Hallo,
in Zusammenhang mit dem Eremiten habe ich mich nach längerer Pause auch wieder zu Wort gemeldet, und folgende Mail an diverse Verantwortliche geschrieben (siehe auch hier:
www.querumer-forst.de/#comment-84
):
Hallo Herr Henkel,
Sehr geehrte Damen und Herren des Nds. Wirtschaftsministeriums,
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Hoffmann,
dies nachstehenden Fragen an einen relativ großen Verteiler schicke ich Ihnen nächste Woche auch noch mit der Post, um den offiziellen Charakter zu wahren.
Ich habe Fragen an die Stiftung Braunschweiger Kulturbesitz, die sich aus untenstehender Mail von H. Jenzen ergeben (siehe auch anl. pdf), und die ich ganz bewusst öffentlich stelle. Ferner habe ich Fragen an das Nds MWi und Herrn OB Hoffmann, die sich aus dem gleichen pdf ergeben.
Selbstverständlich hätte ich Verständnis wenn ich keine umfassende Antwort bekäme, - aber es soll schon öffentlich sein, dass ich diese Fragen gestellt habe.
1. Themenkomplex: Fördermittel
Diese Fragen richten sich insbesondere an das Nds. MWi:
Sind GA-Mittel für den Flughafenausbau in Waggum zugesagt?
Sind andere öffentliche Fördermittel des Landes, des Bundes oder des ESF fürden Flughafenausbau zugesagt? Wenn ja: Welche?
Ist es richtig, dass der Querumer Forst gerodet wurde, bevor die Fördermittel für den Ausbau des Flughafens überhaupt genehmigt wurden?
Welcher "Akt" markiert eigentlich den "Baubeginn" - also den Maßnahmebeginn im Sinne des Förderrechts? Anmerkung: M.E. ist das Aufstellen eines Bauzauns und eines Bauschildes der Baubeginn - und somit der Maßnahmebeginn. Ich weise Ihnen zu gegebener Zeit noch nach wann das war.
Durfte man mit der Maßnahme überhaupt beginnen BEVOR die Fördermittel genehmigt waren? Werden die Fördermittel dadurch kompromittiert?
Wird die Flughafengesellschaft mittelbar oder unmittelbar mit GA-Geldern gefördert, wenn sie mit der Maßnahme ja ganz unmittelbar warten musste, bis der Förderbescheid ergeht (siehe anl. pdf)?
Stellt das sodann eine unzulässige, versteckte Förderung eines einzelnen Unternehmens dar, das ansonsten nicht förderfähig wäre?
Siehe hierzu: Fördergebiet D, sonstige Unternehmen ...
2.) Finanzierung von Ersatzmaßnahmen
Diese Fragen richten sich insbesondere an Bischof Weber und Herrn Henkel von der Stiftung Braunschweiger Kulturbesitz:
Durfte die Rodung des Waldes beginnen, BEVOR die Finanzierung sichergestellt ist?haus und grund kellinghusen
Durfte der Baubeginn (Aufstellen eines Bauschildes, Einzäunung des Baufeldes) erfolgen bevor die Finanzierung sichergestellt ist?
Wie schätzen Sie vor diesem Hintergrund die Zuverlässigkeit Ihrer Vertragspartner ein, die Ihnen die Herstellung von Ersatzmaßnahmen ja schulden, - sofern diese mit der Rodung begonnen haben BEVOR sie die Fördermittel für den Flughafenausbau formell bekommen hatten?
3.) Themenkomplex: Artenschutz!
Diese Fragen richten sich zwar insbesondere an die Stiftung - aber im Grunde auch an alle anderen Beteiligten:
Lässt der Erbpachtvertrag mit der Flughafengesellschaft zu, dass dort einfach weiter gerodet wird, - auch dann wenn Artenschutzthemen das eigentlich verbieten (Eremit u.s.w.)?
Hat die Stiftung für den Fall, dass Artenschutzthemen anhängig werden ein Rücktrittsrecht vom Erbaurechtsvertrag?
Hat die Stiftung als Grundeigentümer unabhängig vom Baurecht eigene "Hebel" um einen Stopp der Aktivitäten durchzusetzen, bis die Umstände der Auffindung eines "Eremiten" endgültig geklärt sind?
Wie stehen Sie zu der möglichen Verletzung von Artenschutzvorschriften auf einem Gebiet für das Sie die Verantwortung als Erbbaugeber haben?
Inwieweit wirken Sie an der Aufklärung mit?
Inwieweit kontrollieren Sie die Einhaltung von Naturschutz- und Artenschutzrecht auf dem von Ihnen verpachteten Gelände?
Ich danke Ihnen für die Geduld mit meinen vielen Fragen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Klaus Marwede
www.querumer-forst.de
Und hier die Anlage als pdf:
data.querumer-forst.de/dateien/aufarbeitung/baubeginn_foerderung/jenzen-flghfn-ges.pdf