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Waldspaziergänger beeinträchtigen Wald und Natur - schwere Baumaschinen nicht ?

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15 Jahre 6 Monate her - 15 Jahre 6 Monate her #1765 von Rosenbaum
** This thread discusses the content article: Waldspaziergänger beeinträchtigen Wald und Natur - schwere Baumaschinen nicht ? **


schwere Planiermaschine im Wald stört das Umweltamt nicht ...
... dagegen Spaziergänger schon eher.

Den täglichen Demonstranten, die seit 96 Tagen gegen die Schändung von Wald und Natur protestieren, wurde von der Stadt folgende Auflage mitgeteilt:

"Soweit sich die Anmeldung auf das Betreten von Waldflächen, z.B. den von Ihnen benannten Stichweg, bezieht, ist das Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) einschlägig. Insoweit wird ausdrücklich auf die Betretensverbote gem. §23 Abs. 2 NWaldLG hingewiesen.

Das Recht zu Betreten des Waldes umfasst nicht unzumutbare Nutzungen. Dazu zählt u.a. der Einsatz von Schallverstärkungsanlagen."  (Brief der Stadt an die Demonstranten vom 30.03.2010)


Natürlich halten sich die Waggumer und sonstigen Aktiven aus Braunschweig an die Schutzbestimmungen für den Wald, sowohl beim Betreten als auch beim Vermeiden unnötiger Geräusche.

Doch sie fragen sich nun: Warum gilt das gleiche dann nicht für die schweren Lastwagen und Baugeräte, warum nicht für die Verunreinigung von Waldboden mit Steinschutt?


...mitten im Wald wird der Waldboden mit Schutt und Dreck vermengt und damit unwiederbringlich vernichtet...

Bereits am vergangenen Donnerstag wurden diese offensichtlichen Verstöße gegen Naturschutz und NWaldLG bei Polizei und Behörden angezeigt (siehe auch den Thread:
bibs-bs.de/bibs-forum/48-artikel-der-startseite/1614-ermittlungen-eingestellt.html?limit=6&start=6#1728 )

Erst sah es so aus, als wenn die Arbeit daraufhin eingestellt wurde. Heute, am Montag dagegen erneuter Einsatz schweren Baugerätes mitten im zu schützenden Wald.


Daraufhin deshalb das erneute Schreiben an die Umweltbehörde:

"Sehr geehrter Herr Kühl,
zwar wurden am vergangenen Donnerstag, dem 8.4.2010 die von mir hier untenstehend angezeigten Arbeiten unterbrochen, die abgeladenen Steinhaufen wurden auch am Freitag nicht angerührt.
Dafür aber wurde heute erneut gegen das im Schreiben vom 30.03.2010 behördlicherseits mitgeteilte WaldLG gebrochen. Wiederum fuhren große Laster eine Art Mineralgemisch an, welches von einer großen Schiebemaschine auf den Waldwegen aufgebracht wurde.
Die seit Donnerstag unberührten Haufen Steinschutt waren am heutigen Montag um 15 Uhr bereits tief in den Waldboden einplaniert worden.

Da Sie diesen Verstoß gegen die Bestimmungen von Naturschutz und WaldLG offensichtlich seitens der Stadt nicht stoppen können oder wollen, zwingen Sie mich, gegen diesen Vorgang verwaltungsgerichtlich vorzugehen.

Ich werde das nun soweit vorbereiten lassen, damit - sollte am Dienstag die Verunreinigung von Natur und Wald nicht gestoppt sein - ohne weiteren Zeitverzug gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen"



 
Letzte Änderung: 15 Jahre 6 Monate her von Rosenbaum.

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15 Jahre 6 Monate her #1767 von bruno
Deutlicher konnten die städtischen Behörden doch gar nicht zeigen, dass hier Rechtsnormen selektiv zur Durchsetzung vorgefasster Ziele benutzt werden.
Ein schwerer Vorwurf, sicherlich - aber leider wohl die Realität.

Deswegen kommt es jetzt darauf an, die Glaubwürdigkeit der Verantworlichen in Rathaus, oder wo sie sonst von hinten steuern, zu erschüttern.

jede verzögerte Arbeit, jeder verlorene Tag ist wichtig.
Der Boden muß möglichst feucht bzw. nass bleiben.

Solche Arbeiten sind in der Vegetationsperiode gar nicht zulässig - schließlich handelt sich um bauvorbereitende, also letztlich Bauarbeiten.
Und die Ungleichbehandlung von Spaziergängern oder Demonstranten im Wald einerseits und Bauleuten andererseits dürfte rechtlich kaum haltbar sein, die erneute Ausnahmegenehmigung für die Baufirma möchte ich sehen B)

