habe gerade auf dem Bündnis gegen Rechts Verteiler die Nachricht gesehen, dass die JN für Dienstag, 19. Juli um 18 Uhr einen Infotisch & Kundgebung durchführen möchte. Angemeldet hat wohl ein Sebastian Weigler für "Junge Nationale" von 18 bis 20 Uhr auf dem Amalienplatz, Ecke Celler Str./Neustadtring mit Flaggen, Transparenten und Flugblättern und Megaphon.

Sehr sinnreich finde ich Ihren Anlass: "Keine Lust auf Junkies - für eine drogenfreie Jugend!"


Vielleicht haben sie da ihren Anabolika-Geschädigten Kameraden Pierre Bauer im Auge, so eine Art Hilfeschrei :woohoo:

Vielleicht ist der ja auch wieder mit dabei...



Nachtschatten schrieb:


"Hakenkreuze auf der Fahrbahn – Täter gefasst", 12.6.2016, regionalbraunschweig:
regionalbraunschweig.de/hakenkreuze-auf-der-fahrbahn-taeter-gefasst3/

Und endlich macht die Polizei Ihre Arbeit!

Die Staatsanwaltschaft sah bisher weder eine Flucht- oder Wiederholungsgefahr und das obwohl der 24-jährige aus Lehndorf als äußerst aggressiv und unzurechenbar gilt!

Dieser Mann von den Jungen Nationalen (JN) zieht mit seinen Kameraden durch Braunschweig und schlägt auf alle brutal ein, die nicht in das Weltbild von Ihn und seiner Kamaraden passen.

Und das er und seine Kameraden auch "Hakenkreuze" und "18" überall sprühen ist auch kein Geheimnis.

Aber die Braunschweiger Polizei/ Staatsanwaltschaft sieht keine Wiederholungsgefahr- was für ein Hohn!



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7 Jahre 9 Monate her - 7 Jahre 9 Monate her #11207 von Nachtschatten
Hi bruno, danke für die Info.

Ich bin nicht im Bündnis gegen Rechts Verteiler.

Kannst du Bitte mal schreiben, ob eine Gegenkundgebung von Bündnis angemeldet ist?

Weil einfach so mal hingehen und meine Meinung kund tun traue ich mich, bei den gewaltätigen Schlägern, nicht.



Letzte Änderung: 7 Jahre 9 Monate her von Nachtschatten.

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7 Jahre 9 Monate her - 7 Jahre 9 Monate her #11208 von Nachtschatten
Leider kann ich mal wieder meinen Beitrag nicht ändern, deshalb muß ich mal einen neuen schreiben.


Ich habe gerade gesehen das das Bündnis schon was auf die Beine gestellt hat:


Kundgebung: Stoppt die Naziübergriffe! Kein Platz für rechte Hetze!
buendnisgegenrechts.net/2016/07/16/2911/


Aber Achtung, die sind geschult auf gewaltätige Aktionen.
Das heißt, falls sie gar nicht Auflaufen sollten, kann es gut sein das sie auf die Gegenprotestler einen Hinterhalt geplant haben.

Siehe den Hinterhalt am Nibelungenplatz.
Das war schon gut organisiert und dank Ihrer regelmäßigen gewaltätigen Aktionstrainings auch recht gut durchgeführt.

Geht also anschließend, nicht mal schnell ne Abkürzung!

Nicht ohne Grund, werden sie Ihren Infostand in die Abendstunden gelegt haben!

Aber auch offener Straße wurden schon "linke Jugendliche" angegriffen.

Denn leider sind die nicht nur Rechtsradikal, sondern verstehen sich auch auf Manipulation der Polizei (als ob sie das bei der BFE/ Polizei in Braunschweig machen müssten) und Medien.
Und dann stellen sie sich gerne als Opfer dar, aber "insgeheimen" sind sie gut aufgestellt und greifen dann beim Verlassen aus den Hinterhalt an. Bitte unterschätzt sie nicht!
regionalbraunschweig.de/angriffe-bei-protestkundgebung/


Und hier gibt es eine fortlaufende Auflistung, wobei die letzten fehlen: buendnisgegenrechts.net/2016/02/16/besorgniserregende-zunahme-rechter-angriffe-und-aktivitaeten/



Letzte Änderung: 7 Jahre 9 Monate her von Nachtschatten.

