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Bündnis gegen Rechts in BS

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7 Jahre 6 Monate her #11356 von Alarice
Wie weit ist die Ausgrenzung von Teilen der Bevölkerung in Braunschweig bereits fortgeschritten?

Letzten Mittwoch stieg ich abends zur Rushhour am Bohlweg mit schweren Taschen in beiden Händen und Rucksack auf dem Rücken durch die hinterste Tür in eine mit zahlreichen Fahrgästen gefüllte Straßenbahn. Auf der Suche nach einem Sitzplatz innerhalb des knapp 40 Meter langen Zuges bewegte ich mich mit dem Gepäck durch zahlreiche Fahrgäste, die in den Gängen und den Mehrzweckzonen standen. Alle Sitzplätze schienen belegt.

Im vorderen Teil der Bahn angekommen, entdeckte ich dann überraschenderweise einen einzigen freien Sitzplatz, um den jedoch, auch im Bereich der Mehrzweckzone, zahlreiche Fahrgäste dicht aneinandergedrängt standen. Ich war froh, an dieser Stelle mit meinem Gepäck unterzukommen und neben einem jungen, hübschen, schlanken, dunkelhäutigen Mann einen Sitzplatz gefunden zu haben, der an der Fahrzeugaußenwand lehnte und mit seinem Smartphone beschäftigt war.

Frage: Aus welchem Grund war dieser Sitzplatz als einziger leer geblieben?

Weitere dunkelhäutige Menschen habe ich in dieser Bahn nicht gesehen. Ich habe mich gern neben den Mann gesetzt, auch in der Hoffnung, dass er noch nicht endgültig die Hoffnung darauf verloren hat, dass er nicht von der gesamten Bevölkerung aufgrund seiner Hautfarbe ausgegrenzt wird. Gleichzeitig habe ich mich geschämt, nicht direkt für mich selbst, sondern als Teil einer Stadtbevölkerung, die den Zusammenhalt evtl. schon verloren hat.

Haben es Rechtsradikale, Rechtspopulisten und Hetzer bei Bragida tatsächlich schon geschafft, dass die Bevölkerung in Braunschweig wieder Angst vorm „schwarzen Mann“ hat? Das empfinde ich als gruselig und das macht mir Angst – aber nicht vor dem „schwarzen Mann“.

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7 Jahre 6 Monate her - 7 Jahre 6 Monate her #11358 von Nachtschatten

Entgegen meiner Befürchtung, zeigten die Fraktionen der Stadt Braunschweig politisches Rückrad und arbeiten nicht mit der demokratiefeindlichen AfD, im Rat der Stadt Braunschweig zusammen!
Ich hoffe inständig das, es nicht doch noch im Hinterzimmerchen statt finden wird.


Also doch nicht die selbe Situation, wie vor dem Macht ergreifen und abschaffen der damaligen jungen Demokratie, durch die Nationalisten um 1940 - Puh!

Chapeau!

Danke das die verschiedenen Vertreter der Parteien, scheinbar doch etwas, aus dem Lauf der Geschichte gelernt haben.
Auch wenn einige Vertreter der CDU Fraktion, schon mit der AfD geliebäugelt haben, trauen sie sich "noch" nicht offen an eine Zusammenarbeit, mit der rechtspopulistischen ,-extremen AfD heran.
Und das ist auch gut so!


Schon jammert die AfD, niemand will mit Ihr "spielen"/ etwas zu tun haben :laugh:.
Und fordert ein, gegen das sie selber arbeitet :S.

"...Auf Gesprächsangebote der neugebildeten AfD-Fraktion haben die Angehörigen aller angefragten Fraktionen bisher abweisend reagiert. Entgegen aller demokratischer Gepflogenheiten verweigern die relevanten Altparteien im Vorfeld die notwendigen Vorgespräche vor der Einberufung des neuen Rates....".

Mehr lesen auf: regionalbraunschweig.de/afd-ratsfraktionen-reagieren-abweisend-auf-gespraechsangebote/




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Letzte Änderung: 7 Jahre 6 Monate her von Nachtschatten.

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7 Jahre 6 Monate her - 7 Jahre 6 Monate her #11362 von Alarice
Im Strafverfahren wegen angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung an einem Polizeibeamten auf einer Anti-Bragida-Demonstration vom 19.04.2015 ist der Angeklagte vorm Amtsgericht Braunschweig (Gz.: 11 Cs 111 Js 22085/15) am 14.10.2016 in allen Punkten freigesprochen worden. Unter anderem komme schon eine Widerstandshandlung aufgrund des rechtswidrigen Handelns seitens der Polizei nicht in Betracht.

