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aus: www.gegen-gasbohren.de/2013/02/11/die-gaslobby-arbeitet-auf-hochtouren/"...Unter dem Mantel des wohlklingenden Vereins “Forum für Zukunftsenergien e.V.” veranstaltet der Öl und Gasriese SHELL eine Veranstaltung in Berlin am 28.2.2013..."
Thema:„Weltweiter Erdgasboom: Verliert Europa den Anschluss?”
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Heute: Der Bundesumweltminister Altmaier: will so erschweren, das es faktisch unmöglich wird zu fracken.“...Wir können uns kein ideologisches Verbot leisten, weil Fracking Teil der Energieversorgung sein kann“, sagt Michael Kauch, umweltpolitischer Sprecher der FDP im Bundestag...".
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aus: www.spiegel.de/politik/deutschland/umstrittene-gasfoerderung-fracking-wird-zum-politischen-zankapfel-a-882634.html"...Berlin - Die Szenarien klingen gruselig: "Keine Chemie in unserer Erde!", warnt die Dachorganisation "Gegen Gasbohren" im Internet.
Andere Aktivisten geißeln drohende "CO2-Endlager" oder "Anschläge auf die Trinkwasserversorgung".
Knapp ein Dutzend Bürgerinitiativen* im Netz illustrieren ihre Schreckensvision mit Stoppschildern, Gasmasken, Totenköpfen.
Sie alle kämpfen gegen das sogenannte Fracking, eine chemische Fördermethode, mit der man bislang unberührte Gasvorkommen anzapfen kann.
Noch läuft die Protestbewegung auf lokaler Ebene, dafür aber umso hartnäckiger. In vielen Gemeinden hat das Thema das Zeug zum Superaufreger - denn selbst für Geologielaien hat die Vorstellung von künstlich aus dem Erdreich gepresstem Gas, womöglich in der Nähe von Trinkwasserreservoirs, etwas Bedrohliches...".
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... habe mal die für unkonventionelle Erdgas- und Erdölförderung
relevanten Passagen im rot-grünen Koalitionsvertrag [1] herausgesucht:
Seite 23:
> Die rot-grüne Koalition wird • die Gebührenordnungen auf eine stärkere Kostendeckung der für behördliche Leistungen erhobenen Gebühren hin überprüfen. Sie wird die Wasserentnahmegebühr entsprechend den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie
anpassen. Sie wird die Ausnahmetatbestände bei der Förderabgabe auf Gas und Öl überprüfen, um das Aufkommen daraus zu erhöhen. Sie strebt schließlich nach genauer Prüfung wirtschaftlicher Aspekte und ökologischer Lenkungswirkung die Einführung einer differenzierten Rohstoffförderabgabe auf oberflächennah abgebaute Rohstoffe wie Torf, Sand und Kies an.
Seite 82:
> Die rot-grüne Koalition strebt an, umweltschädliche Subventionstatbestände abzubauen. Dazu gehören u.a. die Befreiung des Bergbaus vom Wasserentnahmeentgelt und Subventionen zur Intensivierung der Landwirtschaft. Damit verbundene Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben werden zur Finanzierung umweltbezogener Förderprogramme und anderer Zukunftsausgaben eingesetzt. Sie dienen dabei vor allem der Unterstützung der Energie- und Agrarwende, der Steigerung der Ressourceneffizienz und der Schaffung nachhaltiger Infrastrukturen.
Seite 83:
> Die rot-grüne Koalition wird • mit der Wirtschaft Gespräche über die Einrichtung eines gemeinsamen Altlastenfonds aufnehmen. • die Fachgesetze zu Wasserhaushalt, Naturschutz und Abfallwirtschaft zeitnah novellieren. Ein CCS-Gesetz wird, falls erforderlich, auf den Weg gebracht.