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7 Jahre 9 Monate her - 7 Jahre 9 Monate her #11211 von Alarice
Der zweite Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Braunschweig am 15.07.2016 gegen einen Anti-Bragida-Demonstranten wegen vermeintlicher Körperverletzung an einer Bragida-Demonstrantin im Frühjahr 2015 endete zwecks erforderlicher weiterer Beweisaufnahme erneut mit einer Unterbrechung.

Über den 1. Verhandlungstag am 27.06.2016 wurde an dieser Stelle berichtet:

Verhandlg. gg. Anti-Bragida-Demonstranten vorm AG BS unterbrochen

Nach Verlegung der Verhandlung wegen der hohen Zuschaueranzahl von knapp 30 Personen in den größeren Saal E 104 und anschließender Klausurtagung der beteiligten Juristen mit zwischenzeitlicher Befragung des Angeklagten durch seinen Verteidiger auf dem Gerichtsflur zeichnete sich bereits ab, dass die Staatsanwaltschaft nach dem ersten Verhandlungstag und weiteren Schriftsätzen der Beteiligten eine Verurteilung des Angeklagten möglicherweise nicht mehr als gesichert beurteilt haben könnte, nachdem zuvor noch ein Strafbefehl über 50 Tagessätze ergangen war.

Nach anschließender Herstellung der Öffentlichkeit fasste Richterin Bettge die vorangegangenen Verständigungsversuche zusammen, nach denen die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gem. § 153 a StPO unter der Auflage der Zahlung von 300 EUR an eine Einrichtung wie z. B. der Opferhilfe in Aussicht gestellt hätte. Der Angeklagte hätte dieser Einstellung nicht zugestimmt.

Auf Beweisantrag der Verteidigung, das Diensthandy der Polizeikommissarin L. H. auswerten zu lassen, die nach eigener Aussage den Beschuldigten am vermeintlichen Tattag über 2 Stunden lang verfolgt und ein Foto des Verdächtigen mit ihrem Diensthandy gefertigt, jedoch dieses anschließend gelöscht hätte, hatte Richterin Bettge zwischenzeitlich vom Gruppenleiter K. der Polizeikommissarin H. erfahren, dass es in dieser Einheit der Bereitschaftpolizei nur 4 Diensthandys gäbe, von denen nur noch 2 in der Gruppe vorhanden seien. Ein Anruf beim Landeskriminalamt hätte ergeben, dass bei den Geräten „Samsung Galaxy S3 Mini“ eine rein physikalische Datensicherung möglich wäre, wenn auch mit nicht gesichertem Ergebnis. Daraufhin habe sie am Abend vor der Verhandlung einen diesbezüglichen Beschlagnahmebeschluss für die 4 Mobiltelefone erlassen.

Daraufhin hätte sie einen Anruf der zentralen Kriminalinspektion mit der Mitteilung erhalten, dass die Diensthandys automatisch alle 4 Wochen auf die Werkseinstellung zurückgesetzt würden, um eine sonst erforderliche manuelle Datenlöschung nach den geltenden Datenschutzbestimmungen zu vermeiden.

Es wurde mitgeteilt, dass sich der ursprünglich geladene Zeuge, Gruppenführer PK P. B. mit 3 Kindern in Elternzeit befände und dementsprechend erst später seine Aussage tätigen könne.

Verteidiger Rasmus Kahlen trug seine schriftlich eingereichten Anträge mündlich vor, u. a. bzgl. der Datensicherung des von der Polizeikommissarin L. H. gefertigten Handy-Fotos, auf dem der Angeklagte, wenn überhaupt, nur mit einem spezifischen Kleidungsmerkmal zu sehen sein dürfte. Dieses Merkmal wurde bislang noch von keinem der bisherigen Zeugen benannt.

Ferner hätte Rechtsanwalt Kahlen Strafanzeige gegen die zivile Tatbeobachterin der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) PK’in L. H., die inzwischen nicht mehr bei der Bereitschaftspolizei sei, wegen der Beweismittlelvernichtung/-unterdrückung erstattet, auch wenn nach eigenen und allgemein bekannten Erkenntnissen nach Ermittlungen gegen Polizeibeamte i. d. R. nahezu sämtliche Verfahren grundsätzlich eingestellt werden.

Des Weiteren stellte RA Kahlen den Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger.

StA Paul Behne wies beide Anträge zurück, zum einen, weil die Daten der Handys mehrmals zurückgesetzt wurden, zum anderen weil die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage im Gegensatz zum Erfordernis gem. § 140 II S. 1, 2. Alt. StPO einfach sei.