Gegen den Angeklagten war zuvor ein Strafbefehl i. H v. 60 Tagessätzen ergangen, gegen den er Einspruch einlegte.

Beweisaufnahme:

Polizeikommissar F. W. schilderte als Zeuge seine Wahrnehmungen am Rande der Bragida-Demonstration vom 19.04.2015, an der u. a. auch Lutz Bachmann und Tatjana Festerling teilnahmen, wie folgt: Auf der Jasperallee, die später als Aufzugsstrecke der Bragida dienen sollte, habe sich eine Personengruppe von 20 – 30 Menschen befunden. Da dieser Bereich freigehalten werden sollte, habe man die Gruppe aufgefordert, in die Bismarckstraße zu gehen. Nachdem die Gruppe dieser Aufforderung nicht nachgekommen sei, habe man sie umkreist und damit begonnen, sie in die Bismarckstraße zu schieben. Dabei habe der Angeklagte Widerstand geleistet, da er sich nicht schieben ließe. Man habe ihn dann wegdrücken müssen. Daraufhin hätten einige der Demonstranten gerufen: „Ohne Helm und ohne Knüppel bist Du gar nichts!“

Auf die Fragen von Richterin Kristina Jones, ob die Versammlung zuvor aufgelöst worden sei und ob der Zugführer G. die Räumung der Versammlung angeordnet habe, gab der Zeuge an, daran keine Erinnerung mehr zu haben. Genauso wenig könne er sich daran erinnern, ob der Personengruppe die Anwendung unmittelbaren Zwanges angedroht worden sei. Ein Lautsprecherwagen sei jedenfalls nicht vor Ort gewesen.

Der Kommissar führte weiter aus, dass er einen Stoß gegen seinen mit Körperschutz ausgestatteten Rücken bekommen habe. Dabei habe er keine Schmerzen erlitten. Wer den Stoß ausgeführt hätte, habe er nicht gesehen.

Die Richterin hielt dem Zeugen vor, dass laut Aktenlage Polizeihauptkommissar G. H. die Räumung klar angeordnet hätte. Auch daran habe der Kommissar nach eineinhalb Jahren keine Erinnerung mehr.

Danach fragte Richterin Jones, ob ohne Lautsprecherwagen der – so wörtlich „Meute“ – von 20 – 30 Personen überhaupt die Wahrnehmung der Aufforderung zum Verlassen der Jasperallee möglich gewesen sei. PK F. W. schloss aus der Tatsache, dass sich zumindest einige der Demonstrierenden in die Bismarck- und die Kasernenstraße begeben hätten, dass die Aufforderung wohl wahrnehmbar gewesen sein müsse.

Auf einzelne Fragen des Göttinger Strafverteidigers Sven Adam hinsichtlich der Prozessvorbereitung des Zeugen sagte dieser, dass er seine eigene schriftliche Aussage vorher noch einmal durchgelesen habe, jedoch nicht die seiner Kollegen. Ebenso habe er sich die mit der Handkamera aufgenommenen Videoaufnahmen angesehen. Mit seinen Kollegen habe er nicht mehr über den Fall gesprochen, da er mit diesen heute auch nicht mehr zusammen sei. Die Frage, wo sich der Bragida-Aufzug zum Zeitpunkt der Räumung befunden habe, konnte der Kommissar nicht beantworten.

Auf Vorhalt durch Rechtsanwalt Sven Adam, dass dem Angeklagten bei der Räumung mit der behandschuhten Hand direkt ins Gesicht gegriffen worden sein solle, um ihn wegzudrücken, gab PK F. W. an, dass diese Maßnahme für den Betroffenen „sicherer“ gewesen sei. Es folgten noch weitere wenig nachvollziehbare Begründungsversuche für solch eine Maßnahme. Auf die Frage nach der Anordnung dieser Maßnahme, kamen recht diffuse Angaben. Durch PK S. B., aber PK M. habe den Auftrag auf Anordnung der Hundertschaftführung gegeben.

Die Frage der Verteidigung, ob der Angeklagte vor dieser Maßnahme angesprochen worden sei, musste PK F. W. ebenso verneinen wie die, ob der Angeklagte Widerstand geleistet habe. Auf die Frage, aus welchem Grund der Angeklagte dann in Gewahrsam genommen worden sei, sagte der Kommissar, dass er nicht dabei gewesen sei und auch nicht seine Personalien aufgenommen habe.

