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Bei Buchler wurden tausendfache URAN-Transporte von und nach Thune verschwiegen
Bei Buchler wurden tausendfache URAN-Transporte von und nach Thune verschwiegen
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klartext
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12 Jahre 7 Monate her - 12 Jahre 7 Monate her #9020
von klartext
Wieso sollte der Bezirksrat überhaupt abstimmen, wenn eh schon ein Rechtsanspruch besteht?
Was soll so eine Ausrede. Die Kommune ist doch für Bauplanung und Bauvorhaben selbst zuständig. Nur deswegen wird so etwas in den Ratsgremien abgestimmt. Andernfalls wäre doch gar nichts zu entscheiden, oder?
Für mich klingt das alles sehr fadenscheinig.
Und mal Klartext zu den Grünen: Wollen die sich bei den Atombetrieben Liebkind machen?
Hatten die Grünen nicht auch schon bei den Zuschüssen für AG Schacht-Konrad und ASSE-Koordination dagegen gestimmt?
Letzte Änderung: 12 Jahre 7 Monate her von klartext.
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Rosenbaum
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12 Jahre 7 Monate her - 12 Jahre 7 Monate her #9021
von Rosenbaum
Mit 8 Stimmen von CDU/Grüne/SPD gegen zwei Stimmen von BIBS und Piraten wurde die Bauerweiterung der Buchler GmbH im Planungs- und Umweltausschuss durchgewunken.
Nicht einmal Rechtsverzicht auf radioakive Stoffe
Den Für(Buchler)Sprechern reichte dabei die bloße Zusage von Buchler, dass ...
"...der Umgang mit radioaktiven Stoffen nicht beabsichtigt" sei,
und eine Abfallbehandlung sei...
"in dem Anbau nicht beabsichgtigt" (aus der Ratsvorlage DS 15960/13)
Diese Buchler-Erklärung ist recht unverbindlich und liegt weit unterhalb einer Selbstverpflichtung geschweige denn einer rechtlich bindenden Bedingung.
Buchler GmbH taucht mehrfach in URAN-Liefertabelle auf
Die Ausschuss-Mehrheit folgte dem grünen Ausschuss-Vorsitzenden Herlitschke, man solle den Angaben der Firma folgen und nicht gleich einen Mißbrauch unterstellen.
Nun taucht aber auch die Fa. Buchler GmbH z.B. in der Transportliste der 1000 Uran-Behälter-Lieferungen in der Vergangenheit mehrfach auf (siehe Beginn dieses Threads)
Auch die mit Schreiben vom 22.12.1988 selbst zugegebene rechtliche und wirtschaftliche Einheit mit Amersham Buchler steht weiterhin ungeklärt im Raum.
Behaupteter Rechtsanspruch auf Baugenehmigung bestand nicht
Der "Rechtsanspruch", der noch tags zuvor im Bezirksrat die Leute beeindruckt hatte, wurde nun seitens der Verwaltung ausdrücklich verneint.
Es gebe nur einen Rechtsanspruch auf einen Baubescheid, potitiv oder negativ, mehr nicht.
Es war also nur ein gelungener "Trick" von Frau Mundlos.
Ernüchterung bleibt
Was bleibt, ist die nüchterne Erkenntnis, dass rot-grünen AntiAtom und Bürgerbekenntnissen nicht zu trauen ist.
So rundete die SPD-Sprecherin, Nicole Palm, ihr Agieren zum "Runden Tisch" zwischen BI, Verwaltung, Bezirksrat und Gewerbeaufsichtsamt in Thune mit der Zusicherung gegenüber der Verwaltung ab, dass eine Einwirkung auf den aufzustellenden Bebauungsplan damit gar nicht beabsichtigt sei.
Falsch, Nicole Palm, die BISS und die engagierten Bürgerinnen und Bürger wären schlecht beraten, sich angesichts dieser Erfahrungen ihren Bebauungsplan aus dem Rathaus vorsetzen zu lassen.
Letzte Änderung: 12 Jahre 7 Monate her von Rosenbaum.
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bruno
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12 Jahre 7 Monate her #9023
von bruno
Einige Leute vor allem in der Bezirksratssitzung sprachen spontan von politischer "Schmierenkomödie".
Das dürfte wohl zutreffen. Da möchte ein unsicherer grüner Carsten S. im Bezirksrat nichts falsch machen und läßt sich von seinem grünen Fraktionsvorsitzenden Holger H. im Rathaus beraten. Ergebnis ist ein Buchler freundlicher Beschluss im Bezirksrat.
Darauf stützen sich dann am Tage darauf sowohl die grüne Stadtratsfraktion wie auch die SPD-Fraktion
Toll eingefädelt vom Grünen Holger H.
Der etwas bedebberte Carsten S. hat die Rolle des grünen Verräters und bezieht die verbale Prügel vor Ort in Thune. Toll !
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Rosenbaum
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12 Jahre 7 Monate her - 12 Jahre 7 Monate her #9028
von Rosenbaum
Dem BIBS-Antrag, in letzter Minute die Buchler-Erweiterung doch noch zu stoppen, trat im Verwaltungsausschuss am 12.3. Herr H. von den Grünen entgegen.
