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Hochgiftiges Plutonium wurde seit 1996 nach Braunschweig-Thune verfrachtet

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12 Jahre 2 Wochen her - 12 Jahre 2 Wochen her #7477 von Redaktion
** This thread discusses the content article: Hochgiftiges Plutonium wurde seit 1996 nach Braunschweig-Thune verfrachtet **

... genehmigt von den jeweiligen niedersächsischen Landesregierungen.

Die Betriebsgenehmigungen fußten auf einer Lücke im Atomgesetz, welche den Umgang mit Kernbrennstoffen auch außerhalb genehmigungsplichtiger Anlagen möglich macht.

Wieso war es aber überhaupt statthaft, diese hochbrisanten Strahlungsquellen ausgerechnet inmitten eines Wohngebietes mit Schulen und Kindergarten zuzulassen?  Diese Frage wurde überhaupt nicht problematisiert.

In der Betriebsgenehmigung vom 9.12.1998 finden sich nur Aussagen zu ggf. Gefährdungen von Wasser und Luft bei Undichtigkeiten der hermetischen Plutoniumkapseln, aber nicht ein Wort zum Standort WOHNGEBIET !

Wer waren denn damals seit 1996 in Niedersachsen die jeweiligen Ministerpräsidenten, wer waren  die Umweltminister? Was wußte das Braunschweiger Rathaus?

Seit die BIBS im Juni 2011 ein nicht-öffentliches Rathausprotokoll im Zusammenhang mit  "ASSE-Laugen nach Thune" veröffentlichte, lassen die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr locker. Jetzt stellt sich die Frage auch nach den Akteuren:

Sind die handelnden Firmen und Personen überhaupt zuverlässig genug, ihnen den Umgang mit Kernbrennstoffen zu überlassen ?

(siehe auch zur weiteren Info: "Schwunghafter Atommüllhandel bei Eckert&Ziegler" ...

... sowie in der soeben erschienenen Printausgabe der Bürgerinitiativen-Zeitung "Unser-Braunschweig" Nr.7/2012 " auf Seite 2:  "Plutonium und Uran verschwiegen" .
Letzte Änderung: 12 Jahre 2 Wochen her von Redaktion.

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12 Jahre 2 Wochen her #7478 von Redaktion


Wer waren denn damals seit 1996 in Niedersachsen die jeweiligen Ministerpräsidenten, wer waren  die Umweltminister? Was wußte das Braunschweiger Rathaus?


1996 war es das Kabinett Schröder mit der Umweltministerin Monika Griefahn,

1998 war der Braunschweiger Gerhard Glogowski Ministerpräsident, der Umweltminister war Jüttner.

Der Trick für diese unverantwortlich weitreichende Umgangsgenehmigung in einer nicht genehmigen Atomanlage bestand darin, eine quasi Ausnahmeregelung des §3 Abs. 2 sowie § 9 Atomgesetz zu nutzen.

Dann wurde über simple ornungsrechtliche Strahlenschutzgenehmigung da eine unglaubliche Hohe Strahlengenehmigung draufgepackt und fertig war die oben schon genannte Umgangs-Genehmigung des Nieders. Umweltministeriums vom 09.12.1998 "zur Bearbeitung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen".

Damit war dann auch das ansonsten bei Atomanlagen zuständige Amt für Strahlenschutz ausgeschaltet und damit auch jegliche Öffentlichkeitsbeteiligung.

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12 Jahre 2 Wochen her #7482 von Rosenbaum
Redaktion schrieb:

Der Trick für diese unverantwortlich weitreichende Umgangsgenehmigung in einer nicht genehmigen Atomanlage bestand darin, eine quasi Ausnahmeregelung des §3 Abs. 2 sowie § 9 Atomgesetz zu nutzen.

Dann wurde über simple ornungsrechtliche Strahlenschutzgenehmigung da eine unglaubliche Hohe Strahlengenehmigung draufgepackt und fertig war die oben schon genannte Umgangs-Genehmigung des Nieders. Umweltministeriums vom 09.12.1998 "zur Bearbeitung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen".

Damit war dann auch das ansonsten bei Atomanlagen zuständige Amt für Strahlenschutz ausgeschaltet und damit auch jegliche Öffentlichkeitsbeteiligung.


Leider mal wieder ein Paradebeispiel, wie behördlicherseits getrickst wurde, um gesetzliche Regelungen zu umgehen oder auszuhebeln.

Hier in diesem Fall des schwunghaften Plutonium-Handels:
- eine eigentlich genehmigungspflichtige Anlagen nach AtomGesetz (AtG) wird über eine Öffnungsklausel (§ 3 Abs. 2 AtG) in (nur noch) ordnungsrechtliche Umgangs-Genehmigung gemäß Strahlenschutzverordnung hin verlagert und so jeglicher Kontroll-Möglichkeit entzogen.
- Zusätzlich wird der (Ver)Strahlungsgrenzwert amtlicherseits so hoch bemessen, dass eine (öffentlich) unkontrollierbare Anlage für Kernbrennstoffe entsteht.