Bei seiner anschließenden zeugenschaftlichen Vernehmung sagte der 52-jährige Polizeihauptkommissar G. H. von der Zentralen Polizeidirektion Braunschweig, dass er zuerst nicht an fraglicher Stelle im Einsatz gewesen sei, sondern als Zugführer des 2. Zuges am Steinweg, auf dem das Bündnis gegen Rechts seine Kundgebung abhielt. Der Hundertschaftführer G. habe dann über Funk Unterstützung angefordert, da auf der Jasperallee 30 – 40 Personen in Höhe Bismarckstraße die Straße blockiert hätten.

Dort angekommen, habe man die Personengruppe aufgefordert, die geplante Bragida-Aufzugsstrecke zu räumen, habe unmittelbaren Zwang angedroht und mittels körperlicher Gewalt durch Wegschieben durchgesetzt.

Auf verschiedene Nachfragen der Verteidigung gab der Zeuge an, dass er die vermeintliche Widerstandshandlung des Angeklagten nicht gesehen habe. Die Aufforderung, die Jasperallee freizugeben, sei ohne Lautsprecherwagen erfolgt. Er ginge davon aus, dass die Aufforderung für alle Personen hörbar gewesen sein müsse, da sich einige Menschen entfernt hätten. Es habe niemand eine Versammlung anmelden wollen. Daher habe man auch keine Versammlung aufgelöst. Vielmehr sei man in Alarmbereitschaft gewesen, da Hogesa-Leute aus Magdeburg angekündigt gewesen seien.

Er selbst habe keinen Einsatzbericht geschrieben. Er habe auch keine Widerstandshandlung von irgendeiner Person gesehen. Ob Transparente gezeigt worden seien, wisse er nicht mehr. Das gefertigte Videomaterial von PK‘in R. habe er erst vor kurzem gesehen und zur Aussagevorbereitung den Verlaufsbericht gelesen. Der Bragida-Aufzug sei an besagter Stelle nicht erschienen, da er an anderer Stelle aufgehalten worden sei.

Bei anschließender Sichtung des polizeilichen Beweisvideos am Tisch der Richterin waren darauf jedoch keine Widerstands- oder Körperverletzungshandlungen des Angeklagten zu erkennen, sondern lediglich ein lautstarker Protest mit Transparenten. Als dem Angeklagten mit der Hand direkt ins Gesicht gegriffen wurde, rief ein Demonstrant: „Hey, seid Ihr nicht mehr ganz dicht?“

Nach Entlassung des Zeugen G. H. kamen die Verfahrensbeteiligten überein, dass die Anhörungen der geladenen Zeug*innen PK’in R. und PK S. B. nicht mehr erforderlich seien.

Rechtsgespräch:

Obwohl nach dieser bisherigen Beweisaufnahme für Außenstehende ein notwendiger Freispruch auf der Hand lag, unterbrach Richterin Jones die Verhandlung für eine halbe Stunde für ein Rechtsgespräch unter den Verfahrensbeteiligten.

Bei Fortsetzung der Verhandlung bat Rechtsanwalt Sven Adam um Berücksichtigung, dass seinem Mandanten am 19.04.2015 nicht nur mit der Hand ins Gesicht gegriffen worden sei, sondern er zudem auch noch von 15:35 bis 18:00 Uhr in Gewahrsam genommen und in der Friedrich-Voigtländer-Straße festgehalten worden sei.

Richterin Jones stellte fest, dass der Auszug aus dem Bundeszentralregister bzgl. des Angeklagten vom 18.04.2016 ohne Eintragung sei.

Zum Erstaunen der Verteidigung und der knapp 20 Zuschauenden fragte sie dann nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten. Rechtsanwalt Adam sah hier keinen Grund für eine Auskunft.

Kristina Jones gab bekannt, dass es zu keiner Verständigung gemäß § 257 c StPO gekommen sei.

Die Zuschauenden beschlich das Gefühl, dass diese Richterin auf Biegen und Brechen auf eine Verurteilung abzielte.