RA Kahlen gab zu bedenken, dass Handy-Daten trotz einer Zurücksetzung auf die Werkseinstellung u. U. wieder hergestellt werden könnten.

Richterin Bettge rief daraufhin in der technischen Abteilung der Bereitschaftspolizei an, um in einem sicherlich nicht leicht verständlichen, längeren Gespräch über detaillierte Möglichkeiten und Grenzen der Datenrekonstruktion zu erfahren, dass die Diensthandys normalerweise nicht für eine Foto-Beweissicherung ausgelegt seien. Nach mehrfacher Rücksetzung der Geräte auf die Werkseinstellung seien die Inhaltsverzeichnisse nicht mehr herstellbar. Einzelne Daten würden zunehmend unerkennbar. Die Auslesung der Geräte benötige ca. 4 Stunden, die Auswertung des Datenwustes anschließend mehrere Wochen. Die Richterin beschloss die Auslesung der Handys als 1. Schritt. Sollten sich dabei Daten für eine mögliche Rekonstruktion finden lassen, werde sie diese in Rücksprache mit der zentralen Kriminalinspektion in einem 2. Schritt beschließen.

Nach dieser technischen Exkursion beschloss die Richterin die Beiordnung von Rechtsanwalt Kahlen als Pflichtverteidiger, da die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung einer Verteidigung erfordere.

Bei der Vernehmung des Gruppenführers der hannoverschen Bereitschaftspolizei PK P. M. sagte dieser aus, dass er zusammen mit den Kommissaren F. B. und Y. S. eingesetzt gewesen sei, den Vorfall sich aber jetzt nur noch aus den Akten ins Gedächtnis gerufen habe, wobei er nach Verteidiger-Rückfrage angab, Zugang zu allen Berichten gehabt zu haben. Er selbst hätte keine Erinnerung mehr in dieser Sache, hätte auch keinen Schriftsatz als Gruppenführer eingestellt, sei ca. 7 bis 8mal in Braunschweig eingesetzt gewesen, aber das Gesicht des Angeklagten sei ihm auf dem Gerichtsflur bekannt vorgekommen. Ansonsten hätte er aber keinen geistigen Zugang mehr zu der Sache. Er selbst sei bei der Festnahme des Angeklagten nicht beteiligt gewesen. Solch eine Information über einen Tatverdächtigen ginge an den Zugführer, der dann z. B. die BFE beauftrage.

Als Schiebe-Verhandlungstermin wurde der 01.08.2016 um 9:00 Uhr in Saal E 104 festgesetzt. Dabei wird voraussichtlich nur kurz über das vorläufige Ergebnis der ersten Handyauslesungen informiert werden.

Bei der Fortsetzung der Verhandlung am Freitag, 19.08.2016, 9:00 Uhr, Saal E 03 (Verlegung in einen größeren Saal bei großem Zuschauerinteresse möglich), dürfte nach der Vernehmung des Zeugen PK P. B. und ggf. eines technischen Sachverständigen mit einem Urteil in der Sache zu rechnen sein.
Letzte Änderung: 7 Jahre 9 Monate her von Alarice.

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7 Jahre 9 Monate her - 7 Jahre 9 Monate her #11212 von Nachtschatten

Herzlichen dank Alarice, an den tollen, wiederholt gut ausgearbeiteten und verstandlich geschriebenen Bericht!
Ich habe schon da drauf gewartet, weil ich am Freitag nicht konnte!

Wahnsinn- was uns das mal wieder kostet.

Und die BFE -Braunschweig ist doch sonst immer akribisch mit der Sicherung der Beweismittel.
Schon seltsam das sie das der Bereitschaftspolizei überlassen hat!

Und danke das du auch den erneuten Termin hier reingestellt hast.
Ich hoffe sehr, das ich dieses mal Zeit habe zur Unterstützung anwesend zu sein!


Letzte Änderung: 7 Jahre 9 Monate her von Nachtschatten.

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7 Jahre 9 Monate her #11214 von Alarice
Lieber Nachtschatten,

die BFE ist Teil der Bereitschaftspolizei. In diesem Fall kam sie aus Hannover. Laut RA Kahlen soll das junge Mädel mit dem gelöschten Foto in einem anderen Fall auch schon gelogen haben.

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