Seine Begründungen:
- die von Buchler beantragte Erweiterung betreffe nur "Lagerung" und nicht Abfallbearbeitung, würde daher nicht von der Veränderungssperre erfasst;
- die Stadt könne sich nicht anmaßen, mit einem neuen Bebauungsplan als quasi Hilfsinstrument die Radioaktivität zu regeln, das sei der Zuständigkeitsbereich des Landes;
- man dürfe jetzt bei der Aufstellung des neuen Bebauungsplans nicht ins Stolpern geraten.
Vertrauensvorschuß für Buchler
Frau P. schloss sich für die SPD den Grünen an, es gäbe keine Anzeichen dafür, daß Buchler was anderes vorhabe, als beantragt; daher gewähre man Buchler mit der Zustimmung einen Vertrauensvorschuss.
Sind Radioaktive Nutzungen in Zukunft der Stadt mitzuteilen?
Nicht geklärt werden konnte erneut, ob die Stadt überhaupt Kenntnis über eine Änderung hin zu Radioaktivität erhalten würde, zumal sich nirgendwo in den bisherigen über 40 Bauakten der letzten zig Jahre eine solche Unterrichtung der Stadt findet.
Genauer hinschauen
Den verbleibenden schalen Beigeschmack dieser nun schon dritten Ausnahme von der Veränderungssperre gab der Grünen-Sprecher Herr H. mit seinem Versprechen Ausdruck, beim nächsten mal werde man genauer schaun.
Der VA hat dann mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU den Buchler-Antrag genehmigt.
Letzte Änderung: 12 Jahre 7 Monate her von Rosenbaum.
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bruno
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12 Jahre 7 Monate her #9030
von bruno
Danach auf der BISS-Sitzung war die Empörung groß, als dann auch noch bekannt wurde, die Grünen hätten sich durch eine Unmutsäußerung eines Zuhörers auf der Bezirksratssitzung beleidigt gefühlt. Die BISS solle sich dafür bei den Grünen sogar entschuldigen.
Eine Unverschämtheit sondergleichen
Da macht dieser Herr Herlitzke keinen Finger krumm, wie z.B. berichtet wurde, sein Wissen aus den Bauunterlagen den Betroffenen in Thune mitzuteilen und mäkelt stattdessen an denjenigen rum, die sich dieser einst urgrünen Themen angenommen haben.
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Rosenbaum
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12 Jahre 7 Monate her - 12 Jahre 7 Monate her #9034
von Rosenbaum
Der Bericht über die Buchler-Entscheidung des Verwaltungsausschusses hat nun in verschiedenen Kanälen Debatten ausgelöst.
Neben Vorhaltungen von direkt Beteiligten, ob und wieweit meine Zusammenfassung verkürzt sei, rückt zunehmend in den Fokus des Interesses, ob man nicht eigentlich am gleichen Strick ziehe und wie öffentlich solche Darstellungen sein dürfen.
Vollständigkeit der Positionen
Nach nochmaliger Überprüfung meiner Aufzeichnungen kann ich hier nochmals feststellen, dass diese Zusammenfassung so stimmt.
Übrigens: Wer das bestreitet, kann über jedwede Fraktion seiner Wahl den Tonmitschnitt der VA-Sitzung daraufhin überprüfen.
Gleiche Ziele, nur verschiedene Wege
Da habe ich so meine Zweifel.
Wenn wir baurechtlich auf Buchlers Gelände alles immer brav abnicken, dann nützen auch die später mal irgendwann über neue Gesetze mit Klagen und Gegenklagen zu erwirkenden Umgangsgenehmigungen recht wenig... wenn es denn überhaupt soweit kommt.
Immerhin reden wir davon nun schon bereits zwei Jahre lang. Im Gegenteil verstehe ich die von Grünen und teilweise auch von der SPD eingeschlagenen Wege sogar nun so, dass man vorschlägt - egal wie lange das mit den Umgangsgenehmigungen noch dauern mag - allen weiteren baulichen Erweiterungen auf dem Buchler-Gelände zustimmen zu wollen.
Das darf nicht sein, weil jedweder zusätzlichen Betätigung auf dem Buchler-Gelände baurechtlich Einhalt geboten werden sollte.
Öffentlichkeit oder verschlossene Türen
Man vorweg: Für alle Mandatsträger - auch für mich - ist Öffentlichkeit des Handelns eine nicht immer angenehme Sache, auf jeden Fall eine Herausforderung.
Vor allem bei solch lebenswichtigen Fragen wie der Atomwirtschaft rächen sich Taktierereien hinter verschlossenen Türen irgendwann schmerzlich.
(Für Thune war dieser Zeitpunkt im Mai 2011 beim zufälligen Bekanntwerden mit der ASSE-Lauge längst überschritten. Deswegen wäre die Veröffentlichung dieser Info aus dem VA vom Mai 2011 eigentlich Pflicht aller VA-Mitglieder gewesen.)
Transparenz erfordert eine Bringeschuld der Mandatsträger
Im Gegenteil haben - nach meinem Verständnis - die Mandataträger eine Bringeschuld gegenüber der Öffentlichkeit.
Es kann nicht länger hingenommen werden, dass Mandatsträger sich erst äußern, wenn die Bürgerinnen und Bürger bereits von sich aus Vorgänge und Daten auf eigene Faust recherchiert haben; vielmehr haben Mandatsträger solche Bürgeraktivitäten von Anbeginn an zu informieren und zu befördern.
Nur über Bürgerbeteiligung ständig zu reden, erfüllt diese Anforderung nicht.
Letzte Änderung: 12 Jahre 7 Monate her von Rosenbaum.
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