Plädoyers:

Der Staatsanwalt stellte die Frage, ob es sich hierbei um eine Ansammlung von Menschen oder eine Versammlung gehandelt habe. Bei einer Ansammlung seien polizeiliche Maßnahmen der Wegweisung nach dem NSOG gerechtfertigt gewesen, der auch hätte Folge geleistet werden müssen.
Wie jedoch auf dem Video mit Sprechchören und Transparenten zu sehen sei, habe es sich hierbei um eine Versammlung gehandelt, wonach das Versammlungsrecht maßgeblich sei. Demnach hätte die Versammlung rechtlich festgestellt und anschließend aufgelöst werden müssen. Da dies nicht erfolgt sei, seien die polizeilichen Maßnahmen rechtswidrig gewesen. Somit liege auch kein Verstoß gegen das Versammlungsrecht seitens des Angeklagten vor, so dass der Angeklagte in diesem Punkt freizusprächen sei.

Eine Körperverletzung durch den Angeklagten sei nicht nachzuweisen, genauso wenig seine Intention, so dass auch hier ein Freispruch zu erfolgen habe.

Ebenso sei eine Widerstandshandlung nicht nachweisbar mit der Folge eines Freispruchs.

Rechtsanwalt Adam schloss sich den Worten des Staatsanwaltes im Prinzip an und betonte, dass auf dem Video keinerlei Straftat zu erkennen sei. Ferner hätte die Polizei versammlungsrechtliche Maßnahmen treffen müssen, die nicht erfolgt seien. Eine Widerstandshandlung habe es zudem schon aufgrund fehlender Gewalteinwirkung auf die Polizei nicht gegeben. Auch er beantragte Freispruch in allen Punkten.

Urteil:

Nach weiterer Sitzungsunterbrechung sprach Richterin Kristina Jones den Angeklagten in allen Punkten frei. Tatsächliche Gründe für eine Körperverletzung seien nicht nachweisbar, eine Widerstandshandlung nicht möglich aufgrund des rechtswidrigen Handelns der Polizei.

Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten der Staatskasse.
Letzte Änderung: 7 Jahre 6 Monate her von Alarice.

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7 Jahre 6 Monate her - 7 Jahre 5 Monate her #11363 von Nachtschatten

Hallo Alarice, danke für den vorangegangenen gut ausgearbeiten und verständlich geschriebenen Bericht!
Und herzlichen Glückwunsch an den ehemaligen Angeklagten!

Leider deckt sich der Bericht, mit meinen Erfahrungen, mit der Polizei/ BfE aus Braunschweig: "wir machen den Weg für rechtes Gedankengut frei" und werden dabei auch mal sadistisch, wenn es niemand sieht!

Das konnte ich leider selber, bei einer Anti-Atom Blockade, rund um unseren marodes Haus AKW in Grohnde, der Störfall Spitzenreiter in Deutschland, erfahren.

Dort Kesselte die BFE Braunschweig uns, ca. 30 friedlich sitzende Demonstranten ein.

Eine alte Dame, die nach stundenlangen sitzen, zu den umkesselnden BFE Beamten ankündigte, sie könnte nicht mehr sitzen, sie müssten aufstehen, wurde noch bevor sie sich richtig aufrichten konnte, von den hinter Ihr stehenden BFE Beamten mit einem schnellen Griff an Ihre Kniescheibe, so das sie einknickt, weil diese verdreht wurde, zu Fall gebracht.

Sie konnte den freien Fall nicht gut abstützen, so das sie auf teilweise auf Ihr Gesicht fiel.
Ich forderte danach ein, den Einsatzleiter zu sprechen, das die alte Dame verletzt ist und wir einen Santitäter brauchten.
Der hinter mir stehende BFE Beamte aus Braunschweig machte höhnisch lächelnt ein Handzeichen vor seinen Gesicht.
Was übesetzt: "rede du nur mal- das geht zu einem Ohr rein und am anderen Ohr raus" darstellte!

Was dann die BFE Braunschweig weiter veranstalte, kann ich nur mit Amtsmißbrauch und Sadismus erklären.

Das alles stellte Cécile Lecomte, die Kletteraktivistin in Ihren Buch, sehr gut dar, so das ich es hier erst einmal nicht weiter erläutern möchte und vielleicht kann ich den einen oder anderen, einen Impuls geben sich das Buch zu kaufen ;).
Es ist wirlich sehr gut geschrieben und dabei liegt auch noch einen DVD von Ihren Aktionen bei:
www.graswurzel.net/verlag/eichhoernchen.php

Und X-mas steht vor der Tür...lol.


Aber zurück in die Gegenwart:

Aber auch die Braunschweiger Staatsanwaltschaft, legt nach meinen Erfahrungen, Ihre Handlungsspielräume immer danach fest Protestler gegen Rechts zu verurteilen.
Handlungsspielräume werden zugunsten von NPDler , Bragida ausgelegt und die gegen rechts Protestieren werden versucht zu kriminalisieren.