Seite 85:
> Gewässer wie Seen und Meere nehmen 70 Prozent der Oberfläche der Erde ein. Sie liefern nahezu drei Viertel des Sauerstoffs, den wir zum Atmen benötigen. Dennoch sind nur ein Prozent der irdischen Wasservorkommen für den Menschen nutzbar, zudem sind zahlreiche seiner Wirtschaftstätigkeiten mit einer starken Inanspruchnahme der Ressource Wasser verbunden. Jegliche Abwässer, unabhängig vom Verursacher, kehren früher oder später ins Grundwasser zurück. Das kann eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit wie auch eine Schädigung der Umwelt hervorrufen. Eine der wichtigsten Vorschriften in diesem Bereich ist die Wasserrahmenrichtlinie der EU.
>
> Im Niedersächsischen Wassergesetz soll das klare Bekenntnis der rot-grünen Koalition zum Ziel der Reinhaltung unserer Gewässer formuliert werden. Es sollen alle Möglichkeiten genutzt werden, um Grund- und Oberflächenwasser vor schädlichen Einträgen zu schützen.
>
> In Niedersachsen bedürfen das Zutagefördern von Lagerstättenwasser,
wie es bei der Erdöl- und Erdgasproduktion anfällt, das Verpressen solcher Wässer in den Untergrund oder das Einbringen von Flüssigkeiten zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten (Fracking) einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Seiten 86 & 87
> Die Erkenntnisse zu den Umweltauswirkungen der Fracking-Technik bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten zeigen, dass zur Beurteilung der Risiken und der technischen Beherrschbarkeit viele und grundlegende Informationen fehlen. Die rot-grüne Koalition will erreichen, dass alle Genehmigungsverfahren für Bohrvorhaben mit einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung und einer obligatorischen Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Darüber hinaus sind die offenen Fragestellungen der vorliegenden Gutachten zu klären.
>
> Solange Risiken und Auswirkungen auf den tiefen Untergrund, auf Grundwasser, Böden sowie Umwelt und Natur an der Oberfläche, einschließlich der damit verbundenen Auswirkungen auf den ländlichen Raum und die
Lebensumwelt der Bürgerinnen und Bürger nicht kalkuliert werden können, ist ein Einstieg in die Förderung von unkonventionellem Erdgas nicht akzeptabel.
>
> Die rot-grüne Koalition unterstützt den entsprechenden Bundesratsbeschluss vom 1.2. 2013, der auf Initiative der Rot-Grün regierten Länder zurückgeht. Sie will darüber hinaus erreichen, dass die Verpflichtung zur Umweltverträglichkeitsprüfung und die Beteiligung der Öffentlichkeit auf alle Kavernenspeichervorhaben sowie für alle Vorhaben zur Versenkung von Lagerstättenwasser im Untergrund ausgeweitet wird.
Seite 88:
> Niedersachsen strebt eine Neuordnung der Bürgerbeteiligung bei öffentlich-rechtlichen Planungsprozessen im Umweltrecht an, da demokratische Prozesse von Alternativen leben. Neben einem Planfeststellungsverfahren mit öffentlichem Scopingtermin zu Beginn soll bei komplexeren Planungsprozessen schon im
Raumordnungsverfahren die Möglichkeit zur Finanzierung von Machbarkeitsstudien für Alternativen geschaffen werden. Für
langfristige und komplexe Entscheidungsprozesse sollen in einem frühen Stadium der Planung offene Beteiligungsverfahren wie z.B. Open Space/Zukunftswerkstätten angewendet werden, um das Wissen und die Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig einfließen zu lassen.
Seite 92:
> Niedersachsen wird keine Zuständigkeiten im Wasser- und Bergrecht aufgeben. Die Anzahl der Kontrollinstanzen darf nicht sinken oder die verfassungsrechtlich gebotene Trennung von Antrags- und
Genehmigungsbehörde beschränkt oder eingeschränkt werden.
[1]
www.gruene-niedersachsen.de/fileadmin/docs_lv/downloads/Dokumente/koalitonsvereinbarung-rotgruennds.pdf
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