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Keine Jagd und Forstwirtschaft im Nationalpark Harz

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14 Jahre 4 Monate her - 14 Jahre 4 Monate her #4551 von Wilma
Keine Jagd und Forstwirtschaft im Nationalpark Harz

Unterschreiben Sie:
unterschrift.bibs-bs.de/

Jagd und Forstwirtschaft in Nationalparken sind Unrecht, unökologisch,
Geldvergeudung, unmoralisch, klimaschädlich, gegen die Interessen der Allgemeinheit.

www.buergerinitiative-nationalpark-harz.de



 
Letzte Änderung: 14 Jahre 4 Monate her von Wilma.

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14 Jahre 1 Monat her #5500 von Helmhut
Seit der liebe Hoffer in den ewigen Jagdgründen sein Bestes tut und dort für mehr Naturschutz sorgt, ist es hier recht still geworden zum sehr irdischen Thema Naturschutz im Harz und Schutz seiner geliebten Rothirsche.



Von daher erlaube ich mir, sein Angedenken hoch zu halten und in etwas regelmäßigeren Abständen über die Arbeiten des Naturschutz Region Harz zu berichten. Denke mal, das hätte Hoffer gut gefallen...
www.buergerinitiative-nationalpark-harz.de/neu_bi_nlp/index1.html

Letzte Einträge von Hoffer zum Thema Rothirsche sind hier zu finden.

Die Brunftzeit der Rothirsche beginnt

(dpa-Meldung) - Wegen der nun beginnenden Brunftzeit der Rothirsche im Harz hat die Nationalparkverwaltung einige kleinere Waldgebiete für Wanderer vorübergehend gesperrt. Die Rothirsche sollten während der Brunftzeit möglichst ungestört sein, sagte ein Sprecher. Andernfalls könne es dazu kommen, dass die Tiere sich völlig zurückziehen und ihr natürliches Brunftverhalten aufgeben.



Damit Besucher das Naturschauspiel trotzdem erleben können, bietet die Nationalparkverwaltung vom 15. bis zum 25. September an mehreren Stellen im Harz Führungen zur Hirschbrunft an.

Zur Informationsseite Bürgerinitiative Nationpark Harz e.V. und der Bürgerinitiative Pro Rotwild:
www.buergerinitiative-nationalpark-harz.de/


Gruß
Helmhut

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13 Jahre 11 Monate her #5796 von Helmhut
Hallo Hoffer ,

heut' wirds sicher ungemütlich auf Deiner Wolke, was?
Da pirschen Meldungen durch den heimischen Blätterwald, die mögen jedem Naturfreund die Haare zu Berge stehen lassen.

Da schießen Mountain-Radler (b)engels durch den Harz, über die man sich dann beschwert, sie zuvor aber in Massentouristischer Manier hergerufen hat. Und nun versucht der Nationalparkleiter die Vernunft der Radfahrer zu puschen, dass Verkehrsrecht auch auf dem Brocken herrsche und die Wanderer nicht platt geradelt werden.

Dabei könnte man auch den Geländeradlern entsprechend anderswo bessere Matsch- und Schlammfahrbedingungen einrichten, muss ja nicht im Nationalpark sein. Da war aber wohl das Geld wichtiger als die unberadelte Natur.

Und demnächst kommt einer in Deinen schönen Harz, Hoffer, ein alter Bekannter und nimmt höchstpersönlich den Wildschutz aufs Korn . Michael Ahlers versucht sich in Satire im Lokalblatt, aber es wird Realsatire und darum ist es erstens bitter und zweitens nicht so dolle mutig, weil man hier gegen die schon abgewirtschaftete Wahlverlierer-Splitterpartei witzelt, die schwarzen Umweltsünden aber niemals richtig anrührt, denn bei uns stehen Strontiumfässer in der Stadt bei Thune und versprechen nun auch Braunschweig direkt eine strahlende Zukunft. Um so mehr müssen wir uns den nahen Harz erhalten, vielleicht wird der einst unser einziges Rückzugsgebiet, wo wir uns von all dem krankmachenden Müll erholen können, wer weiß?

Tja, da nennt die CDU etwas Atomausstieg und am Ende ist es gar keiner für Braunschweig, und der andere nennt sich Umweltminister und Braunschweig wird leider Zwischenlager und Atommüllkompetenzzentrum, aber das weißte ja längst, Hoffer. Da haste ja immer genug dagegen getan und gebloggt und Dich engagiert.