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15 Jahre 6 Monate her - 15 Jahre 6 Monate her #1768 von Luziefer-bs1
Hey Bruno,
da schließe ich mich glatt an.
Ja es gibt schon so einige ungereimtheiten hier in Braunschweig.Ich habe letzte Woche gleich drei Briefe von einer Karin Ansorge von der Stadt bekommen, die möchte doch glatt das ich von meinen ALG II die Rechnungen für Herrn Hoffmann bezahle.Dafür hat sie mir gleich drei Briefe auf einmal geschickt und das bei so einen maroden Finanzlage der Stadt.
Wenn ich nicht ein paar Leutchen aus der Verwaltung kennen würde,die etwas mehr Grips haben, könnte man das glatt pauschalieren.
Viel mehr erscheint es doch das einige wenige in geistiger Umnachtung leben, was evt. mit dem Ausbruch der Schweinegrippe zu tun haben könnte, wie ich es schon in der ARGE festgestelltz habe.So soll die Wahrnehmung etwas gestört sein, was dazu führen kann das man den Wald vor lauter Bäume nicht sieht, vorallem wenn man mitten drin steht, da wo sie schon gefällt am Boden liegen.Wenn das nicht so bitter ernst wäre könnte man glatt darüber lachen.
Nur ein paradebeispiel dazu,ein Finanzbeamter des FA Altewiekring hat mir zbs. erklärt , er dürfe nicht alleine über die Straße gehen.Nach der Richtlinie 98/ 37 / EG Aussagen von Beamten, muss ich das als ernste Aussage werten,siehe dazu hier der Link zu Richtlinie:

braunschweig-aktuell.foren-city.de/topic,2073,-richtlinie-98-37-eg-aussagen-von-beamten.html

Ob nun die Verordnung darauf beruht, dass das
Land Niedersachsen der Meinung ist, das Beamte einfach zu wenig Intelligenz haben um die Straße zu überqueren sei dahin gestellt.
Nach anfanglichen ärgern über so viel Querulantentum, habe ich mich im nachhinein köstlich amüsiert.Wir dürfen zumindest gespannt sein,welche Argumentation uns jetzt vorgelegt wird.Vielleicht geht man davon aus dass das geistige Wahrnehmungsvermögen von Wildtieren niedriger ist,als das des beschriebenen FA Beamten und man davon ausgehen darf, das ein LKW von Waldtieren als Riesenraupe wahrgenommen werden könnte und daher nicht so stören ist wie ein Megaphon oder gar eine Gruppe von Leuten die durch den Wald gehen.In einer Stadt wo Wein auf Müllberger angebaut werden soll,Cannabiseistee getrunken wird und wo man unsichtbare Sichtachsen sieht,Bauschutt in den wald gibt und sich zusätzlich Bauschut vor das Rathaus als Kunst stellt, scheint alles möglich zu sein.
Vielleicht sollten wir zusätzlich zur Zeitung unser Braunschweig noch ein Buch herausbringen. Die Schildbürger und wie sie wirklich waren und wenn die Seifenblase mit der Privatisierung platzt könen wird den zweiten Band auflegen " Die Schuldbürger und ihre streiche", die können nur ein Erfolg werden.Wie gesagt wenn es nicht so bitter ernst wäre,könnte man darüber lachen.


;)
Letzte Änderung: 15 Jahre 6 Monate her von Luziefer-bs1.

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15 Jahre 6 Monate her - 15 Jahre 6 Monate her #1772 von Rosenbaum
Es ist so lächerlich, aber eigentlich nur zum Weinen.
Da ist sich das Umweltamt der Verstöße gegen das Waldbodengesetz und gegen das NWaldLG offensichtlich bewußt und hat zur Abmilderung des Natur-Schadens sogenannte Flucht-Tümpel für Lurche neben den mit Steinschotter traktierten Waldboden ausheben lassen:


Auch noch schön durchnummeriert von T1 bis T4, hier der Tümpel T4.

Das Umweltamt meint wohl, daß die von den Maschinen und Steinschutt traktierten Tiere sich schnell vor den Maschinen in diese Tümpel retten können. Tolle Leistung unseres Braunschweiger Umweltamtes, oder?


Hier also der Amphibien-Flucht-Tümpel T3, links am Baum die blaue Markierung
Letzte Änderung: 15 Jahre 6 Monate her von Rosenbaum.

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15 Jahre 6 Monate her #1773 von Olly
Tag zusammen...
wenn ich an ein paar Personen wie z.b. Bezirksbürgermeister, Redakteure, Flughafengeschäftsführer und div. Politiker denke, sehe ich für diese Dreckslöcher durchaus potential... erscheinen aber ein wenig klein :woohoo:

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15 Jahre 6 Monate her - 15 Jahre 6 Monate her #1774 von Luziefer-bs1
Es ist eigentlich unfassbar,was hier abgezogen wird,aber ich kenne das ja aus eigener erfahrung.Mir stellt sich aber jetzt die Frage ob es sich um Fluchttümpel handelt oder eher an Fluchtümpel.Ach ja wie war das noch,wenn dort später keine Tiere drin sind,dann hat es wohl auch dort keine gegeben.
Wobei ich da etwas vorsichtig wäre diverse Personen dort rein zuwerfen, das könnte dann nach § 330 StGB & § 324 a StGB geahndet werden.
Unsere Justizt ist schnell dabei,wenn es darum geht Bürgern das Leben zu versauen, nur weil sie sich für Ihre Umwelt einsätzen.
Aber mit etwas glück hätten wir ja in der Asse noch ein gemütliches Plätzen frei, laut Umweltbehörde ist das noch tausende von Jahre sicher.

;)
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