Nochmals danke, für den tollen Bericht von der Verhandlung!


P.S.:
Cécile Lecomte hatte Ihre schlimmste Erfahrung mit den Polizeiapparat mit der BFE Braunschweig gemacht!
Sie wurde dort in Vorbeugeinhaftierung in der BFE,- Polizeidirektion Braunschweig, Friedrich-Voigtländer-Straße gebracht.

Sie erst nachtagelangen Protest-Kundgebungen hiesiger Initiativen mit Mahnwache vor der Gliesmaroder Haftstelle kam sie frei!

Sie wurde dort gefesselt (!) in eine Zelle gebracht und konnte auch keinen Kontakt mit Ihrer Anwältin aufnehmen. Erst nach tage,- nächtelangen Protest-Kundgebungen hiesiger Initiativen mit Mahnwache vor der Gliesmaroder Polizeidirektion kam sie frei!

Braunschweig-online.com berichtete, leider habe ich über den Ablauf, nichts weiter auf braunschweig-online gefunden. Ich weiß, es gab einen gut dargestellten Verlauf der Protest Kundgebungen!

Kann jemand beim finden helfen?


Das habe ich noch dazu gefunden:

"THEMA: "Eichhörnchen" Cécile Lecomte reicht Verfassungsklage gegen Vorbeugehaft ein":

www.braunschweig-online.com/bibs-forum/48-artikel-der-startseite/404-qeichhoernchenq-cecile-lecomte-reicht-verfassungsklage-gegen-vorbeugehaft-ein.html




Letzte Änderung: 7 Jahre 5 Monate her von Nachtschatten.

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7 Jahre 5 Monate her - 7 Jahre 5 Monate her #11365 von Alarice
Lieber Nachtschatten,

die Anwendung von Schmerzgriffen wird in den infrage kommenden Einheiten der Polizei regelmäßig geschult und gehört zur Tagesordnung. Die Begründungen für das vermeintliche Wohlwollen an dem Betroffenen durch Handabdruck ins Gesicht klangen in der Gerichtsverhandlung allerdings mehr als abenteuerlich.

Übrigens verurteilen Staatsanwaltschaften nicht. Das ist Sache des Gerichtes. Sie beantragen jedoch Strafbefehle oder erheben Anklage. In diesem Fall dürfte die Beantragung des Strafbefehles nach Sichtung des Videos schon recht kritisch in puncto Neutralität zu betrachten sein.

Leider konnte Cécile Lecomte ihre Rechte weder beim Bundesverfassungsgericht noch beim EGMR durchsetzen:

EGMR: Ein bisschen Grundrechtsverletzung ist schon okay
Letzte Änderung: 7 Jahre 5 Monate her von Alarice.

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7 Jahre 5 Monate her - 7 Jahre 5 Monate her #11367 von Nachtschatten
Danke @ Alarice für den Link auf Cécile Lecomtes Homepage.

Ich war gerade auf der Homepage von Cécile Lecomte und dort fand ich die Bilder die die BIBS, 2008 im Gang der BFE,- Polizeidirektion Braunschweig, Friedrich-Voigtländer-Straße machte:

"...Ausstellung mit Folter-Bildern "zu polizeiinternen Schulungszwecken" in einem Polizeigewahrsam in Braunschweig. Zu sehen: ein Mensch der an Händen und Füssen im Rücken gefesselt ist, eine Delle in der Wand mit der Überschrift Kopfstoß gleich koplos aus dem Holzrahmen um die Delle, etc. (Bildquelle BIBS, Begehung von Dezember 2008)....".

Von: Misshandlungen sind kein Einzelfall – Das System Polizei macht diese zur Normalität


Leider ist das was gerade in Sachsen "hochkocht" auch in Braunschweig bei der BFE an der Tagesordniung.
Nur berichteten die Medien aus Braunschweig- die Braunschweiger Zeitung nicht über solche Vorfälle und das bundesweite Interesse hällt sich in Grenzen- leider!


Ich habe gerade nochmal versucht, die Kommentare von braunschweig-online.com aus dem Jahre 2008, mit den Bildern und den dazugehörigen Texten zu bekommen.
Aber ich glaube, durch die unzähligen Angriffe auf braunschweig-online.com und den teilweise dadurch entstandenen Ausfällen, sind die guten Kommentare ins Internet Nirvana gewandert.

Das einzige was ich noch gefunden habe, ist hier.

Und natürlich auf der Homepage vom Eichhörnchen B).




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