Also sieh' mal zu, was Du für den Wildschutz tun kannst, mach' mal 'ne Eingabe bei Petrus und tu' was mit der Witterung, wenn die Staatsjagd angeblasen wird. Wer weiß, vielleicht haste dort oben noch mehr Einfluss? Viel Erfolg auch und Dir schöne Tage.

Grüße gen oben
Helmhut

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13 Jahre 11 Monate her - 13 Jahre 11 Monate her #5804 von Helmhut
Hallo Hoffer,

das ging aber mal schnell. Vorgestern noch Meldungen über Sanders Staatsjagd, heute nun...

dpa-Meldungen:
Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander will am 17. Januar 2012 von seinem Amt zurücktreten.


Sander - ein Grüner im Polo-Strick-Pulli?
dpa-Foto

Und nicht nur das, Sanders wird auf seinen alten Tage entweder ein Grüner oder liegt's am Älterwerden? Selbst dpa ist wohl der Gedanke gekommen und hat ein dementsprechendes Foto zur Meldung gewählt. ;)

Sander schlägt wie Greenpeace Phillipsburg als Zwischenlager vor

Sander hat sich für eine Eignungsprüfung des Atomkraftwerks Philippsburg als atomares Zwischenlagen ausgesprochen. «Der Bund darf jetzt nicht weiter abwarten, sondern muss schnellstens den Antrag stellen, zu prüfen ob etwa Philippsburg als Zwischenlager geeignet ist», sagte der FDP-Politiker am Donnerstag in Golmbach (Landkreis Holzminden). Genau das hatten vor ein paar Tagen die Experten von Greenpeace vorgeschlagen. Deren Studie zufolge ist das baden-württembergische Atomkraftwerk Phillipsburg sicherer für die Lagerung von Atommüll als Gorleben.

Auch sieht Sander den angepeilten Zeitplan für ein Endlagersuchgesetz in Gefahr. "So langsam habe ich meine Zweifel, dass dies bis Ende des Jahres klappen wird." Die Castor-Transporte nach Gorleben sollen jedoch im November laufen, meinte er weiter, dafür sei die Zeit jetzt zu knapp.

«Mein Terminkalender ist bis zu meinem letzten Arbeitstag voll.» In den nächsten Wochen könne er noch einiges bewegen, vielleicht auch noch manche Schlagzeilen liefern. «Meine Kritiker werden sich noch wundern.» ;)

Die Landtagsopposition meldete sich auch umgehend zu Wort: «Er wird in die Geschichte des Landes eingehen als der unterhaltsamste und unfähigste Umweltminister, den wir je hatten», spottete die Linke. Die Grünen sprachen von «verlorenen Jahren für den Umwelt- und Naturschutz» und die SPD vom «Pro-Atom-Minister».

Sander: Habe mal nicht mal einen Jagdschein!

Sander nimmt es einmal mehr mit Humor. Zu jüngsten Berichten und Kritik, dass er im Nationalpark Harz zur Jagd gehen wolle, sagte der Minister: «Ich habe nicht mal einen Jagdschein, ich kann nicht mal eine Maus töten, aber hingehen werde ich schon.»

Auch Vorwürfe, er zögere seine Amtszeit hinaus, um eine erhöhte Ministerpension zu bekommen, seien falsch. So wie es aussieht, wird er sich auf kommunaler Ebene weiter betätigen, leider!

Die Kommunalpolitik darf sich seiner erfreuen

«Wenn Wehmut aufkommt, dann wegen der Menschen im Ministerium.» Sander ist seit März 2003 Mitglied der schwarz-gelben Landesregierung und inzwischen der dienstälteste deutsche Umweltminister.
Darüber hinaus wolle er sich bis zur Landtagswahl im Januar 2013 noch für seine Wähler einsetzen. Der Kommunalpolitik bleibe er erhalten. Ziele habe er auch noch in seiner Partei. «Mich schmerzt der Zustand der FDP. Wenn ich das nochmals verändern kann, wäre es ein krönender Abschluss für jemanden, der 42 Jahre in der FDP ist. Da muss ich einfach noch was tun.»

Klar, ganz gehen kann er wohl noch nicht, im Landtagswahlkampf fehlen bekannte Köpfe und Rösler als auch Westerwillie werden da kaum Punkte bringen, aber ob gerade er selbst da viel bewegen und die kleine Partei retten wird? ;) [/size]

Gruß
Helmhut
Letzte Änderung: 13 Jahre 11 Monate her von Helmhut.

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13 Jahre 11 Monate her - 13 Jahre 11 Monate her #5812 von bruno
Helmhut schrieb:

Hallo Hoffer,

das ging aber mal schnell. Vorgestern noch Meldungen über Sanders Staatsjagd, heute nun...

dpa-Meldungen:
Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander will am 17. Januar 2012 von seinem Amt zurücktreten.


Sander - ein Grüner im Polo-Strick-Pulli?
dpa-Foto

Und nicht nur das, Sanders wird auf seinen alten Tage entweder ein Grüner ...


kann da auch noch was beisteuern:

>> Sander bestätigte seine Teilnahme als Ehrengast an einer Jagdveranstaltung für Politiker im Nationalpark Harz im November: „Bestandsregulierung ist notwendig, und das sind alles fachkundige Leute“, sagte Sander. Er selber sei kein Jäger und werde nicht anlegen, aber am Abendprogramm der Jagd teilnehmen.
Grünen-Anfrage zur Jagd im Nationalpark

„In einem demokratischen Rechtsstaat haben solche Staatsjagden nichts zu suchen“, kündigte Grünen-Fraktionschef Stefan Wenzel eine Anfrage im Landtag zu dem Vorgang an. Schostok (SPD) wertete die „Abschiedsjagd“ als typisch für Hans-Heinrich Sander. Der niedersächsische Teil des Nationalparks ist Sanders Landesumweltministerium unterstellt.<<

www.newsclick.de/index.jsp/menuid/10200370/artid/15055332

Vergleiche auch:

www.ndr.de/regional/niedersachsen/harz/sander267.html

Wie ist diese Bonzenjagd eigentlich rechtlich zu bewerten?

Dazu mal ein Blick in das Nationalparkgesetz.

Erstmal ist die Jagd nur erlaubt, wenn der Schutzzweck des Nationalpark es erfordert - eigentlich ist das eine ziemlich hohe Messlatte, andererseits kann man da natürlich frei argumentieren und einfach behaupten. (Das Rotwild frisst alle Bäume weg und die Wildschweine alle Wurzeln).

Dann soll da ja mit der Jagd auch zugleich noch eine große Party stattfinden - dass wiederum muss der Schutzzweck lediglich erlauben. Die Messlatte ist da also sehr viel niedriger.

Gesetz über den Nationalpark „Harz Niedersachsen)” (NPGHarzNl)
Vom 19. Dezember 2005 (Nds.GVBl. Nr.30/2005 S.446), geändert durch Art. 2 des Gesetzes v. 19.2.2010 (Nds.GVBl.
Nr.6/2010 S.104)
§ 3
Schutzzweck
Schutzzweck ist es,
1. für die gebietstypischen natürlichen und naturnahen Ökosysteme mit ihren charakteristischen Standortbedingungen auf mindestens 75 vom Hundert der Fläche des Gebietes einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten (Prozessschutz) und die natürliche Vielfalt an Lebensräumen, Lebensgemeinschaften und Tier- und Pflanzenarten des Harzes von den Hochlagen
bis zur kollinen Stufe zu erhalten,
2. einen günstigen Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten, die in dem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (§ 1 Abs. 2) vorkommen und in der Anlage 3 aufgeführt sind, entsprechend den ebenfalls in der
Anlage 3 aufgeführten Erhaltungszielen zu bewahren oder wiederherzustellen, um eine Verschlechterung der Lebensräume und der Habitate der Arten sowie erhebliche Störungen von Arten zu vermeiden,
3. einen günstigen Erhaltungszustand der Vogelarten, die im Europäischen Vogelschutzgebiet (§ 1 Abs. 3)
vorkommen und in der Anlage 4 aufgeführt sind, sowie ihrer Lebensräume entsprechend den ebenfalls in derAnlage 4 aufgeführten Erhaltungszielen zu bewahren oder wiederherzustellen, insbesondere um das
Überleben und die Vermehrung der Vogelarten in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen,
4. die Voraussetzungen für eine natürliche Wiederbesiedlung aus dem Gebiet ganz oder weitgehend verdrängter Pflanzen- und Tierarten zu schaffen,
5. die besondere Eigenart, landschaftliche Schönheit, Ruhe und Ungestörtheit des Gebietes zu erhalten oder wiederherzustellen,
6. besondere geologische und bodenkundliche Erscheinungsformen in ihrer Ursprünglichkeit zu erhalten sowie
7. die Pflegebereiche (§ 2 Abs. 4 Nr. 1) in repräsentativen Beispielen durch Pflegemaßnahmen zu erhalten.
§ 6
Betreten

