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Kulturausschuss macht den Weg frei für die Umbenennung der Agnes Miegel Str.
www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2044/artid/13195042
Da das ganze auf einen Ratsantrag der Bürgerinitiativen in der letzten Ratssitzung zurückgeht, um die inhaltliche Aufarbeitung der braunen Hinterlassenschaften im Angesicht neuer brauner Aufmärsche im Juni nächsten Jahres in dieser Stadt zu vertiefen,
hier die Erklärung dazu der Bürgerinitiativen-Fraktion (BIBS)
www.bibs-fraktion.de/index.php?id=248
Die Debatte ist mit dem Vorschlag, genau hinzuschauen, welche (heimlichen) Vorbilder man sich in seine Adresse holt, längst nicht beendet.
Jetzt geht es um wirklich gewollte Vorbilder und darum, die Anwohner, denen diese Straßenbenennung schließlich von einer (un)verantwortlichen Rats- und Parteiengemeinschaft 1997 einstimmig zugemutet wurde, nicht alleine zu lassen.
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Mitteilung
Beratungsfolge Sitzung
StBezRat 211 Stöckheim-Leiferde 05.09.2013 Sachverhalt: Umbenennung der Agnes-Miegel-Straße
Die Verwaltung geht davon aus, dass der Stadtbezirksrat gemäß dem vorliegenden Beschlussantrag zur Straßenumbenennung der Agnes-Miegel-Straße in Heinrich-Böll-Straße in dieser Sitzung nach § 93 (1) NKomVG abschließend über die Straßenumbenennung entscheiden will.
Bei beabsichtigten Straßen(um)benennungen auf dem Gebiet der Stadt Braunschweig wird
normalerweise regelmäßig durch den zuständigen Stadtbezirksrat zunächst ein Vorbereitungsbeschluss (Antrag, Anregung) gefasst.
In Folge bereitet die Verwaltung ein entsprechendes Verfahren hinsichtlich seiner Umsetzbarkeit vor (ggf. Persönlichkeitsprüfung, Prüfung der Benennungsgrundsätze, Einbeziehung des Heimatpflegers u.a.). Die Verwaltung empfiehlt daher auch hier ein entsprechendes Vorgehen, um eine formelle Anhörung der betroffenen Anlieger zu ermöglichen und die abschließende Beschlussvorlage vorzubereiten.
Sofern der Stadtbezirksrat über den Beschlussantrag jedoch unverändert abstimmt und sein abschließendes Beschlussrecht somit vorzeitig wahrnehmen will, würde die Verwaltung den Beschluss öffentlich bekanntmachen und die betroffenen Lagebezeichnungen (Adressen) im nachgelagerten Verwaltungsverfahren ändern.
Für eine ermessensfehlerfreie Entscheidung des zuständigen Stadtbezirksrates ist die Abwägung aller öffentlichen und privaten Interessen erforderlich. Dazu gehören insbesondere die Beurteilung der namengebenden Persönlichkeit und der Aufwände für Adressänderungen und Anpassung öffentlicher Verzeichnisse.
Hierzu liegen bereits umfangreiche Informationen vor.
Als Grundlage für die Ermessensentscheidung wird hinsichtlich der Beurteilung der Persönlichkeit Agnes Miegel noch einmal auf die gutachterliche Dokumentation von Prof. Biegel hingewiesen (Drucksache 11723/11). In der Anlage wird darüber hinaus ergänzend eine Zusammenstellung der bisherigen Diskussion in den politischen Gremien in den Jahren 2010 und 2011 gegeben.
Hinsichtlich der in der Begründung zum Beschlussantrag seitens des Stadtbezirksrates gewünschten Übernahme aller Folgekosten einer Straßenumbenennung durch die Stadt wird darauf hingewiesen, dass die Stadt – wie bereits mehrfach ausgeführt – die Kosten für das Verfahren
(Ablauf, Verwaltungsverfahren, Änderung öffentlicher Register, Beschilderung) und für die Änderung von Personalausweis und Kfz-Papieren übernimmt. Darüber hinaus entstehende Kosten privater bzw. gewerblicher Anlieger sind gemäß aktueller Rechtsprechung grundsätzlich durch die betroffenen Anlieger selbst zu tragen.
Bei der Entscheidung über die Umbenennung einer Straße steht der Gemeinde ein weites, auf dem Selbstverwaltungsrecht beruhendes Ermessen zu. Gegen die Umbenennung selbst und
die nachgelagerte Adressänderung steht den betroffenen Anliegern die Möglichkeit der Klage offen.
i.A.
Hornung
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Vielleicht also wieder mal eine Verzögerungstaktik der Verwaltung?
Herr Hornung ist jedenfalls dafür als personifizierter vorauseilender Gehorsam bekannt:
in der Frage "ASSE-Lauge nach Thune" riet er seinerzeit seinem Dienstherrn, den Bürgerinitiativen "den Wind aus den Segeln zu nehmen".
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