Verantwortlicher dieses Vorgangs als zu jener Zeit höchster nieders. Staatsdiener und Ministerpräsident war der Braunschweiger Lokal-, Landespolitiker und Ehrenbürger Glogowski.
Allemal Grund genug, zu hinterfragen, inwieweit die örtlichen städtischen Behörden gleicher politischer Coleur sowie das hiesige Gewerbeaufsichtsamt davon wußten.

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12 Jahre 2 Wochen her - 12 Jahre 2 Wochen her #7483 von klartext
Redaktion schrieb:

Umgangs-Genehmigung des Nieders. Umweltministeriums vom 09.12.1998 "zur Bearbeitung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen".


Das ist aber höchst merkwüdig. Wenn die Umgangsgenehmigung für Kernbrennstoffe vom 9.12.1998 datiert, hieß es dann etwas später, in der BZ vom 30.7.2001, der Umgang mit Kernbrennstoffen sei ausgeschlossen:

"AEA hat nach Auskunft der Landesregierung keine Genehmigung für Kernbrennstoffe"



braunschweig-online.com/bibs-forum/28-umwelt-und-naturschutz/6402-chronik-der-firma-buchler-in-braunschweig.html#6402
Letzte Änderung: 12 Jahre 2 Wochen her von klartext.

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12 Jahre 2 Wochen her #7484 von Redaktion
Die BIBS-Fraktion im Rat der Stadt hat dazu nun folgende Dringlichkeitsanfrage zur nächsten Ratssitzung am 8. Mai 2012 gestellt:

Rat 08.05.2012
Betreff: Dringlichkeitsanfrage: Plutonium bei Eckert & Ziegler


Am 27.04.2012 berichtete die Braunschweiger Zeitung über die Lagerung von Plutonium auf dem Gelände von Eckert und Ziegler.
Aus diesem aktuellen Grunde stellen sich folgende Fragen:

1) In wieweit war die Stadt Braunschweig im Rahmen der Erteilung von Erlaubnissen bzw. Genehmigungen für den Umgang mit radioaktivem Material beteiligt oder zuständig (zum Beispiel Sicherheitsaspekte: Feuerwehr, Ortsauswahl, etc.)?

2) Welche Konsequenzen und Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr und Sicherung von Wohnbevölkerung sowie der Schulen in unmittelbarer Nähe zieht die Verwaltung aus der Plutonium-Umgangsgenehmigung der Niedersächsischen Landesgenehmigung vom 9.12.1998
a) hinsichtlich des Umgangs mit den Kernbrennstoffen in Thune und
b) hinsichtlich der Transporte von und nach Thune?

3) Wie beurteilt die Verwaltung im Lichte der immer neuen Erkenntnisse die gewerbliche Eignung und Zuverlässigkeit der Gewerbeausübenden auf dem Buchler-Gelände gemäß § 35 Gewerbeordnung?
Begründung der Dringlichkeit erfolgt mündlich.
Gez. Peter Rosenbaum
(BIBS-Ratsherr)

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12 Jahre 2 Wochen her - 12 Jahre 2 Wochen her #7485 von bruno
klartext schrieb:

Redaktion schrieb:

Umgangs-Genehmigung des Nieders. Umweltministeriums vom 09.12.1998 "zur Bearbeitung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen".


Das ist aber höchst merkwüdig. Wenn die Umgangsgenehmigung für Kernbrennstoffe vom 9.12.1998 datiert, hieß es dann etwas später, in der BZ vom 30.7.2001, der Umgang mit Kernbrennstoffen sei ausgeschlossen:

"AEA hat nach Auskunft der Landesregierung keine Genehmigung für Kernbrennstoffe"



braunschweig-online.com/bibs-forum/28-umwelt-und-naturschutz/6402-chronik-der-firma-buchler-in-braunschweig.html#6402


Nun werfen ja die Grünen im Landtag der Landesregierung vor, die Genehmigung für den Umgang mit Kernbrennstoffen einige Monate später verschwiegen zu haben und sogar den Landtag belogen zu haben.

Soweit ja auch oben im Zeitungstext von 2001 beschrieben, worauf sich die Ex-Grünen-Ratsfrau Gisela Witte bezog:
"... nach Auskunft der Landesregierung keine Genehmigung für Umgang mit Kernbrennstoffen..." (obige Zeitungsnotiz aus dem Jahre 2001)

Wäre schön zu wissen, ob diese Plutonium-Lüge dann auch noch in Glogowskis Amtszeit bis Ende 1999 fiel oder ob das schon der nachfolgende Sigmar Gabriel zu verantworten hat.
Letzte Änderung: 12 Jahre 2 Wochen her von bruno.

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