(1) 1Das Betreten des Nationalparks ist nur auf entsprechend kenntlich gemachten Wegen, Loipen und sonstigen Flächen erlaubt, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
2Die zulässige Art und Weise des Betretens richtet sich nach der Kennzeichnung, die die Nationalparkverwaltung in Umsetzung von Teil II des Wegeplanes (§ 12) vornimmt.
(2) Unberührt bleibt das Recht der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten, ihre Grundstücke einschließlich der erforderlichen Zuwegung zu betreten.
(3) 1Die Erholungsbereiche (§ 2 Abs. 4 Nr. 2) dürfen außerhalb der Wege und Loipen begangen werden.
2Das Begehen im Sinne dieses Gesetzes schließt das Befahren mit Krankenfahrstühlen, Skiern und Rodelschlitten ein.
(4) Abweichend von § 60 BNatSchG gilt für das Betreten des Nationalparks § 30 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung entsprechend.
§ 7
Allgemeine Schutzbestimmungen

(1) Im Nationalpark sind alle Handlungen verboten, die den Nationalpark oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern.
(2) Zur Vermeidung von Gefährdungen und Störungen der Schutzgüter des Nationalparks ist es verboten,
1. wild lebende Tiere an ihren Nist-, Brut-, Äsungs-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören,
2. die Ruhe der Natur durch Lärm oder gebündelte, weit reichend wirkende Lichtstrahlen zu beeinträchtigen,
3. Modellflugzeuge und andere Kleinflugkörper fliegen zu lassen oder sonstige ferngesteuerte Geräte zu betreiben,
4. Hunde unangeleint laufen zu lassen,
5. Bohrungen aller Art niederzubringen,
6. Wasser zum Betrieb von technischen Anlagen, insbesondere von Beschneiungsanlagen, aus Gewässern zu entnehmen,
7. Kunstschnee außerhalb der Nutzungszonen aufzubringen und
8. Feuer zu entfachen oder zu unterhalten und Feuerwerkskörper zu zünden.
(3) 1Die Verbote der Absätze 1 und 2 und die Beschränkungen des Betretensrechts in § 6 Abs. 1 und 3 gelten nicht für
1. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr,
2. die Nutzung und Unterhaltung von
a) planfestgestellten, genehmigten oder dem öffentlichen Baurecht entsprechenden genehmigungsfreien baulichen Anlagen sowie zugehöriger Freiflächen,
b) Ver- und Entsorgungsanlagen, insbesondere der Wassergewinnung und -versorgung, Energieversorgung, Abwasserbeseitigung und Telekommunikation und
c) mit Gewässern verbundenen Anlagen
einschließlich ihrer Zuwegung,
3. die bestimmungsgemäße Nutzung von für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wegen,
4. die Unterhaltung von Straßen und Wegen,
5. Maßnahmen der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung, die von der Nationalparkverwaltung durchgeführt oder veranlasst werden,
6. Maßnahmen zur Erhaltung oder Entwicklung des Gebietes, die von der Nationalparkverwaltung durchgeführt oder veranlasst werden,
7. Maßnahmen zur Regulierung des Wildbestandes, die der Schutzzweck (§ 3) erfordert,
8. Maßnahmen im Rahmen wissenschaftlicher Forschung und Lehre sowie der Informations- und Bildungsarbeit, die von der Nationalparkverwaltung durchgeführt oder veranlasst werden,
9. die Unterhaltung von Loipen, auch mit Loipenspurgeräten, ausgenommen sind Handlungen nach Absatz 2 Nr. 6
oder 7, sowie
10. Maßnahmen der amtlichen geologischen Landesaufnahme, des amtlichen Denkmalschutzes und des gewässerkundlichen Landesdienstes, wenn diese im Benehmen mit der Nationalparkverwaltung durchgeführt
werden.
2Weitere Freistellungen für teilflächenbezogene Maßnahmen und Nutzungen ergeben sich außerdem aus der Anlage 5.
(4) Von den Verboten der Absätze 1 und 2 und den Beschränkungen des Betretensrechts in § 6 Abs. 1 und 3 lässt die
Nationalparkverwaltung, soweit der Schutzzweck (§ 3) es hinsichtlich Zeitraum der Maßnahme und Art ihrer Durchführung erlaubt, Ausnahmen zu für
1. die Wiedererrichtung von Anlagen nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a und c sowie von Anlagen nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, soweit es sich um Leitungen handelt,
2. Maßnahmen der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung.
(5) 1Von den Verboten der Absätze 1 und 2 und den Beschränkungen des Betretensrechts in § 6 Abs. 1 und 3 kann die
Nationalparkverwaltung, soweit der Schutzzweck (§ 3) es erlaubt, Ausnahmen zulassen für
1. Maßnahmen Dritter, die
a) der wissenschaftlichen Forschung im Sinne des § 14 Abs. 1,
b) der wissenschaftlichen Erforschung kultureller Grundlagendaten,
c) der überregionalen wissenschaftlichen Beobachtung von Umweltveränderungen,
d) der wissenschaftlichen Lehre,
e) der Informations- und Bildungsarbeit im Sinne des § 16 Abs. 1 oder
f) dem Naturerlebnis dienen und
2. die Durchführung sportlicher, kultureller und gewerblicher Veranstaltungen einschließlich gewerblicher Kutsch-und
Schlittenfahrten.
2Die Zulassung nach Satz 1 Nr. 1 Buchst. a bis c kann mit der Auflage versehen werden, die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung oder Beobachtung der Nationalparkverwaltung zur Verfügung zu stellen.


