Die Fa. Eckert&Ziegler hat für den Produktionsstandort Thune eine Genehmigung gemäß § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zum Umgang mit radioaktiven Stoffen. Diese Genehmigung beinhaltet auch den Umgang mit Kernbrennstoffen gemäß § 3, Abs.2 Atomgesetz (AtG).
(Quelle: www.perli.de/images/drucksachen/klanfraggenehmigungeckertuziegler.pdf
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
[/size]Das MU (Nds.Umweltministerium) hat weiterhin eine Genehmigung gemäß § 9 AtG zur Bearbeitung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmiungspflichtiger Anlagen erteilt.
www.perli.de/images/drucksachen/klanfraggenehmigungeckertuziegler.pdf
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Das MU (Nds.Umweltministerium) hat weiterhin eine Genehmigung gemäß § 9 AtG zur Bearbeitung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmiungspflichtiger Anlagen erteilt (Hervorhebung von C.M.).
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Rosenbaum zitierte
(Hervorhebung von C.M.)...Das MU (Nds.Umweltministerium) hat weiterhin eine Genehmigung gemäß § 9 AtG zur Bearbeitung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmiungspflichtiger Anlagen erteilt
-seit längerem klar ist, dass die Ortsdosisleistung an der Betriebsgrenze des Thuner Geländes die von Gorleben um ein mehrfaches übersteigt?
(vor allem an dem Messpunkt am westlichen Grenzzaun, der sich nicht, wie von eckert behauptet in 3m Entfernung zur Halle, sondern im Abstand von ca.20m befindet, so dass die Grössenordnung sich mit anderen Anlagen durchaus vergleichen lässt)
- eine Umgangsgenehmigung mit plutoniumhaltigem Müll in den Vorbereitungen zur Genehmigung der geplanten Betriebserweiterung erneut vom Gewerbeaufsichsamt bestätigt wurde? Plutonium kommt ausserhalb von abgebrannten Kernbrennelementen praktisch nirgends vor.
(Wenn Plutonium anders definiert ist, liegt das an einer entsprechenden Verdünnung)
[/size]- das Vorhandensein von Tritium in erheblichem Maße, insbesondere bei Bewuchsproben von 2003 (s.S.37) festgestellt wurde (als ein ziemlich eindeutiger Indikator für den Umgang mit Kernbrennmaterial)?
...
- letztlich auch eine hohe Intensität von Neutronenstrahlung auf das Vorhandensein von Kernbrennstoffen hinweist?
... - Wenn bei den genannten Bewuchsproben für die
spezifische Aktivität (in Bq) von Tritium vom NLWKN merkwürdigerweise ein Grenzwert(3000Bq/kg) angegeben wurde, der dem Belastungswert entspricht, ab dem verstrahlter Boden saniert werden muss (siehe BZ zum ehemaligen Buchler-Gelände) wurde?
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.