Mal sehen, welcher Nationalpark-Zweck (siehe oberer Hinweis Sanders auf die "Bestandsregulierung") für die vorgesehene Party bemüht wird.
Letzte Änderung: 13 Jahre 11 Monate her von bruno.

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13 Jahre 11 Monate her #5830 von Helmhut
bruno schrieb:

...
Dazu mal ein Blick in das Nationalparkgesetz.

...

1. Maßnahmen Dritter, die
a) der wissenschaftlichen Forschung im Sinne des § 14 Abs. 1,
b) der wissenschaftlichen Erforschung kultureller Grundlagendaten,
c) der überregionalen wissenschaftlichen Beobachtung von Umweltveränderungen,
d) der wissenschaftlichen Lehre,
e) der Informations- und Bildungsarbeit im Sinne des § 16 Abs. 1 oder
f) dem Naturerlebnis dienen und
2. die Durchführung sportlicher, kultureller und gewerblicher Veranstaltungen einschließlich gewerblicher Kutsch-und
Schlittenfahrten.
2Die Zulassung nach Satz 1 Nr. 1 Buchst. a bis c kann mit der Auflage versehen werden, die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung oder Beobachtung der Nationalparkverwaltung zur Verfügung zu stellen.

Mal sehen, welcher Nationalpark-Zweck (siehe oberer Hinweis Sanders auf die "Bestandsregulierung") für die vorgesehene Party bemüht wird.


;) Hallalo!
Na, da muss man nicht weiter rätseln, bruno!
(Siehe Unterstreichungen)
Diese Umschreibungen lassen ja allerhand zu beim fröhlichen Staatsjagen, das wird ja unter urtypisch deutscher Kultur teilweise bei den teilnehmenden Staatsmannen verstanden und auf Sportlichkeit kommt es ja beim staatstragenden Wildabknallen auch an, wie die Herren sagen. Und gewerblich kann es auch werden, gerade, wenn Sander und die FDP dort mitmachen.

Sander guckt beim Töten lieber zu, geht er vielleicht deshalb hin?

"Die Aufregung um seine Teilnahme bei einer Jagd mit Landtagsabgeordneten im Nationalpark Harz kann
Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) so gar nicht verstehen. Er habe überhaupt keinen Jagdschein, und Tieren könne er nichts zuleide tun. "Ich habe noch nie in meinem Leben eine Maus totgeschlagen. Fragen Sie meine Frau." Die Jagd auf die Nager im heimischen Bauernhof in Golmbach läuft laut Minister so ab: Er stellt die Fallen auf; seine Gattin muss die erlegten Mäuse entfernen. Die Scheu vor toten Tieren hält Sander nicht von seinem Besuch beim Halali im Harz ab: "Natürlich werde ich dahingehen."
www.weser-kurier.de/Artikel/Region/Niedersachsen/468087/AUS-DEM-NOTIZBLOCK-Von-Frauen-und-Spannern.html

Tipp an die Herrengesellschaft, man könnte ja auch golfen gehen. Passt besser zum FDP-Leitbild und die toten Bälle kann Sander ja dann gewiss besser einsammeln.



Gruß
